RRB Nr. 265/2024
Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag, Vernehmlassung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 13. März 2024
265. Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (Vernehmlassung)
Erwägungen
1. Ausgangslage Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 30. November 2023 die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) eröffnet. Die Änderung erfolgt aufgrund der angenommenen Motion 19.3975 betreffend Verbesserung der Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs sowie weiteren parlamentarischen Vorstössen. Nichtgewerbliche Waren des Reiseverkehrs sollen bei der Einfuhr in die Schweiz neu nur noch bis zu einem Gesamtwert von Fr. 150 (heute: Fr. 300) pro Person von der Einfuhrsteuer (Mehrwertsteuer bei Einfuhr) befreit sein. Diese Senkung der Wertfreigrenze soll begleitet werden durch eine Aktualisierung der Verzollungsapplikation «QuickZoll», damit die Verzollung mehrheitlich digital abgewickelt werden kann.
2. Auswirkungen der Vorlage Gemäss erläuterndem Bericht ist mit vermehrten Verzollungen zu rechnen. Der dadurch entstehende Zusatzaufwand für Private und Bundesbehörden sowie die Auswirkung auf die Einfuhrsteuerreinnahmen des Bundes lassen sich mangels Datengrundlage nicht beziffern. Ebenso kann nicht beurteilt werden, ob künftig weniger im Ausland eingekauft und die Waren korrekt versteuert werden. Die Preisunterschiede zwischen dem angrenzenden Ausland und der Schweiz bestehen weiterhin, sodass das Einkaufen im Ausland auch ohne steuerliche Wertfreigrenze attraktiv bleibt. Besonders bei Lebensmitteln liegen die Preisunterschiede zum benachbarten Ausland weit über dem Mehrwertsteuersatz von 2,6%. Die Anpassung von «QuickZoll» führt für den Bund zu nicht bezifferten Mehrkosten. Die Vorlage sollte jedoch nicht aus einer reinen Kosten-Nutzen-Sicht betrachtet werden. Im Zentrum steht die steuerliche Gleichbehandlung des In- und Auslandkonsums. Demnach gilt es zu vermeiden, dass ein- geführte Waren weder im Ausland noch im Inland der Mehrwertsteuer unterliegen und so der inländische Detailhandel steuerlich benachteiligt wird, wie dies heute der Fall ist. Durch die Senkung der Wertfreigrenze von Fr. 300 auf Fr. 150 wird die steuerliche Begünstigung bzw. Subventionierung von Auslandeinkäufen verringert. Finanzielle Auswirkungen auf die Kantone werden im Bericht keine genannt. Aus Sicht des Preisüberwachers könnte sich die Senkung der Wertfreigrenze negativ auf die Wohlfahrt der Konsumierenden und so entsprechend auf die Volkswirtschaft und Sozialwerke auswirken.
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement, 3003 Bern (Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an zollveranlagung@bazg.admin.ch): Mit Schreiben vom 30. November 2023 haben Sie uns eingeladen, zur Änderung der Verordnung des EFD über die steuerbefreite Einfuhr von Gegenständen in kleinen Mengen, von unbedeutendem Wert oder mit geringfügigem Steuerbetrag (SR 641.204) Stellung zu nehmen. Wir danken für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Mit Blick auf die Gleichbehandlung des In- und Auslandkonsums ist es zu begrüssen, wenn die durch die Wertfreigrenze verursachte steuerliche Begünstigung bzw. Subventionierung von Auslandeinkäufen aufgehoben oder zumindest stark eingeschränkt wird. Es ist hingegen ungewiss, ob die vorgeschlagene Senkung der Wertfreigrenze eine Änderung beim Einkaufsverhalten erreichen und die Auslandeinkäufe reduzieren wird, da die Preisunterschiede zwischen dem angrenzenden Ausland und der Schweiz auch weiterhin bestehen. Bei der Festlegung der Höhe der Wertfreigrenze geht es jedoch weniger um die Bekämpfung des Einkaufstourismus an sich, als um das Ziel, die steuerliche Begünstigung des Auslandkonsums zu reduzieren. Den Vorschlag des Bundesrates erachten wir hierfür als zielführend. Demgegenüber ist für Private sowie Zollbehörden mit Zusatzaufwand zu rechnen. Deshalb begrüssen wir ebenfalls den Vorschlag des Bundesrates, dass die Senkung der Wertfreigrenze durch lenkende Massnahmen wie durch die Applikation «QuickZoll» begleitet wird. Damit kann die Verzollung künftig mehrheitlich digital abgewickelt werden, womit sich der bürokratische Aufwand in Grenzen hält. Gestützt auf diese Erläuterungen stimmen wir der Vorlage zu.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli