RRB Nr. 1650/2022
Amt für Wirtschaft und Arbeit, Fachstelle Gesundheitsschutz, Pilotprojekt, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 14. Dezember 2022
1650. Amt für Wirtschaft und Arbeit, Fachstelle Gesundheitsschutz, Pilotprojekt, neue Ausgabe
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Arbeitsgesetz (ArG, SR 822.11) und seine Verordnungen bilden zusammen mit dem Unfallversicherungsgesetz (UVG, SR 832.20), das die Vorschriften zur Verhütung von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) enthält, die Grundlagen für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Sie verpflichten Arbeitgebende, die physische und psychische Gesundheit der Arbeitnehmenden zu wahren (Art. 6 ArG, Art. 2 Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz [SR 822.113]). Die Verantwortung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers bezieht sich dabei auf alle arbeitsbezogenen Faktoren, die Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmenden haben. Die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen wird durch das kantonale Arbeitsinspektorat im Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) kontrolliert. Es berät die Arbeitgebenden in der Anwendung des Gesetzes und der Verordnungen und informiert über aktuelle Fragen und Entwicklungen (Art. 79 Abs. 1 Bst. b und c Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz [SR 822.111]). Aufgrund der finanziellen Steuerung des Bundes sind die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren fast ausschliesslich im Bereich des UVG aktiv und kaum im Bereich des Gesundheitsschutzes nach ArG. Dies entspricht nicht mehr allen Realitäten in der heutigen Arbeitswelt. Die Leistungserbringung und Entschädigung im UVG-Bereich ist mittels Leistungsvereinbarung der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS) mit den Kantonen geregelt. Zusätzliche Leistungen im Bereich des Gesundheitsschutzes müssen von den Kantonen selbst finanziert werden. In den letzten Jahren haben sich die Zahlen der Berufsunfälle und der berufsbedingten Krankheiten deutlich verkleinert, während die Zahl der Fälle von Arbeitsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen stark gestiegen ist. Laut der neusten Gesundheitsbefragung des Bundes gibt jede bzw. jeder fünfte Arbeitnehmende an, oft unter Stress zu leiden. Psychische Erkrankungen führen zu langen Ausfällen für die Betriebe mit entsprechend hohen Kosten und Knowhow-Verlust, Kosten für die Sozialversicherungen sowie menschlichem Leid. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) beziffert die Kosten durch Absenzen,
Produktionseinbussen, entrichtete Invalidenrenten, medizinische Versorgung und Selbstmedikation auf 10 Mrd. Franken pro Jahr. Jede zweite Neuanmeldung für eine Rente der Invalidenversicherung (IV- Rente) entfällt inzwischen auf psychische Leiden. Die Coronakrise hat der Dynamik der Digitalisierung zusätzlichen Schub verliehen und die Flexibilität in der Arbeitswelt hat stark zugenommen. Dies bietet viele Chancen, erhöht jedoch auch das Risiko für gesundheitliche Schäden. Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden ist somit ein volkswirtschaftlich relevantes Thema und sollte auch bei den Arbeitskontrollen verstärkt im Fokus stehen. Auch im Kanton Zürich sind der Strukturwandel zur Dienstleistungsgesellschaft und die zunehmende Digitalisierung deutlich spürbar. Diese nachhaltigen Veränderungen dürften die Risiken möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen durch ungünstige Arbeitsbedingungen (psychosoziale Risiken) erhöhen und damit auch zu einer weiteren Zunahme der Gesundheitskosten führen. Durch die wachsende Komplexität und den zunehmenden Druck am Arbeitsplatz gewinnt ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) in den Unternehmen an Bedeutung. Im Kanton Zürich besteht ein komplexes System von Akteuren, welche die Betriebe direkt oder indirekt dabei unterstützen, die Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden zu erhalten und zu fördern. Sämtliche Akteure stossen jedoch auf zwei grosse Herausforderungen: Erstens besteht in vielen Betrieben, insbesondere in kleinen oder mittleren Unternehmen, wenig Knowhow zum Thema psychosoziale Risiken und deren Einfluss auf die Arbeitsbedingungen und den Unternehmenserfolg. Zweitens wurde eine flächendeckende Sensibilisierung der Betriebe bis anhin nicht erreicht, da nur mit proaktiven Unternehmen ein Dialog geführt werden konnte. Ohne gesetzliche Verpflichtung besteht eine Holschuld der Betriebe, die nur von wenigen wahrgenommen wird.
B. Pilotprojekt «Fachstelle Gesundheitsschutz» im Arbeitsinspektorat Das Arbeitsinspektorat ist kantonales Durchführungsorgan im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Es besucht pro Jahr rund 2300 Betriebe und führt bei etwa 1000 Unternehmen Arbeits- und Sicherheitssystemkontrollen (ASA-Kontrollen) durch. Im Unterschied zu den anderen Akteuren im Bereich des BGM kann das Arbeitsinspektorat Einsicht in die Absenzen und Arbeitszeitgestaltung in einem Unternehmen nehmen und dabei Auffälligkeiten erkennen. Ab 1. April 2023 soll deshalb als fünfjähriges Pilotprojekt eine Fachstelle Gesund- heitsschutz im Arbeitsinspektorat des AWA geschaffen werden. Diese unterstützt die Unternehmen gezielt in deren Bestreben zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit ihrer Arbeitnehmenden, um hohe Folgekosten, verursacht durch ungünstige Arbeitsbedingungen, zu vermeiden. Im Gegensatz zu heute wird neben den Kontrollen mit Schwerpunkt in der Arbeitssicherheit der Fokus auf den Gesundheitsschutz in Bezug auf die psychosozialen Risiken gelegt, in dem in Gesprächen mit den Betrieben sowie durch die Einsicht in Dokumente der Bedarf abgeklärt wird. Neben der niederschwelligen Sensibilisierung und Information im Rahmen der regulären Betriebskontrollen werden auf Wunsch der Betriebsverantwortlichen konkrete Beratungsdienstleistungen zu Gesundheitsschutz und Prävention erbracht. Zusätzlich bietet die Fachstelle in Zusammenarbeit und Absprache mit Partnerorganisationen (u. a. Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich [SVA Zürich], Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz und Schweizerische Unfallversicherungsanstalt [SUVA]) für die Betriebe Schulungen zum Thema Gesundheitsschutz an. Sie wirkt im Forum BGM Zürich mit, beobachtet und bearbeitet Trends in der Arbeitswelt. Die Tätigkeit der neuen Fachstelle soll die bestehenden Angebote der anderen BGM-Akteure nicht konkurrenzieren. Es wird deshalb eine Zusammenarbeit mit der SVA Zürich, der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz, der SUVA, dem Kaufmännischen Verband Zürich sowie weiteren Verbänden und den Sozialpartnern angestrebt. Der Nutzen und die Wirksamkeit der neuen Fachstelle werden laufend evaluiert. Durch die Befragung der Betriebe wird insbesondere ermittelt, welchen Nutzen diese den Dienstleistungen der Fachstelle beimessen. Nach vier Jahren wird aufgrund der Ergebnisse über die
Weiterführung der Fachstelle entschieden. Das Institut für Epidemiologie, Biostatistik und Prävention der Universität Zürich begleitet und evaluiert die Wirkung des Pilotprojekts auf wissenschaftlicher Ebene. So kann festgestellt werden, ob die geplante Wirkung tatsächlich eintritt und ob allenfalls Korrekturen beim Vorgehen notwendig sind. Zurzeit verfügt das Arbeitsinspektorat über 20,6 Stellen. Diese müssen zwingend für die Erfüllung der angestammten Aufgaben eingesetzt werden, die sich aus dem Bundesrecht sowie der Leistungsvereinbarung mit der EKAS ergeben. Für die erfolgreiche und nachhaltige Erfüllung der neuen Aufgaben der Fachstelle Gesundheitsschutz sind deshalb zusätzlich 200 Stellenprozente erforderlich (Mehraufwand bei ASA-Kontrollen [40%], ArG-Kontrollen bei SUVA-Betrieben [20%], Beratungsgespräche der Fachstelle [70%], Weiterbildung der Mitarbeitenden [20%], Leitung und Koordination der Fachstelle [30%], Netzwerkpflege
[20%]). Für die neuen Aufgaben werden der Fachstelle ein/e Leiter/in und eine Arbeitsinspektorin bzw. ein Arbeitsinspektor zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeitenden der Fachstelle sollen neben Erfahrungen im Vollzug des Arbeitnehmerschutzes zusätzlich spezifische Kenntnisse im Bereich Arbeitshygiene/-psychologie und der entsprechenden Risiken am Arbeitsplatz mitbringen und auch über Kenntnisse des Dienstleistungssektors verfügen. Sie müssen sich sicher in den Rollen Beratung, Information und Aufklärung bewegen können, aber auch das Vollzugsorgan des Arbeitsgesetzes vertreten. Damit weisen sie ein leicht anderes Tätigkeitsprofil auf als die derzeitigen Mitarbeitenden des Arbeitsinspektorats. Die Stellen sind für die Dauer des Projekts von fünf Jahren befristet. Nach vier Jahren findet eine Neubeurteilung statt.
C. Finanzielle Auswirkungen Für die auf fünf Jahre befristete Pilotphase entstehen für die Jahre 2023 bis 2028 jährlich Lohn- und Arbeitsplatzkosten von Fr. 330 629. Weiter entstehen Projektkosten für die Kommunikation von Fr. 100 000 und für die Nutzenevaluation von Fr. 60 000 (insgesamt Fr. 160 000 für fünf Jahre). Für die Projektdauer vom 1. April 2023 bis 31. März 2028 fallen damit Kosten von insgesamt Fr. 1 813 145 an. Diese neue Ausgabe wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, belastet. Die erforderlichen Mittel für das Pilotprojekt Fachstelle Gesundheitsschutz sind im Budgetentwurf 2023 nicht enthalten und werden innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, kompensiert. Die Kosten für die Jahre 2024–2028 sind im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024 bis 2028, in der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, einzustellen. Der Bund finanziert heute lediglich Vollzugsaktivitäten im Bereich des UVG (Arbeitssicherheit), nicht jedoch solche im Bereich des Arbeitsgesetzes (Gesundheitsschutz). Im Hinblick auf das nicht mehr den gesundheitlichen Risiken in der Arbeitswelt entsprechende Finanzierungssystem des Bundes beabsichtigt die Volkswirtschaftsdirektion, eine finanzielle Unterstützung des Bundes für den vorliegenden Pilotversuch der Fachstelle Gesundheitsschutz zu erwirken, und steht daher bereits im Austausch mit dem SECO. Der Kanton Zürich geht durch den Betrieb der Fachstelle Gesundheitsschutz bei der Bewältigung von psychosozialen Risiken voran und nimmt auf eigene Kosten schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Ein Ziel des Pilotversuchs ist es aber, die Vollzugsschwerpunkte des Bundes und entsprechend die Art der Finanzierung schweizweit anzupassen. Einerseits soll aufgrund der sinkenden Zahlen im Bereich der Arbeitsunfälle auf eine Reduktion der Zahl der Betriebsbesuche in Bezug auf die Arbeitssicherheit in der Leistungsvereinbarung mit der EKAS hingewirkt werden. Anderseits soll der Fokus verstärkt auf die besorgniserregende Entwicklung bei den psychosozialen Risiken in der Arbeitswelt und somit den Gesundheitsschutz gerichtet werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für das Pilotprojekt neue Fachstelle Gesundheitsschutz wird eine neue Ausgabe von insgesamt Fr. 1 813 145 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 5300, Amt für Wirtschaft und Arbeit, bewilligt.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Volkswirtschaftsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli