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RRB Nr. 1639/2022

Strassen, Adlikon/Andelfingen/Kleinandelfingen, 15 Weinlandstrasse, Ein-/Ausfahrt A4 (Adlikon) bis Kreisel Kleinandelfingen, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022

1639. Strassen (Adlikon/Andelfingen/Kleinandelfingen,

Erwägungen

15 Weinlandstrasse, Ein-/Ausfahrt A4 [Adlikon] bis Kreisel Kleinandelfingen, Strassenreparatur, Ausgabenbewilligung) Die Weinlandstrasse auf dem Gebiet der Gemeinden Adlikon, Andelfingen und Kleinandelfingen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 15 geführt. Der Strassenabschnitt Ein-/Ausfahrt A4 (Adlikon) bis Kreisel Kleinandelfingen wurde 2001 im Zuge des Autobahnbaus ausgebaut. Seitdem wurden auf dem Strassenabschnitt keine grösseren Massnahmen ausgeführt. Aufgrund des schlechten Zustandes muss die Weinlandstrasse zwingend vor dem Spurausbau der Autobahn A4 repariert werden. Die ursprünglich für 2023 geplante Strasseninstandsetzung kann frühestens nach dem Autobahnausbau realisiert werden. Im Zusammenhang mit dem A4-Ausbau durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) wird die Weinlandstrasse an mehreren Orten von baulichen Massnahmen betroffen. Die Weinlandstrasse dient während dem Spurausbau der A4 überdies als Ausweichroute. Sodann ist die Strasseninstandsetzung mit der Erschliessung für die Quartierpläne in der Gemeinde Kleinandelfingen zu koordinieren. Als Reparaturmassnahme wird, in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamtes, auf dem gesamten Abschnitt der bestehende Deckbelag abgefräst und durch eine neue Deckschicht ersetzt. Zudem müssen Reflexionsrisse aus der Stabilisierung in der gefrästen Belagsfläche vergossen werden. Schadhafte Schachtabdeckungen sind zu ersetzen. Die bestehenden Randabschlüsse und das Trottoir im Bereich Hälderstrasse bis zum Kreisel in Kleinandelfingen werden erneuert. Die Reparaturarbeiten wurden mit dem ASTRA und den betroffenen Gemeinden abgesprochen und koordiniert. Für die Reparaturarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 17. November 2022 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 000 000 Nebenarbeiten 150 000 Technische Arbeiten 70 000 Total 1 220 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 1 220 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400.31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30687), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budgetentwurf 2023 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Reparatur der 15 Weinlandstrasse in den Gemeinden Adlikon, Andelfingen und Kleinandelfingen wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 220 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in