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RRB Nr. 192/2020

Strassen, Feuerthalen, 13 Hauptstrasse, eingangs Langwiesen bis Kantonsgrenze Thurgau, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020

192. Strassen (Feuerthalen, 13 Hauptstrasse, eingangs Langwiesen

Erwägungen

bis Kantonsgrenze Thurgau, km 1.570–2.567, Strasseninstandsetzung; Ausgabenbewilligung) Die Hauptstrasse im Abschnitt eingangs Langwiesen und der Kantonsgrenze Thurgau wurde in den 70er-Jahren ausgebaut. Als letzte Massnahme wurde in den 90er-Jahren der Deckbelag örtlich ersetzt und die Belagsrisse laufend vergossen. Die gesamte Fahrbahnoberfläche ist ausgemagert und weist mittlere bis starke Spurrinnen sowie Verdrückungen auf. Zudem sind viele Längs- und Querrisse sowie Belagsflicke vorhanden. Zur Erhaltung der noch intakten Belagsschichten und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit muss die Fahrbahn saniert werden. Aufgrund umfangreicher Laboruntersuchungen und in Absprache mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts wird auf dem Teilstück km 2.170–2.567 der Belag vollständig ersetzt und eine neue Trag-, Binder- und Deckschicht eingebaut. Auch die Fundationsschicht muss örtlich ersetzt werden. Im Teilstück km 1.570–2.170 wird der bestehende Belag abgefräst und neu eine Binder- und eine lärmarme Deckschicht eingebaut. Einzelne Haltungen der Entwässerungsleitungen und Schächte sind neu zu erstellen oder anzupassen. Die bestehenden Randabschlüsse werden erneuert. Vor der Instandsetzung erneuern die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich im ganzen Abschnitt ihr Leitungsnetz. Zudem wird auch die bestehende Strassenbeleuchtung erneuert und den geltenden Standards angepasst. Mit der Strasseninstandsetzung wird überdies der Rad-/Gehweg (SchweizMobil-Route Nrn. 923 und 82) im ganzen Abschnitt instand gesetzt. Das Unterhaltsprojekt ist in den Programmen Verkehr und Infrastruktur 2020 und 2021 enthalten. Für die Strasseninstandsetzungsarbeiten ist gemäss Finanzplan vom 3. Februar 2020 mit folgenden Kosten zu rechnen: in Franken Bauarbeiten 2 180 000 Nebenarbeiten 365 000 Technische Arbeiten 145 000 Total 2 690 000

Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) von Fr. 2 690 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 31410 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-30566), zu bewilligen. Die Ausgabe ist im Budget 2020 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 1 422 000 enthalten. Die restlichen Ausgaben sind im KEF 2020–2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 13 Hauptstrasse, Gemeinde Feuerthalen, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 690 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in