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RRB Nr. 275/2023

Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten, Schreiben an das UVEK

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2023

275. Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den

Erwägungen

Energiegrosshandelsmärkten (Vernehmlassung) Mit Schreiben vom 16. Dezember 2022 hat das Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation den Entwurf des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten zur Vernehmlassung unterbreitet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf soll die Transparenz im Strom- und im Gasgrosshandelsmarkt verbessert werden, indem Veröffentlichungspflichten eingeführt sowie die Ausnützung und Weitergabe von Insiderinformationen sowie von Marktmanipulation verboten werden sollen. In der EU besteht bereits seit 2011 mit der Verordnung 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts (Regulation on Wholesale Energy Market Integrity and Transparency [REMIT]) eine entsprechende Rechtsgrundlage. Diese gilt auch für Schweizer Unternehmen, die Strom und Gas im EU-Raum handeln. Mit Art. 26a–c der Stromversorgungsverordnung vom 14. März 2008 (SR 734.71) werden die der REMIT im Strombereich unterstellten Schweizer Unternehmen zudem verpflichtet, die den Behörden oder den Mitgliedstaaten der EU zu liefernden Informationen gleichzeitig und in gleicher Form auch der Eidgenössischen Elektrizitätskommission zur Verfügung zu stellen (z. B. Kraftwerksausfälle, Transaktionen von Grosshandelsprodukten). Gegenstand des vorliegenden Gesetzesentwurfs sind die Energiegrosshandelsmärkte, auf denen schweizerische Energieprodukte gehandelt werden. Die Bestimmungen stehen im Einklang mit den entsprechenden EU-Regelungen. Es erfolgt aber keine Einbindung in das EU-REMIT-System. Da für die Schweiz ein geregelter Stromaustausch mit der EU von grosser Bedeutung ist, ist eine Übernahme der EU-Regeln bezüglich der Transparenz zu begrüssen. Darüber hinausgehende Auf‌lagen (Swiss finish) würden den Aufwand für Schweizer Unternehmen unverhältnismässig erhöhen und eine Ungleichbehandlung im internationalen Strommarkt schaffen, was insbesondere für kleinere Marktteilnehmer ein Nachteil sein kann. Auf diese wesentlichen Punkte macht die Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren vom 26. Januar 2023 aufmerksam.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Zustelladresse: Bundesamt für Energie, 3003 Bern; Zustellung auch per E-Mail als PDF- und Word-Version an gesetzesrevisionen@bfe.admin.ch): Mit Schreiben vom 16. Dezember 2022 haben Sie uns eingeladen, zum Entwurf des Bundesgesetzes über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten Stellung zu nehmen. Wir danken Ihnen für diese Gelegenheit und äussern uns wie folgt: Wir unterstützen die Stellungnahme der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren vom 26. Januar 2023. Insbesondere erachten wir es als wichtig, dass die Bestimmungen der Vorlage so weit wie möglich mit den in der EU geltenden Vorgaben harmonisiert werden. Auf spezifische, nur in der Schweiz geltende Vorgaben sollte grundsätzlich verzichtet werden. Weiter weisen wir darauf hin, dass im erläuternden Bericht die Auswirkungen auf die Kantone und die Markteilnehmenden nur ungenügend dargelegt wurden.

II. Mitteilung an die Geschäftsleitung des Kantonsrates, die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Cited in