Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 205/2024

Strassen, Dübendorf, Fällanden, 740 Fällanden-/Dübendorfstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 28. Februar 2024

205. Strassen (Dübendorf/Fällanden, 740 Fällanden-/Dübendorfstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestelle, Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 28. Februar 2024 beantragte der Regierungsrat dem Kantonsrat, für den Neubau einer Busspur auf der 740 Fällanden-/ Dübendorfstrasse in der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Fällanden einen Objektkredit von Fr. 5 032 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen (Vorlage 5944). Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben der Ergänzung einer Busspur mittig auf der Fällanden-/Dübendorfstrasse mit Verbreiterung der Fahrbahn, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe ist, werden auch der hindernisfreie Ausbau der Bushaltestelle Fällanden, Bruggacher (Fahrtrichtung Dübendorf), die Fahrbahninstandsetzung km 2,470 bis km 3,270, die Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung sowie die Erneuerung der Verkehrsmessstelle 1103 ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 1 520 000 an. Diese Aufwendungen sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat zuständig ist (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung [LS 611]). Unter Vorbehalt der Bewilligung der neuen Ausgabe durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 520 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 6 552 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht:

Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 52% 3 386 000 3 386 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50120 00000 25% 1 646 000 1 646 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50111 00000 23% 1 520 000 1 520 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 1 520 000 5 032 000 6 552 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1040/2023 bewilligte Ausgabe von Fr. 380 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Gesamtvorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 229 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschrei- Betrag in Franken in Franken bungssatz in Franken Staatsstrassen Anteil öV 52% 3 386 000 12 500 2,5% 85 000 Verkehrseinrichtungen 25% 1 646 000 6 000 5,0% 82 000 Erneuerung Staatsstrassen 23% 1 520 000 5 500 2,5% 38 000 Zwischentotal 24 000 205 000 Total 100% 6 552 000 229 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-82036, Stadt Dübendorf, Gemeinde Fällanden, 740 Fällanden-/Dübendorfstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestelle Fällanden, Bruggacher (Fahrtrichtung Dübendorf), die Instandsetzung der Fällandenstrasse sowie die weiteren Sanierungsarbeiten an der 740 Fällanden-/ Dübendorfstrasse in der Stadt Dübendorf und der Gemeinde Fällanden wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgabe durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 520 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2023)

III. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1040/2023 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Stadtrat Dübendorf, Usterstrasse 2, 8600 Dübendorf (ES), den Gemeinderat Fällanden, Schwerzenbachstrasse 10, 8117 Fällanden (ES), sowie an die Finanzdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli