Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 209/2025

Anfrage Benjamin Krähenmann, Gianna Berger und Nicola Siegrist, Zürich, betreffend Klimaneutralität und Flugreisen an der Universität Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 382/2024

Sitzung vom 5. März 2025

209. Anfrage (Klimaneutralität und Flugreisen an der Universität Zürich) Kantonsrat Benjamin Krähenmann, Kantonsrätin Gianna Berger und Kantonsrat Nicola Siegrist, Zürich, haben am 25. November 2024 folgende Anfrage eingereicht: Weltweit unternehmen Universitäten Anstrengungen, angesichts der Klimakrise ihren Ausstoss an Treibhausgas (THG)-Emissionen zu reduzieren. Auch die Universität Zürich (UZH) hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 klimaneutral zu werden. Flugreisen waren in den Jahren 2018 und 2019 der grösste Posten beim Ausstoss an THG-Emissionen der UZH.1 Die Universitätsleitung entschied daraufhin, dass die flugbedingten THG-Emissionen im Jahr 2022 auf maximal 60 Prozent des vorpandemischen Niveaus ansteigen dürfen. Anschliessend muss der Ausstoss jährlich um mindestens weitere 3 Prozent sinken, sodass im Jahr 2030 eine Reduktion von 53 Prozent erreicht wird (Absenkpfad).2 Nachdem das Ziel im Jahr 2022 erreicht worden war, stiegen die durch Flugreisen verursachten THG-Emissionen im Jahr 2023 wieder deutlich an und das entsprechende Ziel wurde klar verfehlt. Dies, obwohl laut des Sustainability Hub der UZH im Bereich Flugreisen bereits konkrete, dezentrale Reduktionsmassnahmen der Fakultäten umgesetzt wurden. 3 Darum scheint es fraglich, dass die aktuellen Massnahmen tatsächlich ausreichen. Zudem ist unklar, welche Massnahmen der Fakultäten Wirkung entfalten und wo nachgebessert werden soll. Auch bleibt offen, warum die UZH CO2 -Zertifikate für Flugreisen erwirbt, wenn die Reduktionsziele doch auf eine tatsächliche Reduktion – und keine Kompensation – abzielen (siehe Sustainability Policy4).

1 Nachhaltigkeit im Betrieb der UZH (UZH Sustainability Hub): https://www.sustainability.uzh.ch/de/betrieb/allgemein.html 2 Flugreisen (UZH Sustainability Hub): https://www.sustainability.uzh.ch/de/betrieb/

flugreisen.html 3 Mobilität (UZH Sustainability Hub): https://www.sustainability.uzh.ch/de/policy-reporting/nachhaltigkeitsbericht/umwelt-und-ressourcen/mobilit%C3%A4t.html 4 Umsetzungsstrategie 2030 zur Sustainability Policy (UZH Kommission für Nachhaltigkeit): https://www.sustainability.uzh.ch/dam/jcr:77b31f07-1639-43c0-95b0-e5153a-

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie stellt die UZH sicher, dass die Reduktionsziele in Bezug auf Flugreisen in den Jahren 2024 und 2025 erreicht werden?

2. Die Fakultäten haben sehr unterschiedliche Massnahmen eingeführt. Welche Fakultäten haben mit welchen Massnahmen ihr Ziel erreicht? Welche nicht?

3. Wie geht die UZH respektive die Universitätsleitung mit Fakultäten um, die ihr Ziel nicht oder wiederholt nicht erreichen?

4. Gedenkt die UZH respektive die Universitätsleitung, Massnahmen, mit denen Fakultäten das Reduktionsziel erreichen, auf zentraler Ebene einzuführen?

5. Wie wird sichergestellt, dass die erworbenen CO2 -Zertifikate nicht als Reduktionen gezählt werden?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Benjamin Krähenmann, Gianna Berger und Nicola Siegrist, Zürich, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Fragen erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Universität Zürich (UZH). Zu Fragen 1, 3 und 4: Im Rahmen des strategischen Projekts «Decarb UZH Klimaneutralität 2030» hat sich die UZH ambitionierte Ziele zur Reduktion ihrer flugbedingten Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen) gesetzt. 2022 wurden diese Ziele erreicht. 2023 wurden die Ziele zwar verfehlt, die flugbedingten THG-Emissionen lagen aber dennoch deutlich (–27%) unter dem Durchschnitt von 2018/2019. Die Datenerhebung und damit die Bilanzierung der THG-Emissionen findet zurzeit zweimal pro Jahr statt. Durch die Einführung eines Spesentools (Yokoy) konnte die Erhebung vereinfacht werden. Innerhalb des genannten Projekts widmet sich die Task-Force «Flugreisen» der Reduktion der flugbedingten Emissionen. Sie soll Massnahmen weiterentwickeln oder neu einführen, damit die Zielerreichung in den Fakultäten und den Universitätsleitungsbereichen (UL-Bereichen) künftig sichergestellt werden kann. Die Universitätsleitung hat entschieden, von der Task-Force «Flugreisen» eine zentral vorgegebene Lösung für eine Lenkungsabgabe entwickeln zu lassen. Dabei soll auch an den Erfahrungen der Fakultäten angeknüpft werden, die bereits Lenkungsabgaben umgesetzt haben.

Fakultäten, die das Ziel nicht erreichen, sollen eine der bereits bewährten Massnahmen von anderen Fakultäten oder UL-Bereichen oder die zentral vorgegebene Lösung für eine Lenkungsabgabe einführen. Der «Sustainability Hub» koordiniert den Austausch mit und zwischen Fakultäten und UL-Bereichen und unterstützt und berät insbesondere jene, die ihre Ziele nicht erreicht haben und deshalb ihre Massnahmen überprüfen müssen. Zu Frage 2: 2023 haben alle Fakultäten eine Reduktion ihrer flugbedingten THG- Emissionen im Vergleich zum Durchschnitt von 2018/2019 erreicht. Es galten folgende Massnahmen: – Theologische und Religionswissenschaftliche Fakultät (TRF): Einführung von klaren Vorgaben für Reisen innerhalb Europas und ein Kontingent für flugbedingte THG-Emissionen. Die Flüge müssen bewilligt werden. – Rechtswissenschaftliche Fakultät: Einführung einer Lenkungsabgabe von Fr. 100/tCO2e, die für den Kauf von CO2 -Zertifikaten im Rahmen eines Pilotprojekts verwendet wird. Kurzstreckenflüge wurden eingeschränkt. – Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät: Einführung einer Lenkungsabgabe von Fr. 23/tCO 2e, die für den Kauf von CO 2 -Zertifikaten im Rahmen eines Pilotprojekts verwendet wird. – Medizinische Fakultät: Lenkungsabgabe, deren Höhe vom Fakultätsvorstand festgelegt wird. – Vetsuisse-Fakultät: Einführung einer Lenkungsabgabe von Fr. 100 auf Kontinentalflüge mit weniger als einer Tonne CO 2 e und einer Lenkungsabgabe von Fr. 23/tCO2e, die für den Kauf von CO2 -Zertifikaten für Interkontinentalflüge im Rahmen eines Pilotprojekts verwendet wird. – Philosophische Fakultät (PhF): Einführung einer Lenkungsabgabe von Fr. 130/tCO2e. Davon werden im Rahmen eines Pilotprojekts Fr. 30 für den Kauf von CO2-Zertifikaten verwendet; Fr. 100 fliessen in einen Fonds zur Förderung von Zug- und Busreisen. – Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät (MNF): Nachdem 2023 noch freiwillige Massnahmen galten, wurde 2024 eine Lenkungsabgabe von Fr. 200/tCO2e eingeführt. Davon gehen Fr. 40 in den «Justice Fund». Dieser Fonds kann nach dem Ermessen der Institute verwendet werden, muss aber den Bedürfnissen junger Forschender Vorrang einräumen. Fr. 160 werden für Zugreisen und andere Nachhaltigkeitsprojekte verwendet.

Die PhF hat 2023 ihre Ziele erreicht, die TRF nur knapp verfehlt. Die anderen Fakultäten haben ihre Ziele nicht erreicht. Für 2024 lassen sich noch keine abschliessenden Aussagen machen. Nach Auswertung des ersten Halbjahrs zeigt sich, dass die Emissionen der PhF, TRF und MNF unterhalb von 50% ihrer gemäss Absenkpfad erlaubten Emissionen lagen. Die UZH testet derzeit verschiedene Massnahmen zur Reduktion der flugbedingten THG-Emissionen und begleitet dies wissenschaftlich. Verschiedene Massnahmen erweisen sich als zielführend, andere müssen nachgebessert werden. Zu Frage 5: Der Kauf von CO2 -Zertifikaten wird derzeit bei der Bewertung der Zielerreichung nicht berücksichtigt und auch nicht ausgewiesen. Künftig soll neben den Reduktionsmassnahmen, die für die Zielerreichung ausschlaggebend sind, der Kauf von CO2 -Zertifikaten zusätzlich ausgewiesen werden, um diese als Massnahme für den Umgang mit unvermeidbaren Emissionen zu berücksichtigen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli