RRB Nr. 255/2024
Anfrage Christoph Ziegler, Elgg, betreffend Integration an Mittel- und Fachhochschulen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 19/2024
Sitzung vom 13. März 2024
255. Anfrage (Integration an Mittel- und Fachhochschulen) Kantonsrat Christoph Ziegler, Elgg, hat am 15. Januar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Immer wieder hört und liest man, dass wir die falschen Schülerinnen und Schüler an unseren Mittelschulen ausbilden. Talente bleiben bei ihrem Weg zur Matura auf der Strecke. Oftmals scheitern sie an einer Teilleistungsschwäche oder an Beeinträchtigungen wie ADS/ADHS oder LRS. Es stellt sich die Frage, wie gut solche Schüler (analog der Volksschule) an Mittelschulen integriert werden können. Natürlich interessiert auch, wie gut die Integration an den Fachhochschulen gelingt. Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie wird an den Mittelschulen und Fachhochschulen sichergestellt, dass der Unterricht so gestaltet werden kann, dass auch Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsschwäche oder einer Beeinträchtigung wie ADS/ADHS oder LRS erfolgreich bestehen können?
2. Wie wird der Nachteilsausgleich im Unterricht umgesetzt?
3. Welche anderen Massnahmen (ausser Nachteilsausgleich) haben sich bewährt?
4. Gibt es verbindliche Vorgaben an die Lehrkräfte, wie der Unterricht so gestaltet werden kann, dass (bei entsprechender Begabung) auch Schüler mit ADHS oder LRS mitgenommen werden können?
5. Gibt es Weiterbildungen für die Lehrpersonen zu diesem Thema? Wie oft werden diese Weiterbildungen von den Lehrpersonen besucht? Bitte möglichst genaue Zahlen. Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen.
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christoph Ziegler, Elgg, wird wie folgt beantwortet:
Die Beantwortung der Anfrage erfolgt gemäss den Angaben der drei Fachhochschulen, soweit die Fragen ihren Zuständigkeitsbereich betreffen. Zu Frage 1: Dem Grundsatz der Chancengerechtigkeit kommt im schweizerischen Bildungssystem ein hoher Stellenwert zu. Gerade für Personen in Ausbildung mit einer Teilleistungsschwäche oder einer Beeinträchtigung ist dieser Grundsatz von grosser Bedeutung. Diese Personen können in der Bildung Benachteiligungen erfahren, wenn ihre besonderen Bedürfnisse nicht berücksichtigt werden. Damit Teilleistungsschwächen oder Beeinträchtigungen ausgeglichen werden, wurde in den letzten Jahren auf den verschiedenen Stufen des Bildungssystems im Kanton Zürich der Nachteilsausgleich verstärkt. Massnahmen zum Nachteilsausgleich sind individuelle, formale Anpassungen ohne Veränderung der fachlich-inhaltlichen Anforderungen. Sie können im Unterricht bzw. Studium oder bei den Aufnahme- und Abschlussprüfungen wirksam werden. Personen in Ausbildung mit einer Teilleistungsstörung oder einer Beeinträchtigung kann aufgrund eines Gesuchs an allen Mittelschulen und Fachhochschulen ein Nachteilsausgleich gewährt werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Jede Mittel- und Berufsfachschule verfügt über eine «Ansprechperson Nachteilsausgleich». Sie prüft die eingehenden Nachteilsausgleichsgesuche und schlägt passende Massnahmen vor. Die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaft (ZHAW) und die Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) verfügen über Beratungsstellen zur Klärung der Frage, ob ein Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht, und zur passenden Ausgestaltung des Nachteilsausgleichs. Zu Fragen 2 und 4: Damit der Nachteilsausgleich auf der Sekundarstufe II bedarfsgerecht und systematisch umgesetzt wird, hat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) ein Rahmenkonzept für die Schulen erstellt (Rahmenkonzept zum Nachteilsausgleich auf der Sekundarstufe II vom 30. November 2020). Zum Zweck einer systematischen Umsetzung des Nachteilsausgleichs an kantonalen Mittelschulen hat das MBA die Richtlinien zur Gewährung von Nachteilsausgleichsmassnahmen an kantonalen Mittelschulen vom 30. November 2020 verfasst, die für den Unterricht an kantonalen Mittelschulen und für die Zentrale Aufnahmeprüfung sowie die Maturitätsprüfungen gelten.
Ebenfalls zur bedarfsgerechten und systematischen Umsetzung haben alle Fachhochschulen die folgenden Nachteilsausgleichsregelungen erlassen: – ZHdK, Nachteilsausgleichs-Reglung, Weisung vom 8. Februar 2017, – ZHAW, Reglement Nachteilsausgleich vom 1. Februar 2022, – Pädagogische Hochschule Zürich (PHZH), Merkblatt zum Nachteilsausgleich für Studierende an der Pädagogischen Hochschule Zürich vom 25. August 2022. Diese Regelungen geben namentlich Auskunft über das Verfahren zur Geltendmachung eines Nachteilsausgleichs und die entsprechenden möglichen Massnahmen, wie z. B. Zeitverlängerung für die Bearbeitung von Studien-, Bachelor- oder Masterarbeiten, Schreiben einer Arbeit in einem separaten Raum, Unterbrechung von Prüfungen für individuelle Erholungspausen, die nicht auf die Bearbeitungszeit angerechnet werden, sowie weitere begründete und individuell angepasste Varianten. Zu Frage 3: An den Mittel- und Berufsfachschulen profitieren Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsstörung oder einer Beeinträchtigung – wie alle anderen Schülerinnen und Schüler auch – von einem didaktisch und methodisch sorgfältig geplanten Unterricht. Dieser schliesst eine angemessene Rhythmisierung, eine klare Strukturierung von Lerninhalten und Unterrichtsmaterialien, eine zielgerichtete Visualisierung sowie unterstützende Massnahmen zur Teilnahme am Unterricht mit ein. Mit solchen unterstützenden Massnahmen sind Hilfestellungen gemeint, die sich auf die Organisation des Schulalltags beziehen. Soweit das im Regelunterricht möglich ist, unterstützen Fach- und Klassenlehrpersonen an den kantonalen Mittelschulen ihre Schülerinnen und Schüler (mit oder ohne Nachteilsausgleich) auch in Belangen der Lernstrategien und Arbeitstechnik. Eine Entwicklung, die sich besonders positiv auswirkt, ist die Digitalisierung, die für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen entscheidende Verbesserungen mit sich bringen kann. Viele Unterrichtsmaterialien liegen heute in digitaler Form vor, was es möglich macht, dass sie gewinnbringend verwendet werden können. Zum Beispiel können sich Schülerinnen und Schüler Texte vorlesen lassen und sie können sie vergrössern. Zudem können Texte für Schülerinnen und Schüler mit einer starken Sehbehinderung als E-Text aufbereitet werden. Digitalisierung
führt dadurch zu einem höheren Grad an Individualisierung, unter anderem auch deshalb, weil die Schülerinnen und Schüler oft in ihrem eigenen Tempo arbeiten können.
An den Fachhochschulen wird Studierenden geraten, das Gespräch mit den Dozierenden zu suchen, damit für alle Beteiligten passende Massnahmen umgesetzt werden. Bei Bedarf werden sie bei diesen Gesprächen von der Beratungsstelle unterstützt. Zu Frage 5: Für die Ansprechpersonen Nachteilsausgleich bietet das MBA jährliche Austausch- und Fachveranstaltungen an. Für Lehrpersonen gibt es sowohl intern an den einzelnen Mittelschulen als auch von externen Anbietern Weiterbildungen. Diese werden von den Lehrpersonen im Rahmen ihrer Weiterbildungspflicht individuell und nach persönlichem Bedarf besucht. An der ZHAW haben die Dozierenden und Studierenden Zugriff auf die Merkblätter des Netzwerks Studium und Behinderung (swissuniability). Seit Juni 2023 besteht der Massive Open Online Course (MOOC) der ZHAW zur hindernisfreien Didaktik sowie ein dazu ergänzendes Beratungsangebot. Die ZHdK hat ein breites Angebot von Weiterbildungen für Dozierende, beispielsweise im Bereich der Kommunikation. Die Weiterbildungsangebote der PHZH richten sich in erster Linie an Zielgruppen der Volksschule. Zu den Themen Lese-Rechtschreib-Störung (LRS) und ADS/ADHS verweist die PHZH auf Weiterbildungsangebote der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik. Die PHZH bietet auf der Sekundarstufe II auch Aus- und Weiterbildung für Berufsfachschullehrpersonen an. Im CAS «Coaching und Lernen mit Jugendlichen» der PHZH wird das Thema behandelt. Zum Thema Nachteilsausgleich organisiert das MBA regelmässig eine Tagung an der PHZH. ADS/ADHS wird in verschiedenen Weiterbildungsangeboten behandelt. Im Rahmen der Berufseinführung gibt es ebenfalls entsprechende Angebote. Die Zahlen über den Besuch solcher Weiterbildungen werden an den Mittel- und Fachhochschulen nicht systematisch erhoben.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli