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RRB Nr. 26/2020

Strassen, Pfäffikon, 345 Kempttalstrasse, Witzbergstrasse bis Seestrasse, Strasseninstandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 15. Januar 2020

26. Strassen (Pfäffikon, 345 Kempttalstrasse, Witzbergstrasse bis

Erwägungen

Seestrasse, km 11.100–11.720; Strasseninstandsetzung, Ausgabenbewilligung) Die 345 Kempttalstrasse in Pfäffikon ist ein Teilstück der Hauptverkehrsstrasse von Effretikon nach Hinwil. Auf dem Abschnitt Witzbergstrasse bis Seestrasse ist die Strasse in einem schlechten Zustand und muss zur Werterhaltung und aus Gründen der Verkehrssicherheit instand gesetzt werden. Die Fahrbahn weist Spurrinnen, etliche Quer- und Längsrisse, Ausbrüche sowie defekte Abschlüsse auf. Diese werden den geltenden Normen angepasst. In Absprache mit der Sektion Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen des Tiefbauamts muss die Strassenbeleuchtung erneuert werden. Im Weiteren wird der untersuchte Bachdurchlass des Dorfbaches infolge nicht ausreichender Kapazität ersetzt. Im Zuge dieser Strasseninstandsetzung werden die Strassenentwässerung und die Bushaltestelle Matten in beiden Fahrtrichtungen erneuert. Aufgrund der Schadenbilder und des Laborberichts wurde mit der Sektion Oberbau und Geotechnik des Tiefbauamts ein Sanierungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor: – Fahrbahninstandsetzung (neue Deck-, Binder- und Tragschicht); – Ersatz Gehwegbeläge (AC und AC T); – Instandsetzung der Strassenentwässerung; – Ersatz der defekten Fahrbahnabschlüsse; – Erneuerung der Strassenbeleuchtung; – Kapazitätserweiterung von einem Bachdurchlass; – Ersatz von einer Bushaltestelle je Fahrtrichtung; – Ersatz von vier Mittelinseln (Fussgängerschutz); – Instandsetzung Lichtsignalschlaufen. Die Strasseninstandsetzung wird in Abstimmung mit dem Neubau von Kanalisations- und Werkleitungen durch die Gemeinde Pfäffikon ausgeführt. Das Unterhaltsprojekt ist im Programm Verkehr und Infrastruktur 2020 enthalten.

Die Kosten setzen sich gemäss Finanzplan vom 11. Dezember 2019 wie folgt zusammen: in Franken Bauarbeiten 2 170 000 Nebenarbeiten 200 000 Technische Arbeiten 55 000 Total 2 425 000 Für die Verwirklichung des Vorhabens ist eine gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (LS 611) gebundene Ausgabe von Fr. 2 425 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto 8400. 3141 0 80050, Staatsstrassenunterhalt (Objekt Nr. 84U-40411), zu bewilligen. Der Betrag ist im Budget 2020 enthalten.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der 345 Kempttalstrasse, Witzbergstrasse bis Seestrasse, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 2 425 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2019)

III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, Art. 37 — read in the version of March 1, 2018; the act was consolidated again on January 1, 2021, January 1, 2022, July 1, 2022, and July 1, 2022.

Cited in