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RRB Nr. 1616/2022

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Instandsetzung und befristeter Betrieb einer Unterkunft in Dietlikon, gebundene Ausgabe, Vergabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022

1616. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Instandsetzung und befristeter Betrieb einer Unterkunft in Dietlikon (gebundene Ausgabe und Vergabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton Zürich ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Angesichts der derzeitigen Auslastung der Asylzentren und der kurzfristigen Anwendung von Art. 24 Abs. 6 des Asylgesetzes (AsylG, SR 142.31) durch das Staatssekretariat für Migration besteht die Notwendigkeit, rasch zusätzliche Räumlichkeiten bereitzustellen. Um den notwendigen Platzbedarf decken zu können, wurde die Zivilschutzanlage «Rotacher» in Dietlikon für die Nutzung als Asylzentrum vorbereitet. Die Normkapazität beträgt 120 Plätze. Für die infrastrukturelle Instandsetzung und die Möblierung hat das Sozialamt am 3. Oktober 2022 eine gebundene Ausgabe von Fr. 245 000 bewilligt. Aufgrund der starken Zuwanderung musste die Unterkunft «Rotacher» ab November 2022 befristet in Betrieb genommen werden.

B. Betrieb der Zivilschutzanlage «Rotacher» Die Betreuung in der Unterkunft und das Catering sollen durch die ORS Service AG (ORS), Zürich, sichergestellt werden, die bereits über die notwendige Erfahrung mit dem Betrieb von Asylzentren verfügt. Die Dienstleistungen für die Betreuung der Personen aus dem Asylbereich sollen auf der Grundlage von RRB Nr. 1165/2018 und der bestehenden Rahmenverträge durch die ORS erbracht werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird der Auftrag für das Catering gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11) direkt an die ORS vergeben. Weitere Vergaben für Reinigung, Wäscherei, Hauswartung und Bereitstellungskosten fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion.

Für die Berechnung der Aufwendungen wird vorerst von einer Betriebsdauer von November 2022 bis Ende Juni 2023 (acht Monate) mit einer vollen Auslastung ausgegangen. Gestützt auf die besagten Eckwerte ergeben sich für die temporäre Unterkunft «Rotacher» die nachfolgenden Bereitstellungs- und Betriebskosten: in Franken, einschliesslich MWSt

Bereitstellungskosten (Installation, Anschaffungen, Rückbau; 245 000 Erfahrungswerte) Miet- und Nebenkosten (November 2022 bis Juni 2023, 8 Monate; 137 652 Nutzungsvereinbarung vom 27. September 2022) Reinigung, Wäscherei, Hauswartung (SOPRAG Reinigungs Service AG, 500 574 Zürich; Angebot vom 2. September 2022) Catering (ORS, Zürich; Angebot vom 26. August 2022) 915 800 Unvorhergesehenes/Rundungen 100 974 Total 1 900 000

C. Finanzielle Auswirkungen Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 900 000 für die Instandsetzung und den befristeten Betrieb der Unterkunft in Dietlikon sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 AsylG sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 900 000 können im Budget 2022 und im Budgetentwurf 2023 kompensiert werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an. Mit Ausgabenbewilligung des Sozialamtes vom 3. Oktober 2022 wurde für die infrastrukturelle Instandsetzung und Möblierung dieser Unterkunft in Dietlikon eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 245 000 bewilligt. Diese Ausgabenbewilligung ist Teil der zu bewilligenden Gesamtausgabe von Fr. 1 900 000 und ist somit aufzuheben.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterstützung und Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für die Instandsetzung und den befristeten Betrieb einer Unterkunft in Dietlikon von November 2022 bis Ende Juni 2023 eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 900 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt.

II. Der Auftrag für das Catering wird gemäss Angebot vom 26. August 2022 zu Fr. 915 800 an die ORS Service AG, Zürich, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 1 016 774 erhöhen.

III. Die Ausgabenbewilligung des Sozialamtes vom 3. Oktober 2022 für die infrastrukturelle Instandsetzung und Möblierung wird aufgehoben.

IV. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung des Zuschlags auf simap.ch nicht öffentlich.

V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Baudirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Sozialhilfegesetz (SHG) 20, Art. 5a — read in the version of July 1, 2021; the act was consolidated again on January 1, 2023 and January 1, 2024.
  • Finanzcontrollingverordnung, Art. 34 — read in the version of June 1, 2022; the act was consolidated again on January 1, 2023.
  • Asylfürsorgeverordnung, Art. 6 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on January 1, 2025.

Cited in