Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 244/2025

Anfrage Beat Bloch, Zürich, und Thomas Forrer, Erlenbach, betreffend Kauf und Beteiligungsstrategie Aktien der Schweizerischen Nationalbank (SNB), Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 398/2024

Sitzung vom 12. März 2025

244. Anfrage (Kauf und Beteiligungsstrategie Aktien der Schweizerischen Nationalbank [SNB]) Die Kantonsräte Beat Bloch, Zürich, und Thomas Forrer, Erlenbach, haben am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Der Stadtrat von Zürich hat mit Beschluss vom 21. August 2024 öffentlich gemacht, dass er 33 Aktien der SNB veräussert hat und diese zum Verkehrswert von je Fr. 4080.– an den Kanton Zürich verkauft hat. Der Gesamtpreis für den Kauf der Aktien betrug Fr. 134 640.–. Die Transaktion beschlägt rund 0,03 Prozent des Aktienkapitals der SNB. Gemäss Geschäftsbericht der SNB 2023 haben sich im Jahr 2023 die SNB-Aktienbestände bei Kantonen und Kantonalbanken nicht verändert und der Kanton Zürich hielt 5,20 Prozent der Aktien respektive 5200 Aktien. Durch den Kauf der SNB-Aktien erhöht sich nun die Beteiligung. Aufgrund des bezahlten Preises beträgt der Wert der Investition neu rund Fr. 21 350 640.–. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Was war die Motivation des Kantons Zürich, weitere Aktien der SNB zu erwerben?

2. Strebt der Kanton Zürich einen weiteren Zukauf von SNB-Aktien an und hat sich der Kanton Zürich ein diesbezügliches Ziel gesetzt?

3. Welche Eckwerte umfasst die Beteiligungsstrategie des Kanton Zürich bezüglich der Investition in die SNB?

4. Wie sieht der Regierungsrat sein Finanzengagement im Einklang mit dem Klimaschutzartikel in der Zürcher Kantonsverfassung (Art. 102a KV), verfolgt doch die SNB nach wie vor keine klimaverträgliche Anlagepolitik?

5. Achtet der Kanton Zürich grundsätzlich bei seinen Finanzengagements auf die Klimaverträglichkeit seiner Finanzanlagen?

Dispositiv

Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Beat Bloch, Zürich, und Thomas Forrer, Erlenbach, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Kanton Zürich ist mit der Stadt Zürich regelmässig im Austausch bezüglich gemeinsamer Beteiligungen. Im Sinne einer Bereinigung der Beteiligungsportfolios hat der Kanton Zürich die Beteiligung von der Stadt Zürich übernommen, mit dem Ziel, den gesamtkantonalen Anteil konstant zu halten. Zu Frage 2: Nein. Zu Frage 3: Die Beteiligung an der Schweizerischen Nationalbank (SNB) ist keiner Direktion zugewiesen und unterliegt keinem Controlling des Regierungsrates, weil die Beeinflussbarkeit der Risiken durch den Kanton gering ist. Dementsprechend liegt auch keine Eigentümerstrategie vor. Zu Frage 4: Die Beteiligung an der SNB wird im Verwaltungsvermögen geführt und ist nicht als Finanzengagement zu verstehen. Ausser der Bereinigung des Beteiligungsportfolios wurden keine weiteren Zielsetzungen verfolgt. Zu Frage 5: Aufgrund der Verschuldung des Kantons werden keine klassischen, langfristigen Finanzengagements getätigt. Bevor Finanzanlagen getätigt werden, wären zuerst die Nettoschulden I abzubauen. Die Finanzanlagen des Kantons Zürich bestehen hauptsächlich aus historischen Beteiligungen, für die keine gesetzliche Grundlage vorliegt, beispielsweise an der ZWZ AG und der Zoo Zürich AG, sowie aus Darlehen.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli