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RRB Nr. 193/2020

Strassen, Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, Projektfestsetzung, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 4. März 2020

193. Strassen (Pfungen, 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Neubau Kreisel, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Die Weiacherstrasse auf dem Gebiet der Gemeinde Pfungen zählt zum Strassennetz des Kantons Zürich und wird im Kataster als Hauptverkehrsstrasse Nr. 7 geführt. Die Verkehrsbelastungen auf der Weiacherstrasse nehmen stetig zu. Insbesondere die gefährlichen Einmündungen in die bzw. von der Wanistrasse (Gemeindestrasse) werden immer mehr zu einem Verkehrssicherheitsproblem. Als Lösung soll der Knoten Weiacher-/Wanistrasse zu einem Kreisel umgebaut werden. Die Fahrbahnachsen werden mit den dazugehörigen Anlagen an den neuen Kreisel angepasst und die Fahrbahn auf einer Länge von rund 340 m saniert. Die Einmündungen in die Wanistrasse sind zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zu entflechten. Das Projekt umfasst weiter den Neubau von zwei Bushaltestellen in der Form von Busbuchten sowie die Erstellung von zwei Fussgängerübergängen. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Pfungen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Neubau eines Betonkreisels; – Anpassung der Fahrbahnachsen mit den dazugehörenden Anlagen (Beleuchtung, Werkleitungen) an den neuen Kreisel; – Fahrbahnsanierung (Belagsersatz); – Neubau von zwei Bushaltestellen (Busbuchten); – Erstellung von zwei Fussgängerübergängen. Der Gemeinderat Pfungen hat das Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) mit Beschluss Nr. 18 vom 17. September 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 10. August bis 10. September 2018 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im überarbeiteten Projekt soweit möglich berücksichtigt worden.

B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auf‌lage des Bauprojekts und des Landerwerbsplans gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 24. Mai bis am 24. Juni 2019. Innerhalb der Auf‌lagefrist wurden zwei Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und auch enteignungsrechtliche Begehren enthalten. Mit beiden Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages für den Landerwerb sowie des Anpassungsprotokolls vor. Die Einsprachen sind als erledigt abgeschrieben worden.

C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 2. April 2019 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 140 000 Bauarbeiten 3 645 000 Nebenarbeiten 406 000 Technische Arbeiten 580 000 Total 4 771 000 Die Gemeinde Pfungen hat mit Beschluss Nr. 18 vom 17. September 2018 einer Kostenbeteiligung von Fr. 90 000 zugestimmt. Dieser Betrag wird der Gemeinde Pfungen nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 80000, Investitionsbeiträge Staatsstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81198 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Gemeinde Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 174 000 174 000 Staatsstrassen 1 443 000 45 000 1 488 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt 774 000 774 000 Erneuerung Staatsstrassen 2 030 000 2 030 000 Fahrradanlagen 260 000 45 000 305 000 Total 4 681 000 90 000 4 771 000 Da der Beitrag der Gemeinde Pfungen nach der Fertigstellung in Rechnung gestellt wird, ist ein Bruttokredit beantragt.

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens sind unter Berücksichtigung des erwähnten Gemeindebeitrags von Fr. 90 000 eine neue Ausgabe von Fr. 1 967 000 gemäss § 37 Abs. 1 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 804 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG, insgesamt Fr. 4 771 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Davon sind Fr. 774 000 in die Erfolgsrechnung und Fr. 3 997 000 in die Investitionsrechnung aufzunehmen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 4 771 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 16% 774 000 774 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 4% 174 000 174 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50110 00000 31% 1 488 000 1 488 000 Staatsstrassen Konto 8400.50130 00000 6% 305 000 305 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 43% 2 030 000 2 030 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 2 804 000 1 967 000 4 771 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 693/2019 bewilligte Ausgabe von Fr. 290 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 90 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 127 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen, Anteil öV 4% 174 000 1 500 2,5% 4 000 Staatsstrassen 37% 1 443 000 11 000 2,5% 36 000 Fahrradanlagen 7% 260 000 2 000 2,5% 7 000 Erneuerung Staatsstrassen 52% 2 030 000 15 000 2,5% 51 000 Zwischentotal 29 500 98 000 Total 100% 3 907 000 127 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81198, Gemeinde Pfungen, 7 Weiacherstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Das Projekt für den Neubau Kreisel an der 7 Weiacherstrasse, Knoten Wanistrasse, Gemeinde Pfungen, wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.

II. Für die Bauausführung werden eine neue Ausgabe von Fr. 1 967 000 und eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 804 000, insgesamt Fr. 4 771 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt. Davon gehen Fr. 774 000 zulasten der Erfolgsrechnung und Fr. 3 997 000 zulasten der Investitionsrechnung.

III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2019)

IV. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 693/2019 wird aufgehoben.

V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. StrG durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben, Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.

VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

VII. Mitteilung an den Gemeinderat Pfungen, Dorfstrasse 25, 8422 Pfungen (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.
  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 12, Art. 13, Art. 16, Art. 17, and Art. 18 — read in the version of February 1, 2019; the act was consolidated again on August 1, 2020, July 1, 2021, June 1, 2022, and June 1, 2026.

Cited in