RRB Nr. 160/2025
Anfrage Daniel Wäfler und Elisabeth Pflughaupt, Gossau, sowie Tumasch Mischol, Hombrechtikon, betreffend Ausbaupläne der KEZO – Rolle des Kantons bei den sehr ambitionierten Zukunftsplänen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 380/2024
Sitzung vom 26. Februar 2025
160. Anfrage (Ausbaupläne der KEZO – Rolle des Kantons bei den sehr ambitionierten Zukunftsplänen) Kantonsrat Daniel Wäfler und Kantonsrätin Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, sowie Kantonsrat Tumasch Mischol, Hombrechtikon, haben am 18. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Kehrrichtverbrennungsanlage in Hinwil soll zeitnah erneuert werden und dazu noch die Fernwärme in der Region ausgebaut werden sowie die Ausbeute der Schlacke mittels Trockenaustragsverfahren gesteigert werden. Das Grosses geplant ist, lässt schon der Planungskredit über 24,5 Millionen Franken erkennen, welcher am 24. November 2024 der Bevölkerung der Zweckverbandsgemeinden zur Genehmigung vorgelegt wird. Wird der Projektkredit von der Bevölkerung genehmigt, dann stehen der KEZO die Mittel zur Verfügung, ein sehr ambitioniertes Grossprojekt zu planen, welches fast schon beängstigende Parallelen zu den Ambitionen der GZO AG vor einem Jahrzehnt aufweist. Bei der GZO hat sich die anfängliche Euphorie mittlerweile in ein Desaster gewandelt und dasselbe gilt es bei der KEZO zu vermeiden, da hier die Zweckverbandsgemeinden noch viel stärker finanziell haften. Ein Treiber für das überdimensionierte Projekt ist sicherlich das Trockenaustragsverfahren, auf welches die KEZO setzt. Die Motivation für das Verfahren des Trockenaustrags ist jedoch in der Sache völlig unklar, weil die Metallrückgewinnung aus Nassschlacke aufgeholt hat und damit die Nachteile des Verfahrens des Trockenaustrags in den Vordergrund rücken. Trotzdem plant der Kanton Zürich, den Staatswald Tägernauer Holz zu einem unter dem Marktniveau liegenden Preis der ZAV Recycling AG, welche faktisch ein Teil der KEZO ist, zur Verfügung zu stellen. Die Deponierungskosten würden so unter den Marktkosten zu liegen kommen. Die Deponierungskosten sinken so ab 2034 mit der Deponie Tägernauer Holz von 240 Franken pro Tonne auf 90 Franken pro Tonne. So soll auf jeden Fall das geplante 300-Millionen-Projekt, gemäss den KEZO-Unterlagen, amortisiert werden können. Eine etwas gewagte Milchbüchlein-Rechnung, welche auch dem Kanton auffallen sollte.
In diesem Zusammenhang stellen wir dem Regierungsrat folgende Fragen:
Erwägungen
1. Wird das Trockenaustragsverfahren von kantonalen Behörden favorisiert, und falls ja, weshalb? Und ist sich der Kanton die Kostenfolgen für den Zweckverband KEZO bewusst?
2. Falls die Deponie Tägernauer Holz realisiert würde, zu welchen Preis würde der Kanton die Fläche der Betreiberfirma überlassen? Bitte tabellarische Auflistung der geplanten Einnahmen des Kantons pro Are und Jahr sowie die Begründung der geplanten Konzession oder Vertragsart anhand der bisherigen Praxis und im Hinblick auf die Sparmassnahmen des Kantons.
3. Sind die Kosten der Wiederaufforstung des Tägernauer Holzes und der Behebung von Umweltschäden beim Rückbau in den Kalkulationen des künftigen Betreibers und somit den Gebühren der KEZO enthalten und wird deren langfristige Liquidität regelmässig vom Kanton überprüft?
4. Kann die Wiederaufforstung einer Deponie nach dem Trockenaustragsverfahren, am Beispiel Tägernauer Holz, garantiert werden? Wenn ja, mit welchen Erfahrungswerten der bodenphysikalischen Reaktionen im Umgang mit Trockenschlacke?
5. Wie verhalten sich der geplante Ausbau der KEZO und der Bau der nachgelagerten Deponie Tägernauer Holz zur Kreislaufwirtschaft und dem Ziel, die Abfallmenge zu reduzieren? Braucht es langfristig überhaupt noch alle Kehrrichtverbrennungsanlagen im Kanton Zürich?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Daniel Wäfler und Elisabeth Pflugshaupt, Gossau, sowie Tumasch Mischol, Hombrechtikon, wird wie folgt beantwortet:
Beim Planungskredit der Kehrichtverbrennungsanlage Zürcher Oberland (KEZO) geht es um den Ersatzneubau der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) in Hinwil, die das Ende ihrer Lebensdauer erreicht hat. Das Neubauprojekt der KEZO ist mit einer Verbrennungskapazität von 120 000 t pro Jahr deutlich kleiner als die bestehende Anlage mit einer Kapazität von 190 000 t pro Jahr. Diese neue Kapazität dient vorwiegend zur Verwertung des prognostizierten Abfalls der Trägergemeinden. Der Planungskredit wurde von den Stimmberechtigten im Zweckverbandsgebiet mit einem Ja-Stimmen-Anteil von mehr als 80% angenommen und ist demnach demokratisch breit abgestützt.
Zu Frage 1: Der Regierungsrat fordert eine möglichst umweltfreundliche Entsorgung des Abfalls. Dabei spielt die ökologische Gesamtleistung über die ganze Kette der Abfallentsorgung eine zentrale Rolle. Dies umfasst insbesondere auch die Energieproduktion oder die Metallrückgewinnung. Es werden dazu aber keine Verfahren wie beispielsweise die Austragungsart vorgegeben. Beim vorliegenden Projekt geht es um den Ersatz der bestehenden KVA, wobei die Anlagen zur Schlackenaufbereitung bereits erstellt sind und nicht erneuert werden müssen (kein Projektbestandteil). Das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft prüft die Finanzierung von Bau und Betrieb der KVA nach einem vorgegebenen Rechnungsmodell, das durch eine externe Revisionsstelle geprüft wird. Die KEZO erfüllt dabei alle Vorgaben für einen langfristig selbstfinanzierten Betrieb. Die Austragung und die Entsorgungskosten der KVA-Schlacke sind nur ein Teil der gesamten Betriebskosten einer KVA. Der mittlere Anteil der Schlackenentsorgung (einschliesslich Transport) an den gesamten Bruttokosten einer KVA liegt bei etwa 10%. Zu Fragen 2 und 3: Der Kanton Zürich ist Eigentümer der Parzellen, die für eine Deponie Tägernauer Holz benötigt würden. Im Hinblick auf die Realisierung der Deponie hat der Kanton mit der ZAV Recycling AG einen Dienstbarkeitsvertrag abgeschlossen. Bei einem Deponievolumen von 750 000 m3 und einem vereinbarten Preis von Fr. 12 pro m3 abgelagertes Festmaterial ergibt dies einmalige Einnahmen von insgesamt 9 Mio. Franken. Dies entspricht einem branchenüblichen Preis. Ein Dienstbarkeitsvertrag ist für die Planung einer Deponie notwendig, wenn die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer und die Deponiebetreiberin oder der Deponiebetreiber nicht identisch sind, was in der Regel der Fall ist. Daher wird beinahe für jedes Deponieprojekt ein Dienstbarkeitsvertrag erstellt. Gemäss dem Dienstbarkeitsvertrag muss die ZAV Recycling AG den Betrieb der Deponie öffentlich ausschreiben. Darin enthalten sind auch die Rekultivierung und Aufforstung. Für diese Leistungen verlangt der Kanton von der Betreiberin oder dem Betreiber eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankgarantie (vgl. § 9 Abs. 2 Deponienachsorgeverordnung [DeNaV, LS 712.12]). Für die Nachsorge der Deponie und das Sanierungsrisiko muss die Deponieinhaberin bzw. die Betreiberin oder der
Betreiber pro Tonne abgelagertes Material einen Beitrag in den kantonalen Deponienachsorgefonds einzahlen (vgl. § 19 DeNaV). Bau, Betrieb und Nachsorge der Deponie Tägernauer Holz sind somit unabhängig von der KEZO.
Zu Frage 4: Für den Deponiebetrieb hat die Austragsart der Schlacke nur eine untergeordnete Bedeutung, da auch die Trockenschlacke vor der Deponierung befeuchtet wird. Eine negative Auswirkung der deponierten Schlacke auf die Rekultivierung ist nicht zu erwarten, da die Schlacke bis zur Rekultivierung bereits weitgehend abreagiert hat und zudem gemäss Praxis im Kanton Zürich eine Rekultivierungsschicht von mindestens 1,5 m Mächtigkeit auf die Schlacke aufgebracht wird (vgl. Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 400/2023 betreffend Die vergessene Deponie Wissenbüel – Wie weiter mit der bereits jahrzehntealten Gossauer Deponie?). Zu Frage 5: Wie eingangs erwähnt, handelt es sich beim Projekt um einen redimensionierten Ersatzneubau der bestehenden Anlage. Die Bestrebungen in Richtung Kreislaufwirtschaft wurden sowohl in der aktuellen KVA-Planung als auch in der Deponieplanung (vgl. Massnahmenplan Abfall- und Ressourcenwirtschaft 2024–2028 und RRB Nr. 246/2024 zur Gesamtschau Deponien) berücksichtigt. Trotz ambitionierter Massnahmen zur Kreislaufwirtschaft und Reduktion der Abfallmengen werden auch in den nächsten Jahrzehnten weiterhin KVA und Deponien erforderlich sein.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli