RRB Nr. 18/2020
Strassen, Buch am Irchel/Berg am Irchel, 548 Hauptstrasse, ausgangs Buch am Irchel bis eingangs Gräslikon, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020
18. Strassen (Buch a. I. / Berg a. I., 548 Hauptstrasse, ausgangs Buch
Erwägungen
am Irchel bis eingangs Gräslikon, km 4.850–6.080, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Hauptstrasse im Abschnitt ausgangs Buch a. I. bis eingangs Gräslikon wurde in den 60er- und 70er-Jahren ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde in den 90er-Jahren die Belagsschicht ersetzt. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere Spurrinnen auf. Zudem sind viele vergossene Längs- und Querrisse sowie Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem Teilstück km 4.850–5.500 der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. In diesem Teilstück muss örtlich auch die Fundationsschicht ersetzt werden. Im Teilstück km 5.500–6.080 wird der bestehende Belag abgefräst und neu eine Binder- und Deckschicht eingebaut. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert und die Fahrbahnränder teilweise verstärkt. Im Zuge der Instandsetzung wird zudem eine neue Verkehrsmessstelle erstellt. Im Abschnitt km 4.920–5.170 und km 5.470–5.550 muss der rechte Fahrbahnrand mit einem Böschungsgitter gesichert werden. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 25. November 2019 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 1 700 000 Nebenarbeiten 145 000 Technische Arbeiten 125 000 Total 1 970 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 1 970 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30569), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2020 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung der 548 Hauptstrasse, Gemeinden Buch a. I. und Berg a. I., wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 970 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli