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RRB Nr. 237/2023

Universität Zürich, Universitätsrat, Amtsdauer 2023-2027, Wahl

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 1. März 2023

237. Universität Zürich, Universitätsrat (Wahl)

Erwägungen

1. Ausgangslage und rechtliche Grundlagen Der Universitätsrat ist gemäss § 29 Abs. 1 des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998 (UniG, LS 415.11) das oberste Organ der Universität Zürich (UZH). Seine Aufgaben sind in § 29 UniG geregelt. Dem Universitätsrat gehören gemäss § 28 UniG von Amtes wegen das für das Bildungswesen zuständige Mitglied des Regierungsrates sowie sechs bis acht vom Regierungsrat gewählte Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Politik an. Der Regierungsrat wählt die Präsidentin oder den Präsidenten des Universitätsrates. Die Amtsdauer der gewählten Mitglieder beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist höchstens zweimal möglich. Der Kantonsrat genehmigt die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten und der einzelnen Mitglieder des Universitätsrates (§ 25 Abs. 2 Ziff. 4 UniG). Gemäss RRB Nr. 473/2019 setzt sich der Universitätsrat für die Amtsdauer 2019–2023 wie folgt zusammen: – Regierungsrätin Dr. Silvia Steiner, geboren 1958, Bildungsdirektorin (Präsidentin) – Peter E. Bodmer, geboren 1964, Küsnacht – Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart, geboren 1948, Bolligen – Prof. Dr. Petra S. Hüppi, geboren 1960, Genf – Ulrich Jakob Looser, geboren 1957, Thalwil – Prof. Dr. Antonio Loprieno, geboren 1955, Basel – Dr. Urs Oberholzer, geboren 1944, Thalwil – Dr. Franziska Widmer Müller, geboren 1951, Zürich

2. Aufgaben des Universitätsrates und Anforderungsprofil Als das oberste Organ der UZH verfügt der Universitätsrat über wichtige Organisations-, Finanz- und Personalkompetenzen. Er legt die strategischen Ziele der UZH gemeinsam mit der Universitätsleitung im Sinne einer «shared governance» fest. Er stellt insbesondere Antrag zum Budget und zum Rechenschaftsbericht zuhanden des Regierungsrates. Weiter verabschiedet er den Entwicklungs- und Finanzplan einschliesslich der Lehrstuhlplanung, er wählt die Mitglieder der Universitätsleitung und er ernennt die Professorinnen und Professoren. Er erlässt die Universitäts- ordnung sowie die Prüfungs- und Promotionsordnungen und er entscheidet über die Schaffung, Umwandlung und Aufhebung von Fakultäten und Instituten. Mit der Umsetzung des sogenannten Delegationsmodells nimmt der Universitätsrat seit dem 1. Januar 2019 auch die Verantwortung für den Immobilienbereich der UZH wahr. Aus diesem Aufgabenkatalog ergibt sich für den Universitätsrat als Gremium folgendes Anforderungsprofil: Der Universitätsrat muss gesamthaft eine ausgeprägte Fähigkeit zur Strategieentwicklung und -beurteilung aufweisen. Wichtig ist die Kompetenz, Entwicklungs- und Innovationsprozesse der UZH konstruktiv-kritisch zu begleiten. Sodann muss zwingend vertiefte Expertise im Bereich der universitären Medizin vorhanden sein. Dasselbe gilt für den Immobilienbereich. Kompetenzen in der finanziellen Führung und im Controlling komplexer Non-Profit- Organisationen sind ebenso erforderlich wie bildungspolitische Kenntnisse und der Überblick über die an die UZH angrenzenden Bildungsstufen. Führungserfahrung in der Wirtschaft oder in Expertenorganisationen des Non-Profit-Bereichs sowie Erfahrungen in Lehre und Forschung bzw. in der Forschungsförderung runden das Anforderungsprofil ab. Der Universitätsrat erfüllt in der heutigen Zusammensetzung das Anforderungsprofil ohne Einschränkung. Peter Bodmer verfügt über vertiefte Kompetenz im Immobilien- und Finanz- bzw. Controllingbereich, Ulrich Looser und Urs Oberholzer sind unter anderem im Finanz- und Innovationsbereich versiert und bringen – wie Peter Bodmer – jahrelange Führungserfahrung mit. Antonio Loprieno, Professor für Ägyptologie, ehemaliger Rektor der Universität Basel und Präsident der früheren Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (heute eine Kammer

von swissuniversities), ist ein profunder Kenner der Hochschullandschaft Schweiz und mit den Herausforderungen der Führung einer universitären Hochschule bestens vertraut. Als Präsident des europäischen Verbundes der Akademien der Wissenschaften verfügt Antonio Loprieno im europäischen Hochschulraum über ein ausgezeichnetes Beziehungsnetz. Petra Hüppi, ordentliche Professorin für Pädiatrie an der Universität Genf und Chefärztin für Entwicklung und Wachstum an der Universitätskinderklinik in Genf, vertritt – auch in ihrer Funktion als Präsidentin des Beirates der Universitären Medizin Zürich – den Bereich der universitären Medizin. Als ständiger Gast im Spitalrat des Universitätsspitals Zürich (USZ) stellt sie zudem die Verbindung zwischen den strategischen Gremien von UZH und USZ sicher. Franziska Widmer Müller bringt unter anderem vertiefte Erfahrung und Kenntnisse zur Schnittstelle zwischen der UZH und den Mittelschulen ein. Beat Hotz- Hart verfügt aufgrund verschiedener Kaderfunktionen in der Bundes- verwaltung über ausgewiesene Expertise in der schweizerischen Forschungs- und Innovationspolitik und zeichnet sich namentlich auch über profunde Erfahrungen an der Schnittstelle zu den Organisationen der Forschungsförderung (Schweizerischer Nationalfonds und Innosuisse) aus. Vom Standpunkt der Geschlechtergerechtigkeit ist die Zusammensetzung mit drei Frauen und fünf Männern recht ausgewogen.

3. Wahl für die Amtsdauer 2023–2027 Die Amtsdauer 2019–2023 des Universitätsrates endet am 30. Juni 2023. Dr. Urs Oberholzer und Ulrich Jakob Looser stehen aufgrund der Beschränkung der Amtsdauer gemäss § 28 Abs. 4 UniG für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung. Die übrigen Mitglieder stellen sich für eine Wiederwahl für die Amtsdauer 2023–2027 zur Verfügung. Um die Kontinuität in der Arbeit des Universitätsrates sicherzustellen, sollen Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart und Dr. Franziska Widmer Müller ausnahmsweise wiedergewählt werden, auch wenn sie das 70. Altersjahr bereits vollendet haben (vgl. § 55 Abs. 3 Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 [LS 172.11]). Neu stellen sich für eine Wahl in den Universitätsrat für die Amtsdauer 2023–2027 zur Verfügung: Lic. phil. Daniela Decurtins, geboren 1966. Sie studierte an der Universität Zürich Allgemeine Geschichte, Volkswirtschaft und Politische Wissenschaften und erlangte 1993 das Lizenziat. Nach der Realisierung eines Buchprojekts trat sie 1995 in die Redaktion des Tages-Anzeigers ein und war in der Folge Mitglied der Chefredaktion. Bis 2012 war sie für verschiedene Verantwortungsbereiche zuständig, z. B. für Strategieprojekte, im Personalwesen, für die Geschäftsführung, für die IT, für die Leitung der Ressorts Wirtschaft / Zürich und Region sowie für die Produktion und Gestaltung. Von 2009 bis 2011 absolvierte sie ein berufsbegleitendes Management-Studium an der Universität St. Gallen (Executive Master in Business Administration in General Management [EMBA HSG]). Seit 2012 steht Daniela Decurtins dem Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) als Direktorin vor. Als einziger Verband der Energiebranche verfügt der VSG über einen Forschungsfonds und ist mit den Hochschulen und dem Bund eng vernetzt. Daniela Decurtins wirkt in verschiedenen Forschungsprogrammen von Hochschulen und Einrichtungen des Bundes mit. Zudem ist sie seit 2016 Vizepräsidentin des World Energy Council Switzerland, einer Plattform für den Austausch von Wissenschaft, Wirtschaft und Politik im Bereich von Energiefragen. Sie ist Jurymitglied des Watt d’Or («Gütesiegel für Energieexzellenz») des Bundesamtes für Energie. Daniela Decurtins war lange Jahre Vor- standsmitglied der Alumni-Vereinigung des Historischen Seminars der

UZH. Seit 2015 ist sie Mitglied des Vorstands der Universitätsklinik Balgrist. Daniela Decurtins bringt vielfältige Führungserfahrung aus der Wirtschaft mit. Sie ist mit Hochschulen und verschiedenen Institutionen der Forschungsförderung in engem Austausch. Die Energiebranche war und ist stark im Wandel und auf Innovation angewiesen. Daniela Decurtins ist in die Bestrebungen, die Energieversorgung der Schweiz sowohl zu gewährleisten als auch ökologischer zu gestalten, unmittelbar involviert und auch über die Landesgrenzen hinaus vernetzt. Dr. Andreas Dudler, geboren 1957, studierte Mathematik an der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) und erlangte dort 1986 den Titel Dr. sc. Techn. ETH. Nach der Promotion trat Andreas Dudler in den Dienst der ETHZ ein und baute die Betriebsinformatik auf. 1995 übernahm er die Direktion der Informatikdienste der ETHZ mit 180 Mitarbeitenden. Von 2011 bis 2020 war Andreas Dudler Direktor der Schweizer Stiftung SWITCH. Zuvor amtete er als deren Präsident. SWITCH vernetzt in der Schweiz gelegene Institutionen aus den Bereichen Bildung und Forschung national und international mit hochwertigen ICT-Leistungen. Von 2013 bis 2018 hatte er bei SWITCHplus, der Tochtergesellschaft von SWITCH, als diese in der Aufbauphase war, Einsitz in deren Verwaltungsrat. SWITCHplus verwaltet die Internet-Domain- Namen mit der Endung .ch und .li. Andreas Dudler hat mehrfach an der Evaluation technischer Infrastrukturen von Hochschulen im In- und Ausland mitgewirkt. Seit 2017 ist er Mitglied des Steuerungsgremiums von «Geant» (www.geant.org). Geant ist der Zusammenschluss von rund 40 Forschungs- und Bildungsnetzwerken in Europa. Seit 2021 amtet Andreas Dudler als «Chairman of the Board» von Geant. Das Gremium trägt die strategische Führungsverantwortung und beaufsichtigt die Geschäftsstelle von Geant. Andreas Dudler kennt die Hochschullandschaft Schweiz sehr gut und ist sowohl mit kantonalen als auch mit eidgenössischen Institutionen ausgezeichnet vernetzt. Er hat breite Führungs-, Entwicklungs- und Wirtschaftserfahrung. Zudem hat er Innovationsprozesse von zentraler Bedeutung mitgestaltet. Er bringt Erfahrung in Lehre und Forschung mit und hat sich im Zusammenhang mit den schnell wachsenden Anforderungen an die Digitalisierung von Lehre und Forschung immer wieder mit Veränderungsprozessen an Hochschulen befasst.

Mit der Neuwahl dieser zwei Persönlichkeiten und der Wiederwahl der verbleibenden Mitglieder erweist sich der Universitätsrat in Bezug auf die vorhandenen Kompetenzen und Fähigkeiten wie auch hinsichtlich des

Geschlechterverhältnisses weiterhin als ausgewogen zusammengesetzt. Die neuen Mitglieder ergänzen das Gremium optimal. Das Anforderungsprofil des Universitätsrates ist gesamthaft erfüllt.

4. Präsidium Die Wahl des Präsidiums erfolgt durch separaten Beschluss des Regierungsrates nach seinem Beschluss über seine Konstituierung.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Als Mitglieder des Universitätsrates werden für die Amtsdauer 2023–2027 auf den 1. Juli 2023 gewählt: a. Peter E. Bodmer, Küsnacht, b. lic. phil. Daniela Decurtins, Zürich, c. Dr. Andreas Dudler, Bülach, d. Prof. em. Dr. Beat Hotz-Hart, Bolligen, e. Prof. Dr. med. Petra S. Hüppi, Genf, f. Prof. Dr. Antonio Loprieno, Basel, g. Dr. Franziska Widmer Müller, Zürich.

II. Die Wahlen gemäss Dispositiv I bedürfen der Genehmigung des Kantonsrates.

III. Mitteilung an die Gewählten und die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in