RRB Nr. 186/2025
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025
186. Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Erwägungen
(Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates die Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) eröffnet. Die Kommission schlägt vor, das AIG so zu präzisieren, dass Ausländerinnen und Ausländer, die unverschuldet von Sozialhilfe abhängig geworden sind, nicht den Verlust ihrer Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung befürchten müssen. Diese Befürchtung kann dazu führen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die unverschuldet auf Sozialhilfe angewiesen sind, keine solche beziehen und dadurch unterhalb des Existenzminimums leben.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als Word- und PDF-Version an vernehmlassungSBRE@sem.admin.ch): Mit Schreiben vom 21. Oktober 2024 haben Sie uns eingeladen, uns zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) vernehmen zu lassen. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme und äussern uns wie folgt: Bereits nach geltendem Recht wird bei der Verhältnismässigkeitsprüfung eines Bewilligungswiderrufs das Verschulden an der Sozialhilfeabhängigkeit im Einzelfall geprüft. Die umfangreiche Rechtsprechung der Gerichte zum Begriff des Verschuldens hat zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung geführt. Die Berücksichtigung des Verschuldens im Einzelfall ist somit bereits verankert und wird in der Praxis umgesetzt. Da mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung mehr Klarheit für die betroffenen Ausländerinnen und Ausländer geschaffen wird, begrüssen wir dennoch eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes. Um dem Anliegen der parlamentarischen Initiative 21.451 besser Rechnung zu tragen, schliessen wir uns der Stellungnahme des Vorstands der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren vom 17. Januar 2025 an und beantragen, die ursprüngliche Formulierung der Parlamentarischen Initiative («mutwillig» herbeiführen bzw. «mutwillig unverändert lassen») zu verwenden.
II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli