RRB Nr. 1689/2022
Strassen, Höri, Neerach, Niederglatt, Strassenverlegung Neeracherried, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 21. Dezember 2022
1689. Strassen (Höri, Neerach, Niederglatt, Strassenverlegung Neeracherried, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Mit Beschluss Nr. 597/2021 beauftragte der Regierungsrat die Baudirektion mit der Erarbeitung eines Vorprojekts für die Verlegung der Strassen aus dem Neeracherried. Der vorliegend zu beschliessende Planungs- und Projektierungskredit gilt sowohl für die neuen Umfahrungsstrassen als auch den Rückbau des bestehenden Strassennetzes im Moor. Im Rahmen der Projektierung fallen die folgenden Planerleistungen an: – Erarbeitung des Vor- und Bauprojekts in Bezug auf den Strassen-, Tief- und Werkleitungsbau (Neubau und Rückbau) mittels Building- Information-Modeling-Methodik; – Erstellen von Gutachten, Berichten, Sondierungen und Monitoring in den Fachbereichen Umwelt, Moorrenaturierung, Hydrologie, Geologie, Geotechnik und Verkehrsplanung.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Projektierungskosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 30. November 2022 wie folgt veranschlagt: in Franken Nebenarbeiten 805 000 Technische Arbeiten 5 145 000 Total 5 950 000 Für die Projektierung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. d des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 5 950 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 5 950 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Konto 8400.50110 00000 5 950 000 5 950 000 Staatsstrassen Total 5 950 000 5 950 000
In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1777/2022 bewilligte Ausgabe von Fr. 310 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 171 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 5 950 000 22 500 2,5% 149 000 Zwischentotal 22 500 149 000 Total 100% 5 950 000 171 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Projekt Nr. 84S-82108, Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt, Strassenverlegung Neeracherried, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2023 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2023–2026 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Planerleistungen im Zusammenhang mit der Strassenverlegung Neeracherried in den Gemeinden Höri, Neerach und Niederglatt wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 5 950 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2022)
III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1777/2022 wird aufgehoben.
IV. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli