RRB Nr. 281/2024
Anfrage Christoph Fischbach, Kloten, Patricia Bernet, Uster, und Beatrix Stüssi, Niederhasli, betreffend Rüstzeug für Lehrpersonen ohne sonderpädagogische Ausbildung, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 23/2024
Sitzung vom 20. März 2024
281. Anfrage (Rüstzeug für Lehrpersonen ohne sonderpädagogische Ausbildung) Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, sowie die Kantonsrätinnen Patricia Bernet, Uster, und Beatrix Stüssi, Niederhasli, haben am 22. Januar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Gemäss § 29 Abs. 1 der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen (VSM) müssen Förderlehrpersonen und verantwortliche Lehrpersonen in der integrierten Sonderschulung (ISR) über ein von der EDK anerkanntes Hochschuldiplom in Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik verfügen. Der Fachkräftemangel in der Volksschule besteht auch in dieser Berufsgruppe. Aufgrund § 29 Abs. 4 und 5 hat das Volksschulamt die Möglichkeit, Lehrpersonen ohne entsprechende Ausbildung die Zulassung trotzdem zu erteilen. In der Antwort zur Kantonsratsanfrage 320/2023 legt der Regierungsrat dar, dass die Zahl der nicht ausgebildeten Förderlehrpersonen und verantwortlichen Lehrpersonen in der integrierten Sonderschulung (ISR) ohne benötigte Ausbildung in den letzten Jahren massiv angestiegen ist. Weiter schreibt der Regierungsrat, dass es aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten bereits heute möglich sei, Engpässe und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zweckmässige Massnahmen ergreifen zu können. So sei z. B. die Anzahl Studienplätze an der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) erhöht worden. Lehrpersonen mit einem EDK-anerkannten Regelklassenlehrdiplom haben bereits vor Studienbeginn die Möglichkeit, eine dreijährige Bewilligung bis zur Aufnahme des Studiums zu beantragen. Ihnen wird empfohlen, im ersten Unterrichtsjahr das Modul P1_02 «Diagnostik, Förderung und Partizipation bei besonderem Bildungsbedarf, inklusive Leistungsnachweis, an der Hochschule für Heilpädagogik (HfH) zu besuchen. Dieses Modul kann am Hochschulstudium in Sonderpädagogik mit Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik vollumfänglich angerechnet werden. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie viele der nicht ausgebildeten Förderlehrpersonen besuchten diese Diagnostik- und Förderplanungskurse in den letzten 3 Jahren? Bitte um Auflistung pro Jahr und Kurs.
2. In welchem Zeitraum ihrer Tätigkeit vor Ausbildung besuchen diese nicht ausgebildeten Lehrpersonen diese Kurse?
3. Wie viele der nicht ausgebildeten Lehrpersonen besuchten diese Diagnostik- und Förderplanungskurse in den letzten 3 Jahren nicht und was sind die Gründe dafür?
4. Bestehen weitere Unterstützungsmassnahmen des Kantons, damit die Lehrpersonen, die in der integrativen Förderung arbeiten, aber nicht über das entsprechende Diplom verfügen, die dafür notwendigen Kenntnisse möglichst schnell erlangen können?
Dispositiv
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christoph Fischbach, Kloten, Patricia Bernet, Uster, und Beatrix Stüssi, Niederhasli, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Modul Diagnostik, Förderung und Partizipation bei besonderem Bildungsbedarf haben 2021 98 Teilnehmende mit einer entsprechenden Auflage besucht, im folgenden Jahr waren es 80 Teilnehmende und 2023 waren es 76 Teilnehmende. Zu Frage 2: Erfahrungsgemäss besuchen die meisten Teilnehmenden den Kurs im ersten Schuljahr ihrer Tätigkeit als Förderlehrperson. Zu Frage 3: Dazu liegen keine Daten vor, da weder der Besuch eines Diagnostik- und Förderplanungskurses noch die Gründe für die Nichtteilnahme an einem solchen der Bildungsdirektion zu melden sind. Zu Frage 4: Die Hochschule für Heilpädagogik (HfH) bietet für Lehrpersonen im Kanton Zürich von der Bildungsdirektion finanzierte telefonische Beratungen und bis zu fünf Fachcoachings an. Alle Ausbildungsmodule der Masterausbildung Schulische Heilpädagogik an der HfH können auch als Weiterbildung besucht und bei einem späteren Beginn einer Masterausbildung angerechnet werden. Zudem bietet die HfH spezifische Weiterbildungs- und Beratungskurse an (auch als Kurz- und Online-Kurse). Auch die Sonderschulen bieten Beratung und Unterstützung für Personen ohne heilpädagogische Ausbildung an.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli