Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 242/2024

Anfrage David Galeuchet, Bülach, Edith Häusler, Kilchberg, und Wilma Willi, Stadel, betreffend Wildbienenschutz, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 416/2023

Sitzung vom 6. März 2024

242. Anfrage (Wildbienenschutz) Kantonsrat David Galeuchet, Bülach, sowie die Kantonsrätinnen Edith Häusler, Kilchberg, und Wilma Willi, Stadel, haben am 18. Dezember 2023 folgende Anfrage eingereicht: Neben Honigbienen kommen im Kanton Zürich rund 300 verschiedene Wildbienenarten vor. Ihre Situation hat sich in den letzten Jahren leider kaum verbessert. Gemäss der neuen Roten Liste der Bienen, welche demnächst publiziert werden sollte, sind 45% der in der Schweiz heimischen Wildbienenarten bedroht oder bereits ausgestorben und weitere 10% potenziell gefährdet, dies zeigt auch die Webseite der kantonalen Bienenfachstelle auf. Immer mehr wissenschaftliche Studien zeigen, dass zwischen Honigbienenhaltung und Wildbienenschutz ein Interessenkonflikt bestehen kann. Bei einem beschränkten Nahrungsangebot und lokal hohen Honigbienendichten konkurrieren imkerlich gehaltene Bienen mit Wildbienen um Nahrung. Dabei können Wildbienen verdrängt und ihre Populationen geschwächt werden. Dieses Problem wird im umfangreichen kantonalen Bienenkonzept, wenn auch kurz, ebenfalls angesprochen. In den letzten 10 Jahren hat die Honigbienenhaltung an Popularität gewonnen und die Zahl der Bienenstände und Völker ist stark gestiegen. Mit einem Durchschnitt von knapp 10 Völkern pro Quadratkilometer sind die registrierten Honigbienendichten im Kanton Zürich sowohl schweizweit als auch im internationalen Vergleich sehr hoch. Die natürliche Dichte freilebender Honigbienenvölker würde bei maximal einem Volk pro Quadratkilometer liegen. Dass der aktuelle Zustand ökologisch nicht nachhaltig ist, zeigt auch eine 2022 veröffentlichte Studie der WSL, welche die Situation unter anderem in den Städten Zürich und Winterthur untersucht hat und für den Erhalt der Artenvielfalt zur Regulierung der Imkerei rät. Eine sachliche Diskussion von möglichen Lösungsansätzen wird im Kanton Zürich durch die Tatsache erschwert, dass keine aktuellen und verlässlichen Zahlen zur Anzahl gehaltener Honigbienenvölker verfügbar sind. Denn im Gegensatz zu mehreren anderen Kantonen werden im Kanton Zürich die tatsächlichen Bienenvölkerzahlen nicht systematisch erhoben. Wildbienen sind massgeblich an der Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen beteiligt und ihr Schutz ist sowohl ökologisch als auch ökonomisch von grösster Wichtigkeit.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf, um den Interessenkonflikt zwischen Honigbienenhaltung und Wildbienenschutz im Kanton Zürich zu entschärfen?

2. Wie steht der Regierungsrat zur Einführung einer jährlichen Erhebung der tatsächlichen Bienenvölkerzahlen im Kanton Zürich? Ist eine Rechtsgrundlage für solche Erhebungen grundsätzlich gegeben?

3. Welche Möglichkeiten hat der Regierungsrat, um die Honigbienenhaltung im Kanton Zürich räumlich und quantitativ zu regulieren?

4. Wird vom Regierungsrat die Implementierung konkreter Massnahmen zur Reduktion des Konkurrenzdrucks durch imkerlich gehaltene Honigbienen auf die Wildbienenfauna geprüft? Wenn ja, um welche Massnahmen handelt es sich?

5. Der Kanton Zürich hat Massnahmen für 5 Wildbienenarten umgesetzt. In der Schweiz leben 600 Wildbienenarten. 45% davon sind auf der Roten Liste aufgeführt und bedroht. Reicht es da, Massnahmen für 5 Arten zu ergreifen, um die Artenvielfalt zu erhalten?

6. Im kantonalen Bienenkonzept sind diverse Handlungsfelder und Ziele festgelegt. Welche dieser Handlungsfelder sind seit 2020 schon in Bearbeitung oder in welchen Bereichen konnten die gesetzten Ziele erreicht werden?

7. Welche Handlungsfelder und Ziele aus dem Bienenkonzept werden in den kommenden Jahren prioritär bearbeitet?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage David Galeuchet, Bülach, Edith Häusler, Kilchberg, und Wilma Willi, Stadel, wird wie folgt beantwortet:

Der Bienenschutz war bereits Gegenstand von mehreren Vorstössen des Kantonsrates. So führten die Postulate KR-Nrn. 135/2018 betreffend Rettet die Bienen – zum Zweiten und 355/2018 betreffend Förderung der Bienenbestände im Kanton Zürich zur Erarbeitung des kantonalen Bienenkonzepts und zur Schaffung der Bienenfachstelle. Die vorliegende Anfrage betrifft die Konkurrenz der Honigbienen mit den Wildbienen. Dieses Thema wurde von der Bienenfachstelle in den vergangenen knapp zwei Jahren intensiv behandelt. Zu Frage 1: Die seit Längerem vermutete Konkurrenz zwischen Wild- und Honigbienen wird zunehmend von der Wissenschaft bestätigt. Die Konkurrenz ist abhängig vom Nahrungsangebot und von der Honigbienendichte. Die

Honigbienendichte und demzufolge auch die Konkurrenz ist insbesondere in städtischen Gebieten gross, wie eine Studie der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft 2022 aufgezeigt hat (Joan Casanelles- Abella / Marco Moretti, Challenging the sustainability of urban beekeeping using evidence from Swiss cities, 2022; abrufbar unter: nature.com). In intensiv landwirtschaftlich genutzten Gebieten mit allgemein geringem Blütenangebot oder ausgeprägten Trachtlücken ist das Problem des Nahrungsengpasses auch für Imkerinnen und Imker spürbar. Aufgrund der Tatsache, dass fast die Hälfte der heimischen Wildbienenarten bedroht oder bereits ausgestorben ist, besteht zumindest in jenen Gebieten Handlungsbedarf, in denen Wildbienenförderung besonders bedeutsam ist (z. B. mit gehäuftem Vorkommen seltener Arten oder allgemein grossem Vorkommen an Wildbienen). Die Bienenfachstelle bearbeitet das Thema seit 2021 zusammen mit den betroffenen Akteurinnen und Akteuren. Zu Frage 2: Vom Veterinäramt (VETA) werden die Anzahl und die Standorte (einschliesslich Koordination) der Bienenstände, nicht aber die Anzahl Völker erhoben. Die Zuständigkeit des VETA beschränkt sich im Bereich der Bienenhaltung/Imkerei von Gesetzes wegen auf die Seuchenprävention und -bekämpfung. Für diesen Zweck ist die Erhebung der Bienenstände genügend. Eine zusätzliche Erhebung der Völkerzahlen stellt aus Sicht der Seuchenbekämpfung keinen Mehrwert dar. Um in der Diskussion der Konkurrenzthematik zwischen Wild- und Honigbienen über eine sachliche Grundlage zu verfügen, bildet die Erhebung der Völkerzahl jedoch eine wichtige Voraussetzung. Sie wird sowohl aus Sicht des Wildbienenschutzes als auch aus Sicht der Imkerinnen und Imker begrüsst. Gemäss Art. 20 Abs. 2 der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sind die Bienenhalterinnen und Bienenhalter verpflichtet, selbstständig die Bestandeskontrolle mit Standorten der Völker, Verstelldaten (von mobilen Magazinen und Wanderimkereien) sowie alle Zu- und Abgänge festzuhalten. Dies erfolgt, um in einem Seuchenfall epidemiologische Abklärungen treffen zu können. Eine aktive Meldepflicht der Bienenhalterinnen und Bienenhalter besteht nicht. Anhang 1, Abschnitt 2.2 der Verordnung über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71) bestimmt, dass Informationen zu Tieren im Rahmen der jährlich stattfindenden Strukturdatenerhebung abgefragt

werden können. In verschiedenen Kantonen (Aargau, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Solothurn, Thurgau) werden die Völkerzahlen gestützt auf diese Gesetzesgrundlagen jährlich erhoben. Die dafür notwendigen Erhebungssysteme sind für sämtliche Kantone nutzbar. Die kantonsinternen Mittel für die flächendeckende Erhebung der Völkerzahlen im Rahmen der Strukturdatenerhebung sind im Detail noch abzuklären.

Zu Fragen 3 und 4: Innerhalb der kantonalen Naturschutzgebiete ist die Honigbienenhaltung bereits heute untersagt (Ausnahme: Bereits bestehende Honigbienenhäuser, die ihrerzeit in Übereinstimmung mit den materiell-rechtlichen Vorschriften erstellt wurden [Besitzstandsgarantie]). Schutzgebiete machen aber nur wenige Prozente der Kantonsfläche aus. Da gemäss der neuen Roten Liste ein hoher Anteil der Wildbienen gefährdet ist, ist gestützt auf die Natur- und Heimatschutzgesetzgebung des Bundes die rechtliche Grundlage für eine Regulation der Honigbienendichte grundsätzlich vorhanden. Um eine Regulation der Honigbienendichte vornehmen zu können, sind allerdings weitere fachliche Grundlagen nötig, wie z. B. Angaben zur anzustrebenden Honigbienendichte sowie die Grösse und geografische Verteilung von Flächen ohne Honigbienenstände. Für die Beantwortung dieser Fragen wurden bereits Kontakte zur Wissenschaft geknüpft. Zu Frage 5: Bei der Pflege, Aufwertung und Neuschaffung von Naturschutzflächen zielt der Kanton auf die Förderung der gesamten Vielfalt der einheimischen Arten, also auch der Wildbienen, ab. Bei den zitierten fünf Arten handelt es sich um sogenannte Aktionsplanarten. Aktionspläne werden nur für jene hochgefährdeten und kantonal prioritären Arten erarbeitet, welche sich nicht oder nicht ausreichend über die ordentlichen Biotopschutzprogramme des Kantons fördern lassen. Zu Frage 6: Die Handlungsfelder und Ziele wurden im kantonalen Bienenkonzept vom Juli 2020 (abrufbar unter zh.ch/de/umwelt-tiere/landwirtschaft.html) in Form von Massnahmen und Projekten konkretisiert. Das wichtigste Anliegen, die Schaffung einer Stelle einer Bienenbeauftragten (Kapitel 3.2., P.1.), wurde mit der Bienenfachstelle im Jahr 2021 umgesetzt. Die Bienenfachstelle hat in der Folge zahlreiche Massnahmen bearbeitet und verwirklicht. Dazu zählt die gezielte (Wild-)Bienenförderung in definierten Schwerpunktgebieten (Kapitel 3.2., P.2.), wozu mit der Studie «Schwerpunktgebiete für die Wildbienenförderung im Kanton Zürich» die fachliche Grundlage erarbeitet wurde. Weiter wurde mit dem Infopool auf der Webseite der Bienenfachstelle (bienenfachstelle-zh.ch) dem Anliegen nachgekommen, fachlich geprüfte Informationen zu bienenfreundlicher Bewirtschaftung (Kapitel 3.1., H.) zusammenzustellen und einfach verfügbar zu machen. Die Bekanntmachung und Förderung von Kursen

und allgemeinen Informationen zu Wildbienen (Kapitel 3.1., K.) wird über den regelmässig erscheinenden Newsletter der Bienenfachstelle abgedeckt. Zum Thema bienenfreundliche Waldrandaufwertungen und -unterhalt (Kapitel 3.1., M.) wurde in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wald ein

Weiterbildungsanlass für Försterinnen und Förster durchgeführt. Zudem wurden für die Flächen im Besitz der öffentlichen Hand Auf‌lagen zur bienenfreundlichen Bewirtschaftung erlassen (vgl. KR-Nr. 135a/2018). Eine Massnahme mit grossem Wirkungspotenzial ist das Anbieten von Veranstaltungen zu bienenfreundlicher Bewirtschaftung (Kapitel 3.1., I.), die mit dem Projekt «Buure für Biendli» zusammen mit dem Zürcher Bauernverband auf Landwirtschaftsbetrieben umgesetzt wird. Daneben wurden mit der Massnahme «Information und Ausbildung von Gärtnereien, Gartencentern, Hobbybaumärkten usw.» (Kapitel 3.1., P.) Praxiskurse für Unterhaltsmitarbeitende der Gemeinden durchgeführt sowie Merkblätter für Kundinnen und Kunden von Gartencentern erstellt und verbreitet. Zu Frage 7: Die Ausrichtung der Bienenfachstelle soll weiterhin die Themenbereiche Honig- und Wildbienen gleichermassen abdecken. Grundsätzlich sollen die bisherigen Aktivitäten weitergeführt werden, wobei die Massnahmenumsetzung in der Wildbienenförderung grösseres Gewicht erhalten soll. So sollen mit hoher Priorität in den Schwerpunktgebieten für die Wildbienenförderung geeignete Fördermassnahmen konkretisiert, iniziiert und in Zusammenarbeit mit entsprechenden Akteurinnen und Akteuren umgesetzt werden (Kapitel 3.2., P.2. Kantonales Bienenkonzept). Das Weiterführen des Themas «Konkurrenz Honigbiene-Wildbienen» mit dem Ziel einer Lösungsfindung im Dialog mit dem Imkerverband erhält ebenfalls eine hohe Priorität.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli