RRB Nr. 196/2021
Kantonspolizei, Beschaffung von weiteren ballistischen Schutzwesten, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 3. März 2021
196. Kantonspolizei, Beschaffung von weiteren ballistischen Schutzwesten (Vergabe sowie zusätzliche gebundene Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Der Eigenschutz und die Sicherheit der Polizistinnen und Polizisten ist ein zentrales Anliegen. Zum Schutz vor Verletzungen von ballistischen Geschossen der gängigen Munitionsarten wie auch vor Stich- und Schnittverletzungen tragen Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei deshalb in Frontfunktionen eine persönliche ballistische Schutzweste. 2018 wurde die gestaffelte Beschaffung von insgesamt 1700 ballistischen Schutzwesten-Sets «Seyntex Modell 64», bestehend aus ballistischen Schutzpaketen mit Stichschutz kombiniert mit sowohl passenden Unterals auch Überzieh-Westenhüllen (Gilets), im offenen Verfahren im Staatsvertragsbereich ausgeschrieben. Mit Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 wurde der Lieferauftrag zu einem Betrag von höchstens Fr. 960 000 an die Action-Sport Landolt AG, Matten bei Interlaken, vergeben. Konkrete Einsatzerfahrungen sowie ergänzende Abklärungen haben ergeben, dass weitere Einsatzkräfte mit Schutzwesten auszurüsten sind, was zu einem höheren Bedarf an kompletten Schutzwesten-Sets führt. Insbesondere sollen zusätzliche Frontkräfte (u. a. da infolge der Coronapandemie zusätzliche Polizistinnen und Polizisten aus dem Backoffice an der Front eingesetzt werden und entsprechend ausgerüstet werden mussten), neu eintretende Polizeiaspirantinnen und -aspiranten sowie Mitarbeitende von Kommunalpolizeien ausgerüstet werden. Gemäss heutiger Prognose werden für 2021 und 2022 weitere 600 Schutzwesten-Sets benötigt. Die Kosten für die Ausrüstung der Kommunalpolizeien werden durch diese zurückerstattet.
B. Vergabe, zusätzliche Ausgabe und Finanzierung Die Aufwendungen für diese zusätzlichen 600 Schutzwesten-Sets à Fr. 548.20 betragen rund Fr. 328 920 (einschliesslich MWSt) sowie zuzüglich rund Fr. 1080 für Unvorhergesehenes und damit insgesamt rund Fr. 330 000 für 2021 und 2022. Die Beschaffung erfolgt im Sinne einer Ergänzung bereits erbrachter Leistungen gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f der Submissionsverordnung (LS 720.11). Damit ist die Austauschbarkeit des bereits vorhandenen Materials und eine einheitliche Ausrüstung sichergestellt. Die verschiede- nen Elemente der Sets bilden eine Einheit. Damit diese miteinander kompatibel sind, müssen sie von der ursprünglichen Anbieterin geliefert werden. Sämtliche Ausgaben sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (u. a. gemäss Polizeigesetz [LS 550.1]) zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen sachlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Finanzierung erfolgt zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei. Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 330 000 sind anteilmässigen im Budget 2021 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2021–2024, Planjahr 2022, eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Beschaffung von weiteren 600 ballistischen Schutzwesten- Sets «Seyntex Modell 64» für die Kantonspolizei in den Jahren 2021 und 2022 wird zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 11. Dezember 2018 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 330 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3100, Kantonspolizei, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 290 000.
II. Der Auftrag für die Lieferung der zusätzlich benötigten 600 ballistischen Schutzwesten wird gemäss Angebot vom 10. November 2020 zu Fr. 328 915.80 an die Action-Sport Landolt AG, Matten bei Interlaken, vergeben. Die Vergabesumme kann sich für Unvorhergesehenes auf Fr. 330 000 erhöhen.
III. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli