RRB Nr. 205/2019
Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF), Gemeinsamer Positionsbezug und Behördeninformation der Kantone, Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen KdK
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 5. März 2019
205. Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung
Erwägungen
(STAF), Gemeinsamer Positionsbezug und Behördeninformation der Kantone, Schreiben an die KdK Gegen das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF, BBl 2018, 6031) ist das Referendum ergriffen worden. Die STAF ist für die Kantone von zentraler Bedeutung. Sie trägt zur Erhaltung der Standortattraktivität für international tätige, mobile Unternehmen mit hoher Wertschöpfung und zahlreichen Arbeitsplätzen und damit auch Sicherung der Steuereinnahmen bei. Weiter leistet sie einen wichtigen Beitrag zur vorläufigen Stabilisierung der AHV. Daher ist ein Engagement der Kantonsregierungen in der Abstimmungsphase angezeigt. Unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Zulässigkeit von Interventionen der Kantonsregierungen bei tober 2018 sowie 1C_216/2018 und 1C_276/2018 vom 10. Dezember 2018) hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) als federführende Fachdirektorenkonferenz die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eingeladen, im Hinblick auf die Referendumsabstimmung vom 19. Mai 2019 einen gemeinsamen Positionsbezug der Kantone anzustreben. Der leitende Ausschuss der KdK hat an seiner Sitzung vom 8. Februar 2019 einen Entwurf für einen gemeinsamen Positionsbezug der Kantone zuhanden der Kantonsregierungen verabschiedet. Mit Schreiben vom 8. Februar 2019 ersucht die KdK die Kantonsregierungen, den Entwurf zu prüfen und allfällige Änderungs- und Ergänzungsanträge dem KdK- Sekretariat bis 15. März 2019 zuzustellen.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an die Konferenz der Kantonsregierungen, Postfach, 3001 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an mail@ kdk.ch): Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 8. Februar 2019 betreffend einen gemeinsamen Positionsbezug und Behördeninformation der Kantone zum Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF). Angesichts der grossen Bedeutung der STAF und ihrer raschen Umsetzung begrüssen wir den Positionsbezug der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und gestatten uns folgende Änderungsanträge: – Einleitung, 4. Zeile: «Steuer-AHV-Paket» statt «AHV-Steuer-Paket». Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass es sich primär um eine Steuervorlage handelt. – Abschnitt «KMU profitieren von der Reform»: – Titel: «Auch KMU profitieren von der Reform»: «Auch» einfügen. – Viertletzter Satz: «Dagegen können einheimische (statt KMU) Unternehmen, darunter auch KMU, vielerorts mit steuerlichen Entlastungen rechnen.» Der zweite Satz im Abschnitt «Die AHV stabilisieren» kann so interpretiert werden, dass die Unternehmen ihre Steuererleichterungen durch höhere Beiträge an die AHV kompensieren. Dies trifft aber nicht zu. An die insgesamt 2020 Mio. Franken, die der AHV zufliessen sollen, tragen die Unternehmen mit einer Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge um 0,15% lediglich 600 Mio. Franken bei. Der restliche Betrag stammt von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (durch Erhöhung ihrer Beiträge um 0,15%: 600 Mio. Franken), aus der vollständigen Zuweisung des Demografieprozentes der Mehrwertsteuer an die AHV (520 Mio. Franken) sowie aus der Erhöhung des Bundesbeitrages an die AHV von 19,55% auf 20,2% (300 Mio. Franken). Wir schlagen daher vor, diesen Abschnitt wie folgt zu ändern: «Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Verknüpfung der Steuervorlage mit der Teilsanierung der AHV. Die STAF-Vorlage bringt der AHV jährlich rund 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen, was den geschätzten Kosten der Steuerreform von Bund und Kantonen entspricht. Die Unternehmen tragen dazu durch Erhöhung der Arbeitgeberbeiträge an die AHV auch direkt bei. Die AHV erhält dadurch dringend benötigte Zusatzeinnahmen. So können noch grössere Defizite verhindert und die Renten bis zu einer umfassenden AHV-Reform gesichert werden. Das ist ein erster Sanierungsschritt, den die Kantone im
Sinne der sozialen Sicherheit begrüssen. Davon profitiert die Bevölkerung direkt.» Im Übrigen sind wir mit dem Entwurf des leitenden Ausschusses einverstanden und haben keine weiteren Bemerkungen.
II. Dieser Beschluss ist bis zur Veröffentlichung der Stellungnahme der KdK nicht öffentlich.
III. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates (nach Veröffentlichung der Stellungnahme der KdK), die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli