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RRB Nr. 210/2023

Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur, zusätzliche gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

210. Sozialamt, Personen aus dem Asylbereich, Verlängerung des befristeten Betriebs der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur (zusätzliche gebundene Ausgabe)

Erwägungen

A. Ausgangslage Der Kanton ist in einer ersten Phase für die Unterbringung, Unterstützung und Betreuung der Personen aus dem Asylbereich verantwortlich (vgl. § 5a Sozialhilfegesetz [SHG, LS 851.1] in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Asylfürsorgeverordnung [AfV, LS 851.13]). Dazu betreibt er an verschiedenen Standorten kantonale Asylzentren. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2022 bewilligte die Sicherheitsdirektion den bis Ende Februar 2023 befristeten Betrieb der Zivilschutzanlage (ZSA) «Mattenbach» in Winterthur mit einer maximalen Kapazität von 100 Plätzen für Fr. 750 000. Angesichts der weiterhin starken Zuwanderung und der damit zusammenhängenden prognostizierten Auslastung besteht die Notwendigkeit, den Betrieb dieser temporären Unterkunft bis Ende Juni 2023 zu verlängern.

B. Betrieb Asylunterkunft in der ZSA «Mattenbach» in Winterthur Das Catering soll weiterhin durch die ORS Service AG (ORS), Zürich, sichergestellt werden, die bereits über die notwendige Erfahrung mit dem Betrieb von Asylzentren verfügt. Aufgrund der Dringlichkeit soll deshalb, gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. d der Submissionsverordnung (LS 720.11), der Betrag der Vergabe an die ORS für das Catering von Fr. 327 250 auf Fr. 827 450 erhöht werden. Weitere Vergabeerhöhungen für die Infrastruktur sowie Reinigung, Wäscherei und Hauswartung fallen gestützt auf § 34 der Finanzcontrollingverordnung (FCV, LS 611.2) in Verbindung mit § 39 lit. a FCV in die Kompetenz der Sicherheitsdirektion. Die Betreuung der Personen aus dem Asylbereich erfolgt standortübergreifend durch die ORS gemäss RRB Nr. 1165/2018 und den bestehenden Rahmenverträgen.

C. Finanzielle Auswirkungen Für die Berechnung der zusätzlichen Aufwendungen von März bis Ende Juni 2023 (weitere vier Monate) wird mit einer Auslastung von 100% gerechnet. Gestützt auf die vorgenannten Eckwerte ergeben sich für die ZSA «Mattenbach» in Winterthur die nachfolgenden zusätzlichen Betriebskosten bis Ende Juni 2023. Aufwendungen (in Franken, einschliesslich MWSt) bis Ende März bis Total Februar 2023 Juni 2023 Bereitstellungskosten (Installation, Anschaffungen, 75 000 75 000 Rückbau; Erfahrungswerte) Infrastrukturkosten (v. a. Mindestmietvertragsdauer 120 324 94 936 215 260 bis Ende Juni 2023; rund 7 Monate) Reinigung, Wäscherei, Hauswartung (Erfahrungs- 164 893 379 326 544 219 werte) und Bewachungsdienst (Protectas SA, Zürich; Angebot vom 24. November 2022) Catering (ORS, Zürich; Angebot vom November 2022) 327 250 500 200 827 450 Unvorhergesehenes/Rundungen 62 533 65 538 128 071 Aufwendungen (Anfang Dezember 2022 750 000 bis Ende Februar 2023) Zusätzliche Aufwendungen (März bis 1 040 000 Ende Juni 2023) Total Aufwendungen (Anfang Dezember 2022 1 790 000 bis Ende Juni 2023) Die zusätzlichen Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 040 000 für den von März bis Ende Juni 2023 verlängerten befristeten Betrieb der ZSA «Mattenbach» in Winterthur sind zur Erfüllung von gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (vgl. Art. 27 und 28 Asylgesetz [SR 142.31] sowie § 5a SHG und § 6 AfV) zwingend erforderlich und gelten deshalb als gebundene Ausgabe im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611). Die Aufwendungen von insgesamt Fr. 1 790 000 können im Budget 2023 verfügbar gemacht werden. Dieser Betrag wird der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, belastet. Es fallen keine weiteren Folgekosten an.

Dispositiv

Auf Antrag der Sicherheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Unterbringung von Personen aus dem Asylbereich wird für den weiteren befristeten Betrieb der Zivilschutzunterkunft «Mattenbach» in Winterthur von März bis Ende Juni 2023 zur Ausgabenbewilligung gemäss Verfügung der Sicherheitsdirektion vom 2. Dezember 2022 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 1 040 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 3500, Sozialamt, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 1 790 000.

II. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Sicherheitsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Sozialhilfegesetz (SHG) 20, Art. 5a — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on January 1, 2024.
  • Asylfürsorgeverordnung, Art. 6 — read in the version of August 1, 2020; the act was consolidated again on January 1, 2025.

Cited in