RRB Nr. 284/2016
Strassen, Bubikon, 336 Rütistrasse, Objekt Nr. 112-013, Durchlass Seeligraben, Instandsetzung und Ersatzbau, gebundene Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 30. März 2016
284. Strassen (Bubikon, 336 Rütistrasse, Objekt Nr. 112-013, Durchlass Seeligraben, Instandsetzung und Ersatzbau, Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Der Durchlass «Seeligraben» unterquert die 336 Rütistrasse zwischen Wolfhausen und Rüti. Beim «Seeligraben» handelt es sich um den Ausfluss des Egelsees, der in den in östlicher Richtung liegenden Chämmoosweiher fliesst. Der bestehende Durchlass muss wegen des schlechten Zustands und der ungenügenden hydraulischen Leistungsfähigkeit ersetzt werden. Der neue Durchlass wird als Stahlbetonrahmen mit Streifenfundamenten erstellt und unterquert die zwei Fahrspuren der Rütistrasse sowie den südlichen Rad- und Gehweg diagonal, um die Bachbettlänge des «Seeligrabens» zu verkürzen. Vor dem Einlaufbauwerk sind ein Unterhaltsbecken und eine Absperrkonstruktion für den erleichterten Gewässerunterhalt vorgesehen. Das Tiefbauamt des Kantons Zürich sieht folgende Massnahmen vor: – Ersatz des gesamten Bauwerks, das die Rütistrasse diagonal unterquert; – Verbesserung des ungenügenden Gefälles; – Erstellung eines neuen Gewässerunterhaltsbeckens vor dem Bauwerk; – Erstellung von neuen Werkleitungen; – Renaturierung und Baumbepflanzung.
B. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Baukosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 22. Februar 2016 wie folgt berechnet: in Franken Bauarbeiten 1 055 700 Nebenarbeiten 24 900 Technische Arbeiten 80 400 Total 1 161 000 Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b CRG von Fr. 1 161 000 zulasten der Erfolgsrechnung, Konto Nr. 8400.31410 80050, Strassenunterhalt, Objekt Nr. 84B- 11114-30, zu bewilligen. Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Projekt-Nr. 84B- 11114-30, Gemeinde Bubikon, Durchlass Seeligraben, 336 Rütistrasse aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2016 enthalten.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Instandsetzung und den Ersatzbau des Objekts Nr. 112-013, Durchlass Seeligraben an der 336 Rütistrasse, Gemeinde Bubikon, wird eine gebundene Ausgabe von Fr. 1 161 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 22. Februar 2016)
III. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:
Husi