RRB Nr. 18/2025
Strassen, Dübendorf, Fällanden, 740 Fällanden-/Dübendorfstrasse, Neubau Busspur, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache
Rubrum
Öffentliche Fassung
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2025
18. Strassen (Dübendorf/Fällanden, 740 Fällanden-/Dübendorfstrasse, Neubau Busspur, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle, Strasseninstandsetzung, Projektfestsetzung, Behandlung Einsprache)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Fällanden-/Dübendorfstrasse auf dem Gebiet der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Fällanden zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als regionale Verbindungsstrasse Nr. 740 geführt. Zur Verbesserung der Verkehrsabwicklung soll auf der Fällanden-/Dübendorfstrasse eine Busspur in Mittellage erstellt werden. Je nach Lastrichtung kann diese vom Bus Richtung Fällanden oder Richtung Dübendorf benutzt werden, um die Verlustzeiten der Buslinien zu minimieren. Zur Werterhaltung muss zudem die Fällandenstrasse in Dübendorf instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Die Bushaltestelle Fällanden, Bruggacher, in Fahrtrichtung Fällanden soll sodann hindernisfrei ausgebaut werden. Das in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Dübendorf, der Gemeinde Fällanden sowie den kantonalen Fachstellen und der Kantonspolizei erarbeitete Projekt umfasst folgende Massnahmen: – Ergänzung einer Busspur mittig auf der Fällandenstrasse mit Verbreiterung der Fahrbahn (km 2.500 bis km 3.270); – Verschiebung der bestehenden Busspur auf der Dübendorfstrasse in Mittellage (km 3.270 bis km 4.200); – Ausrüstung der neuen Busspur mit Bus-Signalgeber, Lichtsignalen und Steuerung (Busbevorzugungsanlage); – Anpassung der bestehenden Dosierung für den motorisierten Individualverkehr (MIV) in Fahrtrichtung Fällanden; – neu Dosierung des MIV in Fahrtrichtung Dübendorf; – Anpassung, Erneuerung und Erweiterung (MIV und Veloverkehr) der Verkehrsmessstelle 1103 ausgangs Dübendorf; – Anpassung und Erweiterung der Betriebs- und Sicherheitsausrüstung von km 2.000 bis km 4.200; – Erneuerung des Fahrbahnbelags, Anpassung und Erneuerung der Randabschlüsse sowie Anpassung und Erneuerung der Strassenentwässerung im Abschnitt km 2.500 bis km 3.270;
– hindernisfreier Ausbau der Bushaltestelle Fällanden, Bruggacher, in Fahrtrichtung Fällanden, dabei Verschiebung der Haltestelle in Richtung Kreisel Bruggacher, Ausgestaltung als nicht überholbare Fahrbahnhaltestelle; – neue Querungsstelle für Velofahrende in Fahrtrichtung Dübendorf beim Kreisel Bruggacher; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung im Innerortsbereich von Fällanden; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Der Gemeinderat Fällanden hat sich mit Beschluss vom 28. Juni 2022 im Sinne von § 12 StrG zum Projekt geäussert. Der Stadtrat Dübendorf hat mit Beschluss vom 14. Juli 2022 im Sinne von § 12 StrG zum Projekt Stellung genommen. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 3. Juni bis 4. Juli 2022 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im Projekt soweit möglich berücksichtigt worden. Im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Busspur ist ökologischer Ausgleich zu leisten. Entsprechende Massnahmen sind unmittelbar im Projektperimeter sowie in Absprache mit der Fachstelle Naturschutz des Amtes für Landschaft und Natur geplant. Durch das Bauvorhaben werden sodann Fruchtfolgeflächen beansprucht. Der Verlust der Fruchtfolgeflächen wird gleichwertig kompensiert. Für das Bauvorhaben wird eine bodenkundliche Baubegleitung beigezogen. Auch im Übrigen sind die umwelt- und die raumplanungsrechtlichen Vorgaben eingehalten.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte in der Gemeinde Fällanden vom 27. Oktober bis 27. November 2023 und in der Stadt Dübendorf vom 30. Oktober bis 30. November 2023. Innerhalb der Auflagefrist wurden vier Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit drei Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages für den Landerwerb bzw. der Anpassungsprotokolle vor, womit auch die Einsprachen zurückgezogen wurden. Diese sind als erledigt abgeschrieben worden.
Die verbleibende Einsprache ist wie folgt zu beurteilen: , Fällanden, Eingabe vom 15. November 2023: Der Einsprecher hält fest, er willige nicht in die Anpassung des Landstreifens auf Kat.-Nr. ein, da er über keine Informationen hierzu verfüge und möglicherweise entlang der Grenze zum Radweg einen Zaun erstellen wolle. Im Bereich unmittelbar vor dem Grundstück Kat.-Nr. ist die neue Bushaltestelle vorgesehen, die hindernisfrei ausgestaltet wird. Der bestehende kombinierte Rad-/Gehweg muss dabei im Bereich der Bushaltestelle um rund 12 cm angehoben werden. Damit kein Absatz zwischen dem kombinierten Rad-/Gehweg und dem angrenzenden Gelände entsteht, müssen das Gelände und die privaten Gehwege entsprechend angepasst werden. Die Anpassungsarbeiten, die durch das Projekt verursacht werden, gehen zulasten des Kantons. Die Erstellung eines Zauns bleibt sodann auch in Zukunft möglich. Das Projekt wird somit wie aufgelegt festgesetzt. Die Einsprache wird in diesem Punkt abgewiesen. Der Einsprecher führt im Weiteren aus, er sei nicht einverstanden mit der Erstellung des gemeindeeigenen Bushäuschens. Beim Buswartehaus handelt es sich um ein Drittprojekt der Gemeinde. Es fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Kantons, weshalb auf diesen Punkt der Einsprache nicht einzutreten ist. Das Begehren wurde der Gemeinde Fällanden weitergeleitet.
C. Finanzierung Für den Neubau der Busspur bewilligte der Kantonsrat mit Beschluss vom 25. November 2024 einen Objektkredit von Fr. 5 032 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt (Vorlage 5944). Der Regierungsrat bewilligte mit Beschluss Nr. 205/2024 unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle Fällanden, Bruggacher, die Instandsetzung der Fällandenstrasse sowie die weiteren Sanierungsarbeiten eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 520 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt.
D. Öffentlichkeit Dieser Beschluss ist gestützt auf § 23 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz (LS 170.4) nicht öffentlich, soweit dies zum Schutz der Privatsphäre des Einsprechers erforderlich ist. Die Baudirektion hat den Beschluss vor der Veröffentlichung so weit zu anonymisieren, dass die Privatsphäre des Einsprechers gewährleistet ist.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den Neubau der Busspur, die hindernisfreie Bushaltestelle und die Strasseninstandsetzung sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 740 Fällanden-/Dübendorfstrasse in der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Fällanden wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Die Einsprache von , Fällanden, wird abgewiesen, soweit auf sie eingetreten wird.
III. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.
IV. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
V. Dieser Beschluss ist im Sinne der Erwägung D teilweise nicht öffentlich.
VI. Mitteilung an den Stadtrat Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), , 8117 Fällanden (R), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli