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RRB Nr. 162/2021

Strassen, Wädenswil/Schönenberg, 700 Wädenswilerstrasse, Hirzelstrasse bis Zufahrt Matte, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

162. Strassen (Wädenswil/Schönenberg, 700 Wädenswilerstrasse,

Erwägungen

Hirzelstrasse bis Zufahrt Matte, km 4.030–4.475, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 700 Wädenswilerstrasse ist eine regionale Verbindungsstrasse von Hütten (Bergli) über Schönenberg und Tannen (Schönenberg) nach Wädenswil. Auf dem Strassenabschnitt Hirzelstrasse bis Zufahrt Matte weist der Fahrbahnbelag oberflächlich Ausmagerungen und Verdrückungen, unterschiedliche Risse längs und quer, mittlere Verformungen und Spurrinnen sowie strukturelle Schäden auf. Zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit muss die Wädenswilerstrasse auf dem Teilstück Hirzelstrasse bis Zufahrt Matte instand gesetzt werden. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Das Projekt umfasst im Wesentlichen folgende Bestandteile: – Fahrbahninstandsetzung (neue Binder- und Deckschicht, teilweise Ersatz der Tragschicht einschliesslich Kieskoffer im Grabenbereich); – Erneuerung der Entwässerungsleitungen; – Ersatz der Schlammsammler, Kontrollschächte sowie sämtlicher Abdeckungen; – Ersatz der Randabschlüsse; – Sanierung der Beleuchtung; – Instandstellung/Neubau des Gehwegs; – Instandstellung/Neubau des Kreuzungsbereichs Hirzelstrasse. Diese Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit dem Neubau von Kanalisations- und Werkleitungen durch die Stadt und die Werke Wädenswil ausgeführt. Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 19. Januar 2021 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 1 750 000 Nebenarbeiten 120 000 Technische Arbeiten 100 000 Total 1 970 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 970 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-20310), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2021 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 460 000 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 700 Wädenswilerstrasse in der Stadt Wädenswil (Schönenberg) wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 970 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2020)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of January 1, 2021; the act was consolidated again on January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in