Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 6 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 2131/2009

Strategische Entwicklungsplanung für die Universität und das Universitätsspital, Projektauftrag, Genehmigung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Dezember 2009

2131. Strategische Entwicklungsplanung für die Universität

Erwägungen

und das Universitätsspital (Projektauftrag, Genehmigung) Mit Beschluss Nr. 1545/2009 entschied der Regierungsrat, dass für die Erarbeitung einer gesamtheitlichen strategischen Entwicklungsplanung der Universität und des Universitätsspitals ein Projekt durchzuführen ist, und er beauftragte die Gesundheits-, die Bildungs- und die Baudirektion, einen Projektauftrag auszuarbeiten und diesen dem Regierungsrat bis Mitte Dezember 2009 zur Genehmigung vorzulegen. Für diese Vorbereitungsphase des eigentlichen Projektes einigten sich die drei Direktionen darauf, die Gesundheitsdirektion mit der administrativen Federführung zu betrauen. Für die Ausarbeitung des Projektauftrages wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, in der die drei Direktionen sowie die beiden Anstalten vertreten waren. In insgesamt vier Arbeitssitzungen wurden die Leitlinien für das Projekt gemäss der in RRB Nr. 1545/2009 festgelegten thematischen Gliederung entwickelt (Projektziel; Fragestellung/Problemstellung; Anspruchsgruppen; Projektrisiken; Zeit- und Ressourcenplan; Projektorganisation; Finanzierung). Es liegt nun ein Projektauftrag zur Genehmigung vor. Die Federführung für das Vorhaben ist der Baudirektion zu übertragen. Dies umfasst insbesondere den Vorsitz der Projektaufsicht und des Steuerungsausschusses. Die Gesamtprojektleitung wird von der Projektaufsicht bestimmt. Neben der Universität spielt auch die ETH Zürich eine wichtige Rolle in der Lehre und Forschung im Bereich der universitären Medizin. Sie ist daher einzuladen, sich am Projekt zu beteiligen. Die Kosten für die im Rahmen der Projektbearbeitung (Phasen 1 bis 4 gemäss Projektauftrag) anfallenden Dienstleistungen Dritter werden vom Immobilienamt auf Fr. 750 000 geschätzt. Die Kosten sind zu je einem Drittel durch die drei am Projekt beteiligten Direktionen zu tragen. Die Direktionen sind zu beauftragen, die entsprechenden finanziellen Mittel zu bewilligen und sie der Projektaufsicht zur Verfügung zu stellen. Die Gesundheitsdirektion und das Universitätsspital bzw. die Bildungsdirektion und die Universität regeln eine Beteiligung der Institutionen direktionsintern.

Dispositiv

Auf Antrag der Gesundheitsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Der Projektauftrag für das Projekt «Strategische Entwicklungsplanung für die Universität und das Universitätsspital» wird genehmigt. Die Baudirektion wird beauftragt, das Projekt durchzuführen.

II. Die ETH Zürich wird eingeladen, sich am Projekt zu beteiligen.

III. Die Direktionen werden beauftragt, die für Dienstleistungen Dritter benötigten finanziellen Mittel zu bewilligen und sie der Projektaufsicht zur Verfügung zu stellen.

IV. Mitteilung an die Direktionen des Regierungsrates und an die Staatskanzlei.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Cited in