RRB Nr. 276/2023
Verwendung des Rahmenkredits Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt, Auftrag, Freigabe von Teilbeträgen, Stellenpläne
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 7. März 2023
276. Verwendung des Rahmenkredits Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt (Auftrag, Freigabe von Teilbeträgen, Stellenpläne)
Erwägungen
A. Ausgangslage Das Glattal gehört in der Schweiz zu den Regionen mit der grössten Entwicklungsdynamik. Durch die laufende Siedlungs- und Verkehrsentwicklung steigt auch der Erholungsdruck auf die vorhandenen Grünräume. Mit dem Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt soll der siedlungsnahe Erholungsraum entlang des Gewässers aufgewertet und besser zugänglich gemacht werden. Für dessen Umsetzung bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit von 63 Mio. Franken (Vorlage 5782a). Mit dem Fil Bleu Glatt vernetzt sich der Glattraum über attraktive Velo- und Fusswege mit weiteren Freiräumen und Erholungsgebieten und lädt an ausgewählten Orten zum Aufenthalt am Wasser ein. Vorhandene landschaftliche und ökologische Besonderheiten und Werte werden dabei erhalten und gefördert. Neue ökologische und erholungsfunktionale Werte werden mit wasserbaulichen Massnahmen im Glattraum geschaffen. Der Hochwasserschutz selbst liegt nicht im Mittelpunkt. Dieser wird mit der Umsetzung der wasserbaulichen Massnahmen jedoch ebenfalls sichergestellt.
B. Vorgehen und Umsetzungsplan Für die Umsetzung des Freiraumkonzepts sind Anpassungen an der Infrastruktur des Wegs und Revitalisierungsmassnahmen an den Glattufern und im Gewässer selbst vorgesehen. Diese Massnahmen umfassen Folgendes: – Ausbau bzw. Neubau eines chaussierten Glattuferwegs auf vier Meter Breite als gemeinsame Verkehrsfläche für den Fuss- und Veloverkehr, – Schaffung von parkähnlichen Abschnitten und punktuellen Zugängen an die Glatt zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, – Berücksichtigung des Gewässerraums gemäss Gewässerschutzrecht, um die Uferstreifen für den Natur- und Landschaftsschutz, den Hochwasserschutz und die Erholungsnutzung als Freiräume zu erhalten, – Revitalisierung des Glattraums zur Verbesserung der gewässerökologischen Funktionen, der Erholungsfunktion und zur Erhöhung der Vernetzungsqualität des Naturraums.
Die Massnahmen werden im Rahmen von umfangreichen Einzelprojekten vertieft. Mit deren Umsetzung soll die Baudirektion beauftragt werden, die gemäss Anhang 1 lit. G Ziff. 1 und 17 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 18. Juli 2007 (LS 172.11) für den Strassen- und Wasserbau zuständig ist.
C. Personalbedarf Mit den vorhandenen personellen Mitteln aus den Stammorganisationen ist die Umsetzung für das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) und das Tiefbauamt (TBA) in der geplanten Projektdauer von rund zehn Jahren nicht machbar. Die Notwendigkeit zweier auf die Projektdauer befristeter Vollzeitstellen wurde bereits in den Erwägungen zur Vorlage 5782 ausgewiesen und mit dem Beschluss des Kantonsrates vom 5. September 2022 über die Vorlage 5782a nicht infrage gestellt. Für die voraussichtliche Projektdauer von rund zehn Jahren werden deshalb zwei befristete Vollzeitstellen geschaffen und aus dem Rahmenkredit finanziert. Die Stellen sind bis am 31. Dezember 2032 befristet und innerhalb der Baudirektion bei der Abteilung Wasserbau des AWEL und der Abteilung Projektieren und Realisieren des TBA angesiedelt. Für den effizienten Aufbau des Projekts soll eine Stelle für die Projektleitung Bau komplexe Projekte, (Wasserbau-)Ingenieur/in (LK 20), und eine Stelle für die Projektleitung Projektmanagement, Ingenieur/in (LK 20), mit Wirkung ab 1. Juli 2023 geschaffen werden: Stellen Funktion Richtposition Klasse VVO 1,0 Projektleiter/in Bau komplexe Projekte Ingenieur/in 20 1,0 Projektleiter/in Projektmanagement Ingenieur/in 20 Im Stellenplan des AWEL und des TBA bestehen bereits identische Stellen. Es handelt sich daher um ordentliche Stellenaufstockungen, die keiner Überprüfung durch das Personalamt bedürfen. Für die beiden befristeten Stellen ist 2023 mit einem Personalaufwand von Fr. 180 000 und für die Jahre 2024 bis 2032 mit jährlichen Kosten von rund Fr. 360 000 zu rechnen. Diese Gesamtkosten umfassen den Grundlohn einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen und Infrastrukturkosten. Für die geschätzte Laufzeit des Vorhabens «Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt» bis Ende 2032 beläuft sich der Personalaufwand somit gesamthaft auf Fr. 3 420 000.
Die Beträge sind im Budget 2023 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2023–2026 nur teilweise eingestellt. Die anfallenden Kosten bei einer frühestmöglichen Besetzung der Stellen per 1. Juli 2023 können für 2023 in den Budgets des AWEL und des TBA kompensiert werden. Für die nachfolgenden Jahre sind die Beträge im Budget und KEF einzustellen.
D. Finanzierung Mit der Vorlage 5782a wurden im Zuständigkeitsbereich der Direktionen des Regierungsrates Fr. 30 000 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, rechtskräftig bewilligt. Davon wird ein Teilbetrag von 1,71 Mio. Franken für die Deckung der notwendigen Personalkosten des TBA freigegeben. Die Personalkosten fallen in der Erfolgsrechnung als Personalaufwand an und werden als Eigenleistungen dem Projekt belastet. Weiter wurden Fr. 33 000 000 zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, rechtskräftig bewilligt (Fr. 7 000 000 Investitionsrechnung, Anteil Hochwasserschutz, und Fr. 26 000 000 Erfolgsrechnung, Anteil Revitalisierungen). Aus dem Anteil der Erfolgsrechnung wird ein Teilbetrag von 1,71 Mio. Franken für die Deckung der zusätzlich notwendigen Personalkosten des AWEL freigegeben.
E. Regelung der Kompetenzen für die Freigabe der Mittel aus dem Rahmenkredit Mit Vorlage 5782a bewilligte der Kantonsrat einen Rahmenkredit für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt. Gemäss § 39 Abs. 2 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar 2006 (CRG, LS 611) entscheidet der Regierungsrat über die Aufteilung eines Rahmenkredits. Dabei legt er gleichzeitig fest, wer über diese Aufteilung entscheidet (§ 38 Abs. 2 Finanzcontrollingverordnung vom 5. März 2008 [FCV, LS 611.2]). Fehlt es in einem Rahmenkredit an einer ausdrücklichen Festlegung der Aufteilungskompetenz, so richtet sich diese sinngemäss nach den Ausgabenkompetenzen für gebundene Ausgaben. Der Regierungsrat kann seine Kompetenzen an die Direktionen und nachgeordnete Verwaltungseinheiten delegieren (§ 58 Abs. 2 CRG). §§ 38 Abs. 1 und 39 FCV regeln die Delegation der Ausgabenkompetenzen. Gemäss § 39 lit. a FCV beschliessen die Direktionen und die Staatskanzlei über neue und gebundene Ausgaben bis 1 Mio. Franken. Mit dieser bestehenden Regelung ist eine stufengerechte Freigabe der Mittel des Rahmenkredits gewährleistet.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Baudirektion wird beauftragt, das Freiraumkonzept Fil Bleu Glatt gemäss Kantonsratsbeschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) umzusetzen.
II. Aus dem Rahmenkredit für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt gemäss Kantonsratsbeschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) wird für die Deckung der zusätzlich notwendigen Personalkosten ein Teilbetrag von 1,71 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8500, Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, freigegeben.
III. Aus dem Rahmenkredit für die Umsetzung des Freiraumkonzepts Fil Bleu Glatt gemäss Kantonsratsbeschluss vom 5. September 2022 (Vorlage 5782a) wird für die Deckung der zusätzlich notwendigen Personalkosten ein Teilbetrag von 1,71 Mio. Franken zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, freigegeben.
IV. Im Stellenplan des Amtes für Abfall, Wasser, Energie und Luft wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2032 folgende befristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Ingenieur/in 20
V. Im Stellenplan des Tiefbauamtes wird mit Wirkung ab 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2032 folgende befristete Stelle geschaffen: Stellen Richtposition Klasse VVO 1,0 Ingenieur/in 20
VI. Mitteilung an die Finanzdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli