Standing: How later courts treated this decision has not been analysed. None of the 2 citing decisions has been analysed.

RRB Nr. 24/2020

Strassen, Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Surbbrücke Wehntalerstrasse, Ersatz, neue und gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020

24. Strassen (Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, Objekt Nr. 091-003, Surbbrücke Wehntalerstrasse, Ersatz, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage und Projekt Beim Objekt Nr. 091-003 handelt es sich um eine Brücke über die Surb. Das Objekt wurde 1944 erbaut und 1989 instand gesetzt. Unterwasserseitig wurde 1997 als Provisorium eine Radwegbrücke erstellt. Die Hochwasser- und die Tragsicherheit beider Brücken sind nicht mehr gewährleistet. Das Tiefbauamt ist zum Entschluss gekommen, beide Bauwerke aufgrund des Alters und der erwähnten Defizite durch ein einzelnes Bauwerk zu ersetzen. Die neue Brücke quert die Wehntalerstrasse leicht schiefwinklig mit einer Länge von 9,00 m und einer Breite von 15,83 m. Im Einvernehmen mit der Gemeinde Niederweningen sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Abbruch des bestehenden Durchlasses und der Radwegbrücke; – Erstellung einer Pfahlfundation mit Pfahlbankett; – Ersatz der Brückenplatten mittels vorfabrizierter Betonplatten; – Ersatz der Abdichtung und des Belags; – Anpassen der Strassennivellette einschliesslich Strassenentwässerung; – Erstellung von Flügelmauern und einer Hochwasserschutzmauer; – Erstellung der Bachsohle und der Uferböschung nach Vorgaben des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft und des Amts für Landschaft und Natur, um die Vernetzung entlang der Surb in Zukunft wieder zu ermöglichen. Der Gemeinderat Niederweningen hat mit Schreiben vom 25. November 2019 zum Projekt Stellung bezogen und begrüsst dieses.

B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 9. Dezember 2019 wie folgt veranschlagt: in Franken Bauarbeiten 1 316 500 Nebenarbeiten 57 500 Technische Arbeiten 185 000 Total 1 559 000

Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 1 559 000 zu bewilligen, wovon eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 252 000 gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Ausgabe von Fr. 307 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen ist. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 1 559 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 80% 1 252 000 1 252 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50130 00000 20% 307 000 307 000 Fahrradanlagen (federführend) Total 100% 1 252 000 307 000 1 559 000 In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamts Nr. 629/2019 bewilligte Ausgabe von insgesamt Fr. 147 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 10 500. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (1,5%) Abschreibungssatz      Betrag Fr. Fr. Fr. Fahrradanlagen 100% 307 000 2 500 2,5% 8 000 Zwischentotal 2 500 8 000 Total 100% 307 000 10 500 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 091-003, Gemeinde Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, aufzunehmen. Der Anteil für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt ist umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2020–2023 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Bauausführung im Zusammenhang mit den Arbeiten im Projektperimeter des Objekts Nr. 091-003, Gemeinde Niederweningen, 17 Wehntalerstrasse, werden eine neue Ausgabe von Fr. 307 000 zulasten der Investitionsrechnung und eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 252 000 zulasten der Erfolgsrechnung, insgesamt Fr. 1 559 000, zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)

III. Die Verfügung des Tiefbauamts Nr. 629/2019 wird aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in