RRB Nr. 182/2024
Strassen, Hittnau, 814 Wetzikerstrasse, Sunnenrain bis Wetzikerstrasse, Strasseninstandsetzung, Neubau Amphibiendurchlässe, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024
182. Strassen (Hittnau, 814 Wetzikerstrasse, Sunnenrain bis Wetzikerstrasse, Strasseninstandsetzung, Neubau Amphibiendurchlässe, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die Wetzikerstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Hittnau zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Regionale Verbindungsstrasse Nr. 814 geführt. Auf dem Abschnitt Sunnenrain bis Wetzikerstrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Werterhaltung instand gesetzt werden (§§ 25 f. Strassengesetz [StrG, LS 722.1]). Das Vorhaben grenzt an ein Amphibienlaichgebiet. Anlässlich der Strasseninstandsetzung soll bei der Amphibienzugstelle auf Höhe Humbelweiher eine ortsfeste Amphibienschutzanlage mit Durchlässen erstellt werden. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Hittnau sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Fahrbahn; – Neubau von sieben Amphibiendurchlässen mit Leitwerken; – Anpassung der Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter. Das Projekt ist von untergeordneter Bedeutung, sodass auf eine öffentliche Planauflage nach § 13 StrG, Mitwirkung der Bevölkerung/Einwendungsverfahren, verzichtet werden konnte. Für die Erstellung der Amphibienschutzanlage sind temporäre und definitive Rodungen erforderlich. Die hierfür erforderliche Rodungsbewilligung wurde mit Verfügung des Amtes für Landschaft und Natur vom 15. Dezember 2023 erteilt.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 18. August bis 16. September 2023. Innerhalb der Auflagefrist wurden vier Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise enteignungsrechtliche Begehren enthielten.
Mit allen Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die Einsprachen sind als durch Rückzug erledigt abgeschrieben worden.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 31. Januar 2024 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 20 000 Bauarbeiten 2 015 000 Nebenarbeiten 105 000 Technische Arbeiten 285 000 Total 2 425 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind eine gebundene Ausgabe von Fr. 980 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine neue Ausgabe von Fr. 1 445 000 gemäss § 37 Abs. 1 CRG, insgesamt Fr. 2 425 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 425 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50111 00000 40% 980 000 980 000 Erneuerung Staatsstrassen Konto 8400.50110 00000 60% 1 445 000 1 445 000 Staatsstrassen Total 100% 980 000 1 445 000 2 425 000
Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 70 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Erneuerung Staatsstrassen 40% 980 000 3 500 2,5% 25 000 Staatsstrassen 60% 1 445 000 5 500 2,5% 36 000 Zwischentotal 9 000 61 000 Total 100% 2 425 000 70 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-74007, Hittnau, 814 Wetzikerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2024 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für die Strasseninstandsetzung, den Neubau einer Amphibienschutzanlage mit Durchlässen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 814 Wetzikerstrasse in der Gemeinde Hittnau wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 980 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 445 000, insgesamt Fr. 2 425 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2023)
IV. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an – den Gemeinderat Hittnau, Jakob-Stutz-Strasse 50, 8335 Hittnau (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts, der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023 sowie des Rodungsdossiers [ES]), – Pro Natura Zürich, Wiedingstrasse 78, 8045 Zürich (unter Beilage der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023 [ES]), – Forstkreis 3, Brunnenstrasse 1, 8610 Uster (unter Beilage der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023), – Revierförster Ralf Krummenacker, Pfäffikerstrasse 52b, 8335 Hittnau (unter Beilage der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023 sowie des Rodungsdossiers [ES]),
– Ingesa AG, Guyer-Zeller-Strasse 27, 8620 Wetzikon (unter Beilage der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023 [ES]), – Katasterbearbeiter Andreas Werner, Stampfenbachstrasse 12, 8090 Zürich (unter Beilage der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023), – Bundesamt für Umwelt, 3003 Bern (unter Beilage der Rodungsbewilligung vom 15. Dezember 2023 sowie des Rodungsdossiers [ES]), – die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli