RRB Nr. 209/2023
Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes, Konzeptphase, zusätzliche gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023
209. Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (zusätzliche gebundene Ausgabe für Konzeptphase)
Erwägungen
A. Ausgangslage Mit RRB Nr. 582/2022 wurden für die konzeptionellen Planungs- und Umsetzungsarbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SLBG) eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 725 000 bewilligt. Die IT-Kosten waren damals noch nicht bezifferbar und deshalb nicht enthalten. Mit RRB Nr. 1515/2022 wurde das SLBG auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Betroffene werden ab 2024 an eine Abklärungsstelle gelangen können, die zusammen mit ihnen ihren individuellen Bedarf an Begleitung und Betreuung ermittelt. Sie erhalten dann einen Voucher als Leistungsgutschrift. Diesen können sie selbstbestimmt bei einer geprüften und zugelassenen Leistungsanbieterin ihrer Wahl einsetzen. Das Kantonale Sozialamt (KSA) hat zur technischen Umsetzung des SLBG bereits Ende 2021 mit der Erstellung einer Analyse gestartet. Für das digitale Angebot für Menschen mit Behinderung sowie von den entsprechenden Leistungsanbieterinnen soll die Plattform von ZHservices mit dessen «Zürikonto» sowie SAP für die Abwicklung des Finanziellen verwendet werden. Am 18. August 2022 gab das Gremium Operative Informatiksteuerung eine zustimmende Stellungnahme zum Vorhaben ab.
B. Umsetzungsprojekt In Anbetracht der kurzen Umsetzungszeit von einem Jahr für Konzept, Realisierung und Einführung einer Fachapplikation ist ein agiles Projektvorgehen unumgänglich. In einer ersten Phase sind die konzeptionellen Arbeiten weiterzuführen, zu konkretisieren (digitales Angebot, Fachapplikation, Voucher) und die Kosten zu ermitteln, um die weiteren Arbeiten vorzubereiten. Agile Projektmethoden stellen erhöhte Anforderungen an Abstimmung, Zusammenarbeit und Ausführung über mehrere agile Teams hinweg. Diese erforderlichen Erfahrungen und Fachkenntnisse sind im KSA zu wenig vorhanden, weshalb die Unterstützung von externen Spezialistinnen und Spezialisten erforderlich ist.
C. Beschaffung, Aufwendungen und Finanzierung Aufgrund von Erfahrungen bei ähnlichen Projekten liegt von der Infometis AG, Zürich, ein Angebot vom 5. Dezember 2022 für die Projektleitung und Durchführung von Businessanalysen vor. Aufgrund der Dringlichkeit soll dieser Auftrag gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11) direkt vergeben werden. Diese Vergabe fällt gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Bis zum Abschluss der Konzeptphase bis spätestens im Juni 2023 wird vorerst mit rund 200 Personentagen gerechnet, was einem Auftragsvolumen von rund Fr. 323 100 (einschliesslich MWSt) entspricht. Für die Durchführung von Businessanalysen (u. a. Erstellung von Prototypen, Konzeptarbeiten) sind gemäss Kostenschätzung Fr. 250 000 vorzusehen. Für die Konzeptphase fallen folgende Aufwendungen an: Übersicht der Aufwendungen, Positionen (in Franken, einschliesslich MWSt) Erfolgs- Total rechnung
Ausgaben gemäss RRB Nr. 582/2022 4 725 000 Zusätzliche Ausgabe für: Konzeptphase (u. a. agile Projektleitung); Infometis AG, Zürich, rund 200 Arbeitstage à Fr. 1615.50 pro Personentag 323 100 Unvorhergesehenes/Rundungen 66 900 Vergaberelevantes Zwischentotal 1 390 000 390 000 Durchführung von Businessanalysen (u. a. Erstellung von Prototypen, Konzeptarbeiten, Beizug von externen Dienstleistern für Staatskanzlei / Amt für Informatik; Kostenschätzungen) – ZHservices (technische Plattform für digitales Angebot) 150 000 – SAP (Parametrisierung der benötigten Module) 100 000 Zwischentotal 2 250 000 250 000 Total zusätzliche Ausgaben 640 000 640 000 Total Ausgaben (RRB Nr. 582/2022 und zusätzliche 5 365 000 Ausgaben) Die Abrechnung für die Leistungen erfolgt aufgrund tatsächlich geleisteter Stunden. Aufgrund dieser Konzeptarbeiten soll dem Regierungsrat ein Antrag für eine zusätzliche Ausgabe für die gesamten IT-Kosten gestellt werden.
Sämtliche Aufwendungen sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben zwingend erforderlich und dienen namentlich der Beschaffung und Erneuerung der für die Verwaltungstätigkeit erforderlichen Mittel. Sie gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Beträge werden der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet und sind im Budget 2023 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 582/2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 640 000 für die externe Projektleitung und die Durchführung von Businessanalysen während der Konzeptphase bis Juni 2023 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 5 365 000.
II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli