RRB Nr. 258/2015
Strassen, Schlieren, 1 Bernstrasse/3 Überlandstrasse, Erneuerung/Instandsetzung Knoten Bernstrasse/Überlandstrasse, Projekt, Festsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 18. März 2015
258. Strassen (Schlieren, 1 Bernstrasse / 3 Überlandstrasse, Sanierung Knoten Bernstrasse/Überlandstrasse; Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die 1 Bernstrasse in Schlieren, westlich der Engstringerkreuzung, entspricht aufgrund ihrer Alterung und angesichts des Mehrverkehrs nicht mehr den heutigen Anforderungen. Durch den Bau der Limmattalbahn ist mit einer Verlagerung des Verkehrs von der Zürich-/Badenerstrasse auf die 1 Bernstrasse zu rechnen. Weiter erfolgt eine Verlegung der Ausnahmetransportroute auf die 1 Bernstrasse. Um den künftigen Anforderungen zu genügen, ist eine umfassende Instandsetzung und Anpassung an die neue Verkehrssituation erforderlich. Teil dieser Massnahmen bildet die Erneuerung des Knotens Bernstrasse/Überlandstrasse. Nachdem bereits in den Jahren 2010/2011 ein Auflageprojekt vorgelegen hatte, wurde, bedingt durch den Rückzug eines privaten Investors, das Projekt 2012 sistiert. Im April 2013 wurde das Projekt wieder aufgenommen und an die neuen Anforderungen angepasst. Das vom Kanton Zürich, Tiefbauamt, im Einvernehmen mit der Stadt Schlieren ausgearbeitete Projekt sieht folgende Massnahmen vor: – Erweiterung der Strasse um eine Fahrspur in Richtung Zürich; – Anpassung an die Anforderungen der Ausnahmetransportroute Typ 1; – Anpassung der Kurvenradien der Abbiegespur und Verbesserung der Radwegführung von Richtung Fahrweid in Richtung Urdorf; – Ersatz von vorhandenen Fundationsschichten und Belägen; – Ersatz von vorhandenen Strassenabläufen und Kontrollschachtoberbauten; – Erneuerung der gesamten Lichtsignalanlage (LSA) und Beleuchtung, einschliesslich der Leerrohranlagen; – Ausbau des kombinierten Rad- und Gehwegs. Im Rahmen der Strassenbauarbeiten ersetzen die Stadt Schlieren und andere Werkeigentümer ihre Versorgungsleitungen gemäss eigenen Projekten. Weiterhin wird die Stadt Schlieren ihren Werkhof in der Bernstrasse mit einem Gehweg erschliessen.
Der Stadtrat Schlieren hat dem Projekt im Sinne vom § 12 des Strassengesetzes (StrG) mit Beschluss vom 9. September 2013 zugestimmt. Gemäss § 13 StrG wurde das Projekt zur Mitwirkung der Bevölkerung vom 26. März bis 26. April 2011 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Begehren eingegangen. Nach der Überarbeitung des Projekts im Frühjahr 2013 wurden die direkten Anliegerinnen und Anlieger über die aktuelle Planung erneut informiert. Gleichzeitig erfolgte eine Wiederholung des Begehrensäusserungsverfahrens nach § 12 StrG. Mit der Stellungnahme vom 7. November 2013 forderte das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft eine Ergänzung der Strassenentwässerung. Diese solle durch eine Abwasserbehandlungsanlage gemäss der Wegleitung «Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen» erfolgen. Die Machbarkeit wird durch die im Bauprojekt erstellte Studie zu einem Fangkanal nachgewiesen. Die weitere Bearbeitung einer verbesserten Entwässerung wird aus dem Projekt herausgelöst und im Anschluss an die genannten Arbeiten fortgesetzt.
B. Einsprachen Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 1. November bis 1. Dezember 2013. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einsprachen, Entschädigungsbegehren oder Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten eingereicht.
C. Lärmtechnische Anpassungen und Projektfestsetzung Die Fachstelle Lärmschutz hat mit Schreiben vom 29. Juli 2013 das Bauprojekt beurteilt und festgestellt, dass das Projekt aus lärmtechnischer Sicht unbedenklich ist. Einer Projektfestsetzung nach § 15 StrG steht somit nichts entgegen.
D. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 31. März 2014 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 217 000 Bauarbeiten 3 963 000 Nebenarbeiten 979 000 Technische Arbeiten 901 000 Total 6 060 000
Auf die einzelnen Projektbestandteile entfallen die nachstehenden Kosten: in Franken Staatsstrassen baulicher Unterhalt (52%) 3 167 000 Staatsstrassen (9%) 558 400 Verkehrseinrichtungen (17%) 997 000 Fussgängeranlagen (7%) 446 100 Fahrradanlagen (11%) 652 500 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen (4%) 239 000 Total 6 060 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Ausgabe von Fr. 6 060 000 zu bewilligen, wovon Fr. 3 167 000 als gebunden gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG in die Erfolgsrechnung und Fr. 2 893 000 als neue Ausgabe in die Investitionsrechnung aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 6 060 000 wie folgt verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben in Franken in Franken in Franken Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 3 167 000 3 167 000 Staatsstrassen Baulicher Unterhalt Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 558 400 558 400 Staatsstrassen (federführend) Konto 8400.50120 00000 997 000 997 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50100 00000 446 100 446 100 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 652 500 652 500 Fahrradanlagen Konto 8400.50110 80010 239 000 239 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Total 3 167 000 2 893 000 6 060 000 In der erwähnten Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1296/2013 bewilligte Ausgabe von Fr. 220 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 129 000.
Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,75%) Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen (federführend) 19% 558 400 5 000 2,5% 14 000 Verkehrseinrichtungen 35% 997 000 9 000 5% 50 000 Fussgängeranlagen 15% 446 100 4 000 2,5% 11 000 Fahrradanlagen 23% 652 500 6 000 2,5% 16 000 Staatsstrassen 8% 239 000 2 000 5% 12 000 Beleuchtungsanlagen Zwischentotal 26 000 103 000 Total 100% 2 893 000 129 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-80566, Schlieren, Bernstrasse, aufzunehmen. Die Anteile für Staatsstrassen Baulicher Unterhalt, Staatsstrassen, Verkehrseinrichtungen, Fussgängeranlagen, Fahrradanlagen und Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen sind umzubuchen. Der Betrag ist im Budget 2015 mit einem Ausgabenanteil von Fr. 220000 enthalten sowie im KEF 2015–2018 mit Fr. 5 840 000 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt zur Erneuerung und Instandsetzung des Knotens Bernstrasse/Überlandstrasse an der 1 Bernstrasse und 3 Überlandstrasse wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 3 167 000 zulasten der Erfolgsrechnung und eine neue Ausgabe von Fr. 2 893 000 zulasten der Investitionsrechnung, insgesamt Fr. 6 060 000, zulasten der Erfolgsrechnung/Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Diese Beträge werden nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 31. März 2014)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 1296/2013 wird aufgehoben.
V. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VI. Mitteilung an die Stadt Schlieren, Freiestrasse 6, 8952 Schlieren (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [E]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi