Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 1 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 173/2021

Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr, Normkonzept

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 24. Februar 2021

173. Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr «DigiLex» (Normkonzept)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Regierungsrat hat mit Beschluss Nr. 390/2018 die Strategie Digitale Verwaltung 2018–2023 festgelegt und zu deren Umsetzung ein Impulsprogramm genehmigt. Eines der Vorhaben im Impulsprogramm ist das Projekt IP2.1 Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr «DigiLex». Die Staatskanzlei hat unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern im Auftrag des Regierungsrates ein Vorprojekt durchgeführt, um den Handlungsbedarf abzuklären und Regelungsthemen hinsichtlich einer gesetzlichen Grundlage zu identifizieren. Im Rahmen dieses Vorprojekts wurde 2019 ein Bericht erstellt, in dem u. a. zu regelnde Eckwerte umrissen sind (Bericht zum Vorprojekt IP2.1, Gesetzliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr «DigiLex», nachfolgend zitiert: Vorbericht). Mit Beschluss Nr. 1151/2019 hat der Regierungsrat die Staatskanzlei beauftragt, unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern auf der Grundlage des Vorberichts ein Rechtsetzungsprojekt durchzuführen. Im Rahmen dieses Rechtsetzungsprojekts sollen die gesetzlichen Grundlagen für einen rechtsverbindlichen, medienbruchfreien elektronischen Behördenverkehr im Kanton Zürich geschaffen werden. Der entsprechende Projektauftrag wurde von der Staatsschreiberin erteilt. Die im Vorbericht aufgeführten Regelungsthemen wurden von einem Projektteam, bestehend aus der Projektleitung (Abteilung Digitale Verwaltung und E-Government der Staatskanzlei [DVE]) und aus juristischen Fachspezialistinnen und -spezialisten der Staatskanzlei und der Direktion der Justiz und des Innern, weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Gestützt auf diese Arbeiten wurde das Normkonzept unter der Federführung der juristischen Projektleitung erstellt. Das Normkonzept wurde durch den Projektausschuss, bestehend aus dem Chef Rechtsdienst, Staatskanzlei, der Leiterin des Gesetzgebungsdienstes, Direktion der Justiz und des Innern, sowie der Leiterin ad interim der Abteilung DVE, positiv beurteilt und von der Projektauftraggeberin (Staatsschreiberin) genehmigt. Der Projektausschuss wurde fachlich von den Professoren Dr. Florent Thouvenin und Dr. Andreas Glaser (Universität Zürich) sowie Professorin Dr. Nadja Braun Binder (Universität Basel) beraten. Das Gremium «Steuerung Digitale Verwaltung und IKT» (SDI) hat das Normkonzept sodann am 2. Februar 2021 zuhanden des Regierungsrates vorberaten und diesem zugestimmt.

B. Normkonzept: Eckpunkte und Fazit Fazit des Normkonzepts ist, dass für die Zielerreichung von «DigiLex» eine Anpassung der allgemeinen Verfahrensrechtskodifikation mittels Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 24. Mai 1959 (LS 175.2) verbunden mit dem Erlass einer neuen Verordnung notwendig ist. Für die Regelung auf Gesetzesebene stehen dabei folgende Grundsätze im Vordergrund: Verpflichtung zum internen elektronischen Geschäftsverkehr, die grundsätzliche Zulässigkeit von elektronischen Eingaben an Behörden und von elektronischen Zustellungen seitens Behörden, die elektronische Erfüllung der Unterschriftserfordernis (qualifizierte elektronische Signatur bzw. dazu äquivalente Verfahren), Grundsätze der Fristwahrung bei elektronischer Eingabe bzw. Zustellung und die Zulässigkeit der elektronischen Akteneinsicht. Auf Verordnungsebene sind demgegenüber Regelungen eher technischer und organisatorischer Art zu erlassen, so namentlich zur Art und Weise der Übermittlung, darunter insbesondere der zulässigen Orte und Dateiformate von Eingaben sowie der Erstellung und Führung von erforderlichen Verzeichnissen, zur Verwendung von elektronischen Signaturen und Siegeln, zur Quittierung von Eingaben, zu den Modalitäten der elektronischen Zustellung von Verfügungen sowie der elektronischen Akteneinsicht.

Auf Antrag der Staatskanzlei und der Direktion der Justiz und des Innern

Dispositiv

beschliesst der Regierungsrat:

I. Dem Normkonzept «Rechtliche Grundlagen für elektronischen Geschäftsverkehr» (DigiLex) wird zugestimmt.

II. Die Staatskanzlei wird beauftragt, unter Einbezug der Direktion der Justiz und des Innern dem Regierungsrat einen Entwurf zu einer Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sowie einer neuen Verordnung im Sinne des Normkonzepts zu unterbreiten.

III. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in