Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 192/2025

Projekt Stärkung Stiftungsstandort Kanton Zürich, Schlussbericht, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. Februar 2025

192. Stärkung Stiftungsstandort Kanton Zürich (Schlussbericht, Kenntnisnahme)

Erwägungen

1. Ausgangslage Der Kanton Zürich mit mehr als 2200 gemeinnützigen Stiftungen ist der wichtigste Stiftungsstandort der Schweiz. Mit einem Gesamtvermögen von mindestens 18 Mrd. Franken, das in der Regel an den Standort gebunden ist und vom Finanzplatz Zürich verwaltet wird, stärken die Stiftungen den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz Zürich. In den vergangenen Jahren verzeichnete der Stiftungssektor im Vergleich zu anderen Kantonen in der Tendenz einen deutlichen Rückgang an Stiftungsgründungen. Die Volkswirtschaftsdirektion und der Verband der Schweizer Förderstiftungen (SwissFoundations) haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, um den Stiftungssektor im Kanton Zürich mittels Studie einer vertieften Analyse zu unterziehen, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für gemeinnützige Stiftungen zu stärken. Der Regierungsrat hat die Studie mit Beschluss Nr. 1482/2021 zur Kenntnis genommen und die Volkswirtschaftsdirektion beauftragt, zusammen mit der Finanzdirektion, der Direktion der Justiz und des Innern, dem Stiftungssektor sowie weiteren Stakeholdern eine Projektkoordinationsgruppe «Stiftungsstandort Kanton Zürich» zu bilden. Gleichzeitig beauftragte der Regierungsrat die Projektkoordinationsgruppe, ein Umsetzungskonzept zur Prüfung und Vertiefung der in der Studie empfohlenen Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich zu erarbeiten und dieses zusammen mit einer Projektorganisation dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Mit Beschluss Nr. 96/2023 genehmigte der Regierungsrat das Umsetzungskonzept und die vorgeschlagene Projektorganisation. Das Umsetzungskonzept bestand aus vier priorisierten Massnahmen: Schaffung einer Koordinations- und Anlaufstelle für Stiftungen, Durchführung von themenspezifischen Dialogrunden zwischen staatlichen Förderstellen und privaten Förderstiftungen, Entwicklung von Grundlagen für steuer- und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen von gemeinnützigen Förderstiftungen im Kanton Zürich, internationale Positionierung des Stiftungsstandorts des Kantons Zürich. Die Projektorganisation setzte sich aus der politischen Steuerung, die vom Regierungsrat wahrgenommen wurde, aus einem interdisziplinären Lenkungsausschuss unter der Leitung der Chefin bzw. des Chefs des Amtes für Wirtschaft und Arbeit bzw. des

Amtes für Wirtschaft sowie aus der Projektkoordinationsgruppe zusammen. Für die Projektdauer von 2023 bis 2024 war ein Finanzbedarf von Fr. 484 000 vorgesehen. Dieser Betrag wurde zuständigkeitshalber von der Volkswirtschaftsdirektion bewilligt.

2. Durchführung und Ergebnisse des Projekts Wie im Schlussbericht ausführlich dargestellt, konnten im Rahmen des Projekts die vier priorisierten Massnahmen wie folgt umgesetzt werden: Massnahme 1: Schaffung einer Koordinations- und Anlaufstelle für Stiftungen Die Koordinations- und Anlaufstelle nahm ihre Tätigkeit im Februar 2023 auf und ist in der Standortförderung des Amtes für Wirtschaft angesiedelt. Sie steht als erste Anlaufstelle für Fragen rund um Gründungen und Ansiedlungen von gemeinnützigen Stiftungen im Kanton Zürich zur Verfügung und wird inzwischen regelmässig in Anspruch genommen. Im Sommer 2023 wurde zudem die Webseite stiftungen.zuerich aufgeschaltet, die das Informationsbedürfnis zusätzlich abdeckt und auf die weiteren Informationsangebote hinweist. Massnahme 2: Durchführung von themenspezifischen Dialogrunden zwischen staatlichen Förderstellen und privaten Förderstiftungen 2023 und 2024 wurden zwei sogenannte Stiftungsgespräche durchgeführt, an denen namhafte Vertreterinnen und Vertreter des Kantons, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie des Stiftungssektors teilnahmen. Das erste Stiftungsgespräch fand am 2. Oktober 2023 zum Thema «Die Rolle gemeinnütziger Stiftungen für den Forschungs- und Innovationsstandort Zürich» statt. Das zweite Stiftungsgespräch zum Thema «Von Artenvielfalt bis Zero Waste – Das Zusammenwirken von Kanton und gemeinnützigen Stiftungen für mehr Nachhaltigkeit» erfolgte am 1. Oktober 2024. Das Interesse an beiden Veranstaltungen war sehr gross. So verzeichnete die erste Veranstaltung 90 und die zweite Veranstaltung 130 Teilnehmende. Massnahme 3: Entwicklung von Grundlagen für steuer- und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen von gemeinnützigen Förderstiftungen im Kanton Zürich Diesen Themenbereich bearbeitete eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Steueramtes, der Stiftungsaufsicht, des Stiftungssektors und der Wirtschaft unter der Leitung der Standortförderung des Amtes für Wirtschaft. Die Arbeitsgruppe beauftragte Prof. Andrea Opel, Ordinaria für Steuerrecht an der Universität Luzern, mit der Erstellung eines Gutachtens zu den Handlungsspielräumen der Behörden bei der Auslegung der gesetzlichen Grundlagen sowie zum entsprechenden Optimierungspotenzial bezüglich der gemeinnützigen Stiftungen. Die Ergebnisse des Gutachtens lagen der Arbeitsgruppe im

September 2023 vor. Im Februar 2024 passte das Steueramt seine Praxis mit Bezug auf die Steuerbefreiung von gemeinnützigen Stiftungen in drei Teilbereichen an. Danach steht eine angemessene Entschädigung von Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten der Steuerbefreiung gemeinnütziger Stiftungen nicht mehr entgegen. Neu werden Auslandtätigkeiten gemeinnütziger Stiftungen zugelassen, die über die bisher erlaubte internationale Zusammenarbeit hinausgehen. Schliesslich sind unter bestimmten Voraussetzungen unternehmerische Fördermodelle erlaubt, selbst wenn ein Mittelrückfluss (Rückzahlungen und Verzinsung von Darlehen, Erträge aus Beteiligungen, Erfolgsbeteiligung) an die gemeinnützige Institution möglich ist. Diese Praxisänderung des Steueramtes gegenüber den gemeinnützigen Stiftungen wird allgemein als wesentlicher Schritt angesehen, mit dem die Standortattraktivität des Stiftungsstandorts Zürich entscheidend verbessert wurde. Massnahme 4: Internationale Positionierung des Stiftungsstandorts Kanton Zürich Damit im Kanton Zürich in Zukunft grosse und attraktive Förderstiftungen entstehen und angesiedelt werden, ist der Stiftungsstandort Zürich entsprechend bekannt zu machen. Zu den im Projekt verfolgten Massnahmen gehören der Betrieb der Webseite stiftungen.zuerich als Online-Infodesk mit Informationen rund um die Gründung und Ansiedlung gemeinnütziger Stiftungen im Kanton Zürich sowie mit Hinweisen auf aktuelle Veranstaltungen und weitere Informationsangebote. In zahlreichen Auftritten wiesen namhafte Persönlichkeiten aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft auf die Vorteile und Stärken des Kantons Zürich als Stiftungsstandort hin. Ebenfalls wurde die Bekanntmachung durch aktive Kommunikationsarbeit unterstützt. Auf LinkedIn führte das Projektteam Videokampagnen durch, um internationale Unternehmen vor allem mit Sitz in den USA bzw. deren Corporate Foundations auf die Standortvorteile des Stiftungsstandorts Zürich aufmerksam zu machen.

3. Würdigung Ziel dieses Projekts war es, mit der Umsetzung der vier Massnahmen eine positive Entwicklung bei der Anzahl Neugründungen und Ansiedlungen von Stiftungen im Kanton Zürich und damit verbunden eine Erhöhung des Gesamtvermögens und Ausschüttungsvolumens des Zürcher Stiftungssektors anzustossen. Mit der Schaffung der Koordinations- und Anlaufstelle, der Durchführung der Dialogrunden, den wesentlichen Anpassungen der Praxis des kantonalen Steueramtes gegenüber den gemeinnützigen Stiftungen sowie den Massnahmen zur Bekanntmachung und Promotion des Stiftungsstandorts Zürich ist es gelungen, die Rahmenbedingungen des Stiftungsstandorts Zürich wesentlich zu verbessern und dessen Wahrnehmbarkeit zu stärken. Mit einer schlanken und kosteneffizienten Struktur war es in der kurzen Zeit möglich, die unterschiedlichen Anspruchs- und Interessengruppen in das Projekt einzubinden und das Projekt breit abgestützt umzusetzen und zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

4. Weiterentwicklung Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter des Stiftungssektors wie SwissFoundations, proFonds, Zentrum für Stiftungsrecht der Universität Zürich, ZKB Philanthropie Stiftung, haben den Wunsch geäussert, selbst aktiv zu werden und unter den angestossenen Rahmenbedingungen das Ökosystem des Stiftungswesens im Kantons Zürich über das Projektende hinaus weiterzuentwickeln sowie den Dialog zwischen Stiftungssektor, Regierungsrat, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft fortzuführen. Unter anderem ist beabsichtigt, eine Vernetzungs- und Austauschplattform zwischen dem Stiftungssektor, dem Kanton und der Wirtschaft als Basis für eine wachsende gegenseitige Sichtbarkeit und ein gemeinsames Wirken zu schaffen sowie jährlich eine Veranstaltung zu zukunftsorientierten, konkreten und inspirierenden Best Practices durchzuführen. Weiter soll ein direkter Zugang zu Verwaltung und Regierungsrat geschaffen sowie eine aktive Kommunikation über den Nutzen des Stiftungswesen für den Kanton Zürich betrieben werden. Zur Umsetzung dieser Massnahmen und zur Weiterentwicklung des Stiftungsstandorts soll von SwissFoundations, von proFonds, vom Zentrum für Stiftungsrecht der Universität Zürich, von der ZKB Philanthropie Stiftung und vom Kanton Zürich, vertreten durch die Volkswirtschaftsdirektion, ein Verein «Stiftungsstandort Zürich» gegründet und die Koordinations- und Anlaufstelle für Stiftungen bei der Standortförderung des Amtes für Wirtschaft weiterbetrieben werden. Ebenso ist beabsichtigt, die Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Steueramtes, des Stiftungssektors, der Stiftungsaufsicht und der Wirtschaft unter der Leitung der Standortförderung nach Bedarf weiterzuführen, um die steuer- und aufsichtsrechtlichen Anpassungen weiter zu begleiten.

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Schlussbericht des Projekts «Stärkung Stiftungsstandort Kanton Zürich» wird zur Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion, die Direktion der Justiz und des Innern und die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli