Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 203/2025

Anfrage Mandy Abou Shoak und Lisa Letnansky, Zürich, betreffend Einreisesperre und Ausweisung von Ali Abunimah, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 59/2025

Sitzung vom 5. März 2025

203. Anfrage (Einreisesperre und Ausweisung von Ali Abunimah) Die Kantonsrätinnen Mandy Abou Shoak und Lisa Letnansky, Zürich, haben am 24. Februar 2025 folgende Anfrage eingereicht: Ein Tagesanzeiger-Artikel1 thematisiert die Festnahme und Ausweisung des pro-palästinensischen Aktivisten Ali Abunimah aus der Schweiz. Obwohl das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sowie die Bundesämter für Migration und Nachrichtendienst zunächst keine Sicherheitsbedrohung sahen und eine Einreisesperre ablehnten, beantragte die Zürcher Kantonspolizei wiederholt ein Verbot. Nach erneuter Intervention Zürichs änderte das Fedpol überraschend seine Einschätzung und verhängte doch eine Sperre. Der Artikel wirft Fragen zur politischen Einflussnahme auf, insbesondere zur Rolle von Sicherheitsdirektor Mario Fehr. Kritikerinnen und Kritiker – darunter Anwältinnen und UNO-Experten – sprechen von einem problematischen Eingriff in die Meinungsfreiheit und einer möglichen Kompetenzüberschreitung durch die Zürcher Behörden. Wir bitten den Sicherheitsdirektor um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Weshalb wurde trotz des negativen Bescheids des Fedpol auf die erste Anfrage vom 23. Januar eine erneute Anfrage auf Einreisesperre für Ali Abunimah gestellt? Gab es neue Erkenntnisse seit der ersten Anfrage?

2. Zum Zeitpunkt der zweiten Anfrage auf Einreisesperre war Ali Abunimah bereits in der Schweiz. Wie beurteilt der Regierungsrat das rückwirkende Aussprechen einer Einreisesperre?

3. Welche rechtliche Grundlage oder sicherheitsrelevanten Bedenken waren die Basis für eine zweite Anfrage für eine Einreisesperre?

4. Welche Rolle hatte der Sicherheitsdirektor Mario Fehr bei der Beantragung der Einreisesperre? Hat der Regierungsrat persönlich bei Bundesstellen interveniert? Wenn ja, weshalb?

5. Ist es üblich, dass die Kantonspolizei nach einem negativen Bescheid des Fedpol erneut eine Einreisesperre für Personen beantragt? Wie oft kam dies in den letzten 5 Jahren vor und um welche Personen handelte es sich dabei?

1 https://www.tagesanzeiger.ch/ali-abunimah-umstrittene-verhaftung-des-pro-palaestinaredners-501723533879

6. Wie kam es zu einer Sperre, obwohl die nationalen Bundesämter für Polizei, Migration und der Nachrichtendienst das Einschreiten zunächst ablehnten?

7. Wann wurde Herrn Ali Abunimah eine detaillierte Begründung für seine Inhaftierung und Ausweisung mitgeteilt? Welche konkreten Begründungen führten zur Inhaftierung und Ausweisung?

8. Nach welchen Kriterien entscheidet die Kantonspolizei Zürich, ob eine Veranstaltung oder eine Person eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt?

9. Wie unterscheidet die Kantonspolizei zwischen legitimer Kritik an politischen Akteuren und extremistischer Hetze?

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Mandy Abou Shoak und Lisa Letnansky, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1–3: Gestützt auf Art. 67 Abs. 4 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (SR 142.20) kann das Bundesamt für Polizei (fedpol) zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz gegenüber Ausländerinnen und Ausländern ein Einreiseverbot verfügen. Die Kantonspolizei kann beim fedpol einen entsprechenden Antrag für ein Einreiseverbot stellen. In diesem Rahmen ist der gegenseitige Austausch üblich. Die abschliessende Beurteilung liegt in der Kompetenz des fedpol. Zum Inhalt dieses Austauschs sowie zum Zeitpunkt der Anordnung können aus polizeitaktischen Überlegungen sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben gemacht werden. Zu Frage 4: Der Sicherheitsdirektor wurde, wie bei allen sicherheitsrelevanten Vorfällen im Kanton Zürich, informiert. Bei Bundesstellen persönlich interveniert hat er nicht. Zu Frage 5: Es wird keine Statistik zu Einreiseverboten geführt. In der jüngeren Vergangenheit ergab sich jedoch im Fall des Österreichers Martin Sellner, dass dieser zuerst für einen Auftritt in die Schweiz einreisen durfte, einige Monate später aber vom fedpol mit einem Einreiseverbot belegt wurde.

Zu Fragen 6 und 7: Für den Erlass eines Einreiseverbots ist das fedpol abschliessend zuständig, für den entsprechenden Vollzug die einzelnen Polizeikorps, die immer die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person zu wahren haben. Zu Fragen 8 und 9: Die Kantonspolizei nimmt in jedem Einzelfall eine Lageeinschätzung der konkreten Situation vor und berücksichtigt verschiedene Einflussfaktoren wie Ort, Zeit, Person, Veranstaltung und/oder Verbindungen. Gestützt darauf entscheidet das fedpol über den Erlass eines Einreiseverbotes.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli