RRB Nr. 240/2017
Naturschutz-Gesamtkonzept, Bilanz 2015 und weitere Umsetzung, Bericht, Kenntnisnahme
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. März 2017
240. Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung
Erwägungen
Mit Beschluss Nr. 3801/1995 setzte der Regierungsrat das «Naturschutz- Gesamtkonzept für den Kanton Zürich» (NSGK) fest. Das NSGK gibt die Ziele und Leitlinien für den Natur- und Landschaftsschutz im Kanton Zürich vor. Zehn Jahre danach nahm der Regierungsrat Kenntnis vom Bericht «Zehn Jahre Naturschutz-Gesamtkonzept für den Kanton Zürich 1995–2005, Stand der Umsetzung» und beauftragte die Baudirektion, die Umsetzung des NSGK weiter voranzutreiben (RRB Nr. 1556/2006). In der Folge wurde der Umsetzungsplan 2009–2015 erarbeitet, dem der Regierungsrat mit Beschluss Nr. 195/2010 zustimmte. Gemäss dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan erstreckt sich der Realisierungshorizont des NSGK bis 2025. Abklärungen mit Vertretungen der Wissenschaft zeigten 2012, dass das NSGK weiterhin eine sehr gute Grundlage für die Umsetzung des Natur- und Heimatschutzgesetzes im Kanton Zürich darstellt und die darin formulierten Ziele nach wie vor aktuell sind. In den Richtlinien der Regierungspolitik 2015–2019 ist festgehalten (LFZ 7.2), dass Landschaften, Ortsbilder, Kulturgüter und Natur zu schützen sind. Dazu wird ausgeführt: «Der Druck auf Landschaft, Natur und Lebensräume ist gross. Diese sind für die Identifikation der Bevölkerung und das ökologische Gleichgewicht von grosser Bedeutung. Für den Standort Zürich sind diese Räume zu erhalten und aufzuwerten.» Ziel des nun vorliegenden Berichts «Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» ist es, eine weitere Zwischenbilanz zu ziehen, den Zielerreichungsgrad und den noch verbleibenden Handlungsbedarf darzustellen sowie die Stossrichtungen für die weitere Umsetzung festzulegen. Der Bericht umfasst folgende Inhalte: eine Bilanz zum Stand der Umsetzung des NSGK nach 20 Jahren, fachliche Ergänzungen zu seit 1995 neu hinzugekommenen Herausforderungen im Naturschutz und einen Plan für die weitere Umsetzung des NSGK bis 2025. Die Bilanzierung bestätigt, dass der Einsatz des Kantons Zürich für den Natur- und Landschaftsschutz weiterhin Wirkung zeigt. Die im NSGK gesteckten Ziele sind zur Hälfte erreicht. Die Zunahme des Zielerreichungsgrades hat sich allerdings in der zweiten Umsetzungsphase (2005– 2015) gegenüber der ersten Periode (1995–2005) verlangsamt. Dies verdeutlicht den steigenden Druck auf naturnahe Landschaften im Kanton. Die kantonale Naturschutzarbeit ist insgesamt auf Kurs, die bisherigen
Anstrengungen reichen jedoch für den langfristigen Erhalt der bedrohten Arten und Lebensräume noch nicht aus.
Die fachlichen Ergänzungen zeigen, dass übergeordnete Entwicklungen wie der Klimawandel oder übermässige Nährstoffeinträge die Entwicklung der Biodiversität nachhaltig beeinflussen. Für den Umgang mit solchen Gefährdungsfaktoren müssen mit einer vorausschauenden Planung Handlungsoptionen geschaffen werden. Bei vielen gefährdeten Arten sind die heutigen Bestandesgrössen zu klein, um ihr langfristiges Überleben zu sichern. Um die Populationen zu stärken, braucht es neben ausreichend grossen Lebensräumen auch zeitnah eine deutliche Verbesserung ihrer Qualität und Vernetzung. Dazu ist das Konzept der ökologischen Infrastruktur gemäss der Strategie Biodiversität Schweiz des Bundes zielführend. Der Umsetzungsplan sieht bis 2025 eine Fokussierung auf fünf Schwerpunkte vor: – Sicherung der schutzwürdigen Flächen abschliessen und Qualität erhalten und fördern, – Trockene Magerwiesen/-weiden wiederherstellen und neu schaffen, – Moorergänzungsflächen sichern und wiederherstellen, – Potenzial für Biodiversität im Wald weiter nutzen, – Gewässerraum und Revitalisierungen als Chancen nutzen. Damit sollen in den Kernbereichen des Naturschutzes wesentliche Fortschritte erzielt und wichtige Schritte in Richtung einer funktionierenden ökologischen Infrastruktur im Kanton Zürich gemacht werden. Bei der Umsetzung sollen bestehende Partnerschaften gestärkt und neue Partnerschaften aufgebaut werden. Die Ausarbeitung des Berichts wurde von einer verwaltungsinternen Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Amts für Landschaft und Natur, des Amts für Abfall, Wasser, Energie und Luft, des Amts für Raumentwicklung, der Koordinationsstelle für Umweltschutz sowie zwei Exponenten aus der Wissenschaft begleitet. Im Rahmen der formellen Vernehmlassung nahmen diese Stellen zum Berichtsentwurf Stellung. Sämtliche Vernehmlassungsteilnehmenden begrüssen die Erarbeitung des Berichts und unterstützen die Ausrichtung des Umsetzungsplans. Die eingegangenen Anträge wurden sorgfältig geprüft und flossen in die Überarbeitung des Berichts ein. Um die angestrebten Ziele gemäss dem Umsetzungsplan erreichen zu können, sind massgeblich mehr Mittel nötig. Der Umsetzungsplan weist einen zusätzlichen Mittelbedarf aus, der bis 2025 auf knapp 13 Mio. Franken (brutto) und 3,5 Stellen ansteigt. Der Bundesrat hat im Mai 2016 beschlossen, den Kantonen zusätzliche Gelder für Sofortmassnahmen zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt zur Verfügung zu stellen. Um diese guten Rahmenbedingungen nutzen zu können, ist eine angemessene Beteiligung des Kantons nötig. Dies betrifft den Natur- und Heimatschutz- fonds und das Budget des Amts für Landschaft und Natur. Die Baudirektion wird bei Bedarf entsprechende Anträge zum Budget 2018 und KEF 2018–2021, welche die Vorgaben dazu einhalten, sowie zu den folgenden Budgetplanungen stellen. Der Stellenbedarf soll wenn möglich saldoneutral gedeckt werden. Mit den zusätzlichen Mitteln können bei den fünf Schwerpunkten des Umsetzungsplans deutliche Fortschritte erzielt werden; die Ziele des NSGK in der ganzen Breite bleiben bestehen, können aber dennoch bis 2025 nicht erreicht werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Vom Bericht «Naturschutz-Gesamtkonzept: Bilanz 2015 und weitere Umsetzung» wird Kenntnis genommen.
II. Die Baudirektion wird beauftragt, die Umsetzung des Naturschutz- Gesamtkonzepts im Sinn des Umsetzungsplans und der Erwägungen weiter voranzutreiben.
III. Dieser Beschluss ist bis zur Medienkonferenz vom 3. April 2017 nicht öffentlich.
IV. Mitteilung an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi