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RRB Nr. 192/2017

AOZ "Pflegekurs" und SAH Zürich "Ponte", gebundene Ausgaben

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 8. März 2017

192. AOZ «Pflegekurs» und SAH Zürich «Ponte» (Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

1. Ausgangslage Zur Integration der vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge (VA/AF) bezahlt der Bund den Kantonen pauschal Fr. 6000 pro Person (Integrationspauschale; Art. 18 Abs. 1 Verordnung vom 24. Oktober 2007 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern; VlntA; SR 142.205). Mit diesen Mitteln werden Programme zur beruflichen Integration und zur Sprachförderung finanziert (Art. 18 VIntA). Die Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale (RRB Nr. 300/2015) regelt die Verwendung der Mittel.

2. AOZ: Integrationsprogramm «Pflegekurs» Neben dem objektfinanzierten Grundangebot (Integrationsbegleitung, Basiskurs, Triagestelle und Unterstützung von Traumatisierten) gibt es nur noch Angebote, die im Einzelfall finanziert werden. Um einen möglichst reibungslosen Übergang zum neuen System zu garantieren, mussten die bestehenden Verträge zur Objektfinanzierung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogrammen um ein Jahr bis Ende 2016 verlängert werden. Danach wurden sie nicht mehr erneuert. Gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung vom 23. Juli 2003 (Dringlichkeit), wurden die Aufträge freihändig vergeben. Einer der verlängerten Verträge betraf auch das Qualifizierungsprogramm «Pflegekurs» des Anbieters Asylorganisation Zürich (AOZ). Mit der Leistungsvereinbarung 2016 überstieg die Gesamtsumme die Grenze von 1 Mio. Franken, weshalb der Regierungsrat für die Ausgabenbewilligung zuständig ist (vgl. Tabelle 1). Tabelle 1: Jährliche Beiträge an die AOZ für den «Pflegekurs» in Franken 2014 2015 2016 2014-16 2 Schulungssemester 258 155 258 155 326 312 842 622 2 Lerneinsatzsemester 51 631 51 631 57 431 160 693 Total 309 786 309 786 383 743 1 003 315

Der «Pflegekurs» der AOZ bietet eine fachliche Qualifikation für eine berufliche Tätigkeit in der Pflege. Er vermittelt theoretische Lerninhalte und verbindet diese mit praktischen Tätigkeiten. Der berufsorientierte zwölfmonatige Pflegekurs (ein Schulungssemester und ein Lerneinsatzsemester) bereitet Migrantinnen und Migranten auf eine Anstellung im Berufsfeld der Pflege vor (Pflegezentren, Altersheimen/-wohngruppen, Spitäler oder in die Spitex). Das Programm vermittelt fachliche Kompetenzen (Niveau Pflegehelfer/-in) und fördert Schlüsselqualifikationen für den Einstieg ins Erwerbsleben. Die Teilnehmenden verbessern ihre Deutschkenntnisse und werden während des sechsmonatigen Lerneinsatzes und bei der Stellensuche gecoacht. Teilnehmende mit bestandener interner Zertifikatsprüfung und absolviertem Lerneinsatz erhalten die Gleichwertigkeitsanerkennung Pflegehelfer/in Schweizerisches Rotes Kreuz (SRK). Das Angebot umfasst ein individuelles Coaching mit dem Ziel, nach Abschluss des Programms eine Anschlusslösung im ersten Arbeitsmarkt oder arbeitsmarktnahen Umfeld zu organisieren. Pro Jahr gibt es zwei Lehrgänge à zwei Semester. Pro Lehrgang können zwölf Teilnehmende aufgenommen werden. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung 2014 bis 2015 war ein jährliches Kostendach von Fr. 309 786 vereinbart. In der Leistungsvereinbarung für 2016 waren Fr. 383 743 als Kostendach festgelegt. Die zusätzlichen Mittel im Vergleich zu den beiden Vorjahren fallen an, weil der Kurs erst im März 2017 abgeschlossen wird. Die dadurch anfallenden Kosten werden in der Leistungsvereinbarung für 2016 abgerechnet. Zudem finanzierten die Gemeinden 2014 und 2015 rund 10% der Teilnehmerkosten selbst. 2016 wurde das Programm wie in den Jahren vor 2014 vollständig objektfinanziert. Beim Entscheid, besagten Gemeindeanteil von 10% rückgängig zu machen, wurde ausser Acht gelassen, dass dadurch die Ausgabenschwelle von 1 Mio. Franken (2014–2016) überschritten wurde. Aus der Integrationspauschale des Bundes sind demnach Fr. 1 003 315 zu bewilligen.

3. Schweizerisches Arbeiterhilfswerk (SAH) Zürich: «Ponte» Ein Teil des über die Integrationspauschale des Bundes finanzierten Grundangebots besteht aus objektfinanzierten Angeboten zur Unterstützung von traumatisierten VA/AF. Diese werden in Zusammenarbeit mit dem Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer (AFK) durchgeführt. Die Aufträge wurden gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. c der Submissionsverordnung freihändig vergeben und nicht auf Simap.ch publiziert. Eines dieser Angebote ist «Ponte» des SAH Zürich. «Ponte» begleitet VA/AF, die im AFK in therapeutischer Behandlung sind, auf dem Weg in die Arbeitswelt. Mit der Erarbeitung einer kurz-, mittel- und langfristi- gen beruflichen Perspektive verbessern sich ihre Lebensqualität und Chancen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt. Zu den Leistungen des Anbieters gehören psychosoziale Beratung und lösungsorientiertes Coaching, Vermittlung von Arbeitseinsätzen und die Begleitung nach dem Stellenantritt sowie eine enge Zusammenarbeit mit allen mit einbezogenen Stellen. Pro Jahr können 14 Teilnehmende aufgenommen werden. Die jährlichen Beiträge belaufen sich auf jeweils Fr. 270 000 (Coaching und Stellenvermittlung Fr. 260 000 und Begleitung nach Stellenantritt Fr. 10 000). 2014 bis 2016 beliefen sich die Beiträge auf insgesamt Fr. 810 000 (vgl. Tabelle 2). Das Angebot soll bis 2018 weiterhin mit höchstens Fr. 540000 unterstützt werden. Da hiermit die Ausgabenschwelle von 1 Mio. Franken überschritten wird, ist der Regierungsrat für die Bewilligung zuständig. Es ist daher aus den Integrationspauschalen des Bundes der Betrag von Fr. 1 350 000 für die Jahre 2014 bis 2018 zu bewilligen. Tabelle 2: Beiträge an das SAH Zürich für «Ponte» in Franken 2014–2016 2017–2018 2014–2018 Coaching und Stellenvermittlung 780 000 520 000 1 300 000 Begleitung nach Stellenantritt 30 000 20 000 50 000 Total 810 000 540 000 1 350 000

4. Finanzierung Die Mittel für die beantragten Ausgaben stammen vollständig vom Bund (Integrationspauschalen). Es werden keine kantonalen Mittel beansprucht. Die Integrationspauschalen des Bundes werden als Anzahlungen verbucht und bei Verwendung saldoneutral in der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, abgewickelt. Die damit finanzierten Integrationsmassnahmen sind stets zeitlich befristet und stellen die erforderlichen personellen und sachlichen Mittel zur Erreichung der sowohl im Bundesrecht als auch in der Programmvereinbarung und im KIP zwingend vorgeschriebenen Zwecke zur Verfügung. Der Kanton hat damit weder hinsichtlich der Höhe, des Zeitpunkts der Vornahme noch anderer wesentlicher Umstände eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit, weshalb nach § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG) e contrario eine gebundene Ausgabe vorliegt. Das Controlling erfolgt im Rahmen der Umsetzung des kantonalen Integrationsprogramms durch die Fachstelle für Integrationsfragen.

Dispositiv

Auf Antrag der Direktion der Justiz und des Innern beschliesst der Regierungsrat:

I. Zur Umsetzung der Strategie zur Verwendung der Integrationspauschale (RRB Nr. 300/2015) werden zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 2241, Fachstelle für Integrationsfragen, folgende gebundene Ausgaben bewilligt: a. für das Integrationsprogramm «Pflegekurs» der AOZ Fr. 1 003 315 und b. für das Integrationsprogramm «Ponte» des SAH Zürich Fr. 1 350 000.

II. Der Leistungserbringer wird durch die Fachstelle für Integrationsfragen über den vorliegenden Beschluss informiert.

III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Direktion der Justiz und des Innern.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern, Art. 18 — read in the version of January 1, 2014; the act was consolidated again on January 1, 2018, July 1, 2018, January 1, 2019, May 1, 2019, March 1, 2023, and December 1, 2025.

Cited in