Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 246/2025

Anfrage Christina Zurfluh Fraefel und Astrid Furrer, Wädenswil, betreffend Priorisierung des Hirzel-Strassentunnels, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 396/2024

Sitzung vom 12. März 2025

246. Anfrage (Priorisierung des Hirzel-Strassentunnels) Die Kantonsrätinnen Christina Zurfluh Fraefel und Astrid Furrer, Wädenswil, haben am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Am 24. November 2024 haben die Schweizer Stimmberechtigten über den Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen abgestimmt. Nachdem dieser Ausbauschritt vom Volk verworfen wurde, liess sich der Bundesrat vernehmen, dass die Prioritäten der Nationalstrassen überarbeitet und neu definiert werden. In diesem Zusammenhang und unter Verweis auf die Anfrage 155/2019 bitten wir den Regierungsrat, uns folgende Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Chancen für eine höhere Priorisierung des Hirzeltunnels nach dem Volks-Nein zur Abstimmung vom 24.11.2024?

2. Plant der Regierungsrat, den Wunsch nach einem Hirzeltunnel mit den angrenzenden Kantonsregierungen zu besprechen und zu koordinieren, um in Bundesbern vorstellig zu werden?

3. Plant der Regierungsrat, ein offizielles Schreiben zur höheren Priorisierung an die zuständige Bundesverwaltung (ASTRA) zu senden?

4. In welchen weiteren Formen plant der Regierungsrat, diesem Anliegen in Bundesbern Gehör zu verschaffen?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Christina Zurfluh Fraefel und Astrid Furrer, Wädenswil, wird wie folgt beantwortet: Mit der Beantwortung der Anfrage KR-Nr. 155/2019 betreffend Hirzel-Strassentunnel hat sich der Regierungsrat zur Bedeutung der sogenannten Hirzelverbindung geäussert. Mit der letzten Anpassung des Nationalstrassennetzes (neuer Netzbeschluss) wurde die Hirzelverbindung am 1. Januar 2020 ins Nationalstrassennetz aufgenommen. Im Kanton Zürich sind verschiedene Nationalstrassenvorhaben in Planung. Die angesprochene Priorisierung hat Niederschlag in der Strategischen Entwicklungsplanung (STEP) 2023 für die Nationalstrassen gefunden. Die aktuelle STEP-Botschaft sah für den Ausbauschritt 2023 die Mittelfreigabe für sechs Autobahnabschnitte vor. In der Volksabstim- mung vom 24. November 2024 wurde der entsprechende Bundesbeschluss vom 29. September 2023 bzw. diese Mittelfreigabe von den Stimmberechtigten abgelehnt. Die STEP-Botschaft für den Ausbauschritt 2023 umfasst im Kanton Zürich insgesamt zwölf noch nicht beschlossene Vorhaben mit unterschiedlichen Realisierungshorizonten. Für drei Vorhaben werden derzeit Generelle Projekte vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) erarbeitet. Dazu zählen der Ausbau der Umfahrung Winterthur, die sogenannte Glattalautobahn und die Lückenschliessung der Oberlandautobahn. Wie das ASTRA sieht auch der Regierungsrat bei diesen drei Vorhaben den grössten Handlungsbedarf im Kanton Zürich. Am 28. Januar 2025 hat das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) mitgeteilt, dass die geplanten Ausbauprojekte aller Verkehrsträger überprüft und priorisiert werden. Hintergrund dieser Entscheidung bildet nicht nur der ablehnende Volksentscheid vom 24. November 2024 zum STEP-Bundesbeschluss, sondern auch die erheblichen Mehrkosten bei den Ausbauprojekten der Bahn, wobei auch die Agglomerationsprogramme in die Überprüfung einzubeziehen sind. Das UVEK hat die ETH Zürich mit dem entsprechenden Projekt «Verkehr ’45» beauftragt und erwartet die Ergebnisse im 3. Quartal 2025. Zu Frage 1: Bei der Zugerstrasse (Hirzelpassstrasse) handelt es sich um eine Hauptverkehrsstrasse, die per 1. Januar 2020 an den Bund übergegangen ist. Der Bund hat entschieden, den Hirzeltunnel nicht in das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen 2023 mit Realisierungshorizont 2040 aufzunehmen. Der Bund stuft demnach den Hirzeltunnel mit

einem sehr langfristigen Realisierungshorizont nach dem Jahr 2040 ein. Weiter sieht er hier gemäss STEP-Botschaft einen grundsätzlichen Überprüfungsbedarf. Zunächst sind deshalb die Resultate des Projekts «Verkehr ’45» abzuwarten, bevor eine Aussage zur Priorisierung gemacht werden kann. Das Abstimmungsresultat vom 24. November 2024 zeigt jedoch, dass die Mehrheit der Stimmberechtigten Infrastrukturprojekte im Strassenverkehr derzeit kritisch beurteilt. Es ist daher fraglich, ob der Bund bereit wäre, dem Hirzeltunnel eine höhere Priorität einzuräumen. Im Weiteren ist zu berücksichtigen, dass bei einer höheren Priorisierung des Hirzeltunnels andere, allenfalls für den Kanton Zürich dringlichere Vorhaben zurückgestuft werden könnten. Zu Frage 2: Der Kanton Zürich steht in regelmässigem Austausch mit dem Kanton Zug, wobei der Hirzeltunnel neben anderen Projekten Gegenstand der Gespräche bildet.

Zu Fragen 3 und 4: Ein Schreiben des Kantons ist nicht geplant. Der Kanton Zürich ist jedoch zu den Planungen im Nationalstrassennetz auf allen Ebenen in stetigem Austausch mit dem ASTRA.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli