Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 18/2024

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Wädenswil, Campus Grüental, Schulraumprovisorium Gebäude GO, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 10. Januar 2024

18. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften,

Erwägungen

Wädenswil, Campus Grüental, Schulraumprovisorium Gebäude GO (gebundene Ausgabe)

Ausgangslage Der Standort Wädenswil der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) umfasst die zwei Areale Grüental und Reidbach. Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 um rund 29% auf rund 2 Mio. an. Gleichzeitig steigt die Bedeutung der Fachhochschulen als zentraler Erfolgspfeiler des dualen Bildungssystems weiter. Auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 im August 2024 ist auf dem Campus Grüental aufgrund des Wachstums und der Bauarbeiten in der Shedhalle auf dem Campus Reidbach ein Schulraumprovisorium notwendig. Als optimale Lage für die zusätzlichen Unterrichtsräume wurde der Bereich zwischen dem Hauptgebäude GA und dem Technologiegebäude GB evaluiert.

Projektbeschrieb Geplant ist ein einstöckiger Bau aus vorgefertigten Holzelementen. Dabei ist von einer Erstnutzungsdauer von zehn bis zwölf Jahren auszugehen. Die gesamte Lebensdauer der provisorischen Bauten soll mindestens 30 Jahre betragen. Das Provisorium umfasst zwei Unterrichtsräume mit je rund 107 m² für etwa 60 Studierende sowie Sanitäranlagen. Das Gebäude entspricht den Minergie-Anforderungen. Die Gebäudehülle weist einen optimalen Wärme- und Schallschutz auf. Die Heizung und moderate Kühlung der Räumlichkeiten werden mit einer Luft-Wasser- Wärmepumpe sowie mechanischem Lüften erreicht. Die kantonalen Anforderungen der Erdbebensicherheit, des Brandschutzes und der Hindernisfreiheit werden eingehalten und auf dem Flachdach wird eine Photovoltaikanlage erstellt.

Finanzierung Die Kosten für das Vorhaben belaufen sich auf Fr. 1 648 000 (Stand Kostenvoranschlag vom 20. September 2023; Preisstand 1. April 2023, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Kosten in Franken 0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 120 000 2 Gebäude 1 195 000 3 Betriebseinrichtungen 0 4 Umgebung 35 000 5 Baunebenkosten 155 000 6 Reserve 143 000 Total (einschliesslich 8,1% MWSt) 1 648 000 Aufgrund des Anstiegs der Anzahl Studierender, des Fehlens von alternativen Unterrichtsräumen in unmittelbarer Nähe sowie der Bauarbeiten in der Shedhalle muss das bestehende Raumangebot auf dem Campus Grüental zwingend erweitert werden, damit der Unterricht ab Sommer 2024 unterbruchfrei weitergeführt werden kann. Bei den Kosten für das Schulraumprovisorium handelt es sich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 1 e contrario des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), da weder hinsichtlich ihrer Höhe noch des Zeitpunktes ihrer Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Für das Projekt ist gemäss § 36 lit. b CRG eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 648 000 durch den Regierungsrat zu bewilligen. In den Gesamtkosten sind die mit Verfügung des Immobilienamtes vom 28. März 2023 bewilligten Projektierungskosten von Fr. 325 600 enthalten. Die Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Die Kosten für den Rückbau stehen noch nicht fest und sind daher nicht Bestandteil der vorliegenden Ausgabenbewilligung. Die Finanzierung der Baukosten von Fr. 1 648 000 erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Für das Vorhaben sind im Budget 2024 sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2024–2027 keine Mittel eingestellt. Der fehlende Betrag von Fr. 1 648 000 wird im Jahr 2024 innerhalb der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, kompensiert. Die vorliegende Ausgabenbewilligung löst keine betrieblichen oder personellen Mehrkosten aus. Ein Grossteil dieser Kosten fällt aufgrund der Verrechnung im Mietermodell in der Leistungsgruppe Nr. 7406, Fachhochschulen (Beiträge), an. Sie sind im Budget 2024 sowie im KEF 2024–2027 in der Leistungsgruppe

Nr. 7406 nicht eingestellt, werden im Jahr 2024 kompensiert und im KEF 2025–2028 eingestellt.

Vom vorliegenden Beschluss nicht erfasst sind die Ausgaben für die Ausstattung von Fr. 199 500. Gestützt auf § 36 lit. b CRG in Verbindung mit §§ 39 lit. a und 50 Abs. 4 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) werden diese Ausgaben unter Vorbehalt der Ausgabenbewilligung des Regierungsrates durch die kompetenzberechtigte Instanz der ZHAW bewilligt. Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe betragen Fr. 61 113. Der kalkulatorische Zins beträgt 0,75%. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2023, Ziff. 3.2.13.10.2, nach der Dauer der Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge 30 Jahre. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 1 203 126 73,0 30 40 104 4 512 44 616 Hochbauten Rohbau 2 30 Hochbauten Ausbau 57 546 3,5 30 1 918 216 2 134 Hochbauten Installationen 387 328 23,5 30 12 911 1 452 14 363 Total 1 648 000 100 54 933 6 180 61 113

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bereitstellung des Schulraumprovisoriums auf dem Campus Grüntal der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Wädenswil wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 648 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung des Immobilienamtes vom 28. März 2023 über den Projektierungskredit von Fr. 325 600 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli