RRB Nr. 280/2025
Dringliche Anfrage Nicola Siegrist, Zürich, und Mitunterzeichnende betreffend Dividendenprivileg: Licht ins Dunkle, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 55/2025
Sitzung vom 19. März 2025
280. Dringliche Anfrage (Dividendenprivileg: Licht ins Dunkle) Kantonsrat Nicola Siegrist, Zürich, und Mitunterzeichnende haben am 24. Februar 2025 folgende dringliche Anfrage eingereicht: Der Kanton Zürich kennt für qualifizierte Beteiligungen die privilegierte Besteuerung von Einkommen. Dabei müssen Unternehmer*innen und Aktionär*innen, die mindestens 10% des Aktien-, Grund- oder Kernkapitals eines Unternehmens besitzen, nur 50% des Einkommens aus diesen Dividenden als Einkommen versteuern. Diese reduzierte Besteuerung wurde mit dem Argument eingeführt, dass die Gewinne bereits auf Seite des Unternehmens besteuert wurden und deshalb im Falle von KMU-Unternehmer*innen nicht nochmals vollständig als Einkommen versteuert werden sollen. Gemäss Finanzdirektor würde eine Anpassung des Dividendenprivilegs von 50% auf 60%, wie dies vom Regierungsrat beim 2. Schritt der Steuervorlage 17 ursprünglich beantragt wurde, zu Mehreinnahmen von je rund 30 Millionen beim Kanton und den Gemeinden führen. Ohne Berücksichtigung der Steuerprogression und somit konservativ geschätzt verzichten Kanton und Gemeinden mit dem Dividendenprivileg also auf mehr als 300 Millionen Franken jährlich. Aktuell ist jedoch der Öffentlichkeit nicht bekannt, wie diese Steuererleichterungen verteilt sind, obwohl diese von Interesse sind. Die Unterzeichnenden bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie gross ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen von jährlich mehr als 1 000 000 CHF an der Gruppe der privilegiert Besteuerten?
2. Wie gross ist die Summe der entgangenen Steuern für Kanton und Gemeinden, die auf diese Gruppe (mehr als 1 000 000 CHF Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen) entfallen?
3. Welchen Anteil macht die Summe der Steuerausfälle dieser Gruppe (mehr als 1 000 000 CHF Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen) aus, gemessen an den gesamten Steuerausfällen durch das Dividendenprivileg?
4. Wie hoch ist der Anteil entgangener Steuern aufgrund von qualifizierten Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz im Ausland?
Dispositiv
Auf Antrag der Finanzdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die dringliche Anfrage Nicola Siegrist, Zürich, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Für die Steuerperiode 2020 betrug die Anzahl der Steuerpflichtigen mit Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen von jährlich mehr als Fr. 1 000 000 287 bei insgesamt 9394 Steuerpflichtigen mit Einkommen aus qualifizierten Beteiligungen. Zu Fragen 2 und 3: Die verlangten Zahlen zu den Steuermindererträgen aufgrund der privilegierten Besteuerung von Erträgen aus qualifizierten Beteiligungen liegen dem kantonalen Steueramt nicht vor und sind innert kurzer Frist nicht erhältlich. Eine solche Auswertung aus Steuerdaten ist zeitlich aufwendig und kann daher im Rahmen einer dringlichen Anfrage nicht erstellt werden. Zu Frage 4: In den Steuerdaten wird nicht erfasst, ob es sich bei den qualifizierten Beteiligungen um Unternehmen mit Sitz im Ausland oder im Inland handelt. Es können daher keine Aussagen über den Anteil entgangener Steuern aufgrund von qualifizierten Beteiligungen an Unternehmen mit Sitz im Ausland gemacht werden.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Finanzdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli