RRB Nr. 286/2024
Anfrage Nicola Siegrist und Benjamin Krähenmann, Zürich, betreffend AXPO: Bestehende und geplante Investitionen in fossile Infrastrukturen, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 20/2024
Sitzung vom 20. März 2024
286. Anfrage (AXPO: Bestehende und geplante Investitionen in fossile Infrastrukturen) Die Kantonsräte Nicola Siegrist und Benjamin Krähenmann, Zürich, haben am 15. Januar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Der Weltklimarat (IPCC) hält fest: Das Pariser Klimaziel ist nicht kompatibel mit neuen Infrastrukturen, die auf Öl, Gas oder Kohle basieren. Weitere Untersuchungen kommen zum Schluss, dass auch bestehende fossile Infrastrukturen und Investitionen reduziert werden müssen, um die internationalen Klimaziele zu erreichen1. In den kommenden Jahren müssen die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Energieträger somit massiv reduziert werden, auch auf Bundesebene und im Kanton Zürich, deren Stimmbevölkerung das Pariser Klimaziel explizit stützt. Die AXPO, an der der Kanton Zürich direkt und über die EKZ mit 38% beteiligt ist, ist das grösste Energieunternehmen der Schweiz. Die Unternehmensstrategie der AXPO ist entsprechend für die Dekarbonisierung der Energieversorgung in der Schweiz und in Europa zentral. Gemäss Nachhaltigkeitsbericht 2022/23 betragen die gesamten Treibhausgasemissionen der AXPO im In- und Ausland in der Berichtsperiode 2.1 Megatonnen CO2 -Äquivalente2 . Ins Gewicht fallen dabei insbesondere fossile Kraftwerke in Italien im (Teil-)Besitz der AXPO. Gemäss Medienberichten prüfe die AXPO eine Teilnahme an der Ausschreibung des Bundes für die geplanten Reservekraftwerke. Die AXPO war vor einigen Wochen das einzige Unternehmen, dass sich noch nicht zurückgezogen hat. Dies wären eigene Investitionen in fossile Anlagen in der Schweiz, also dies, was der Weltklimarat für nicht mehr tragbar hält, da sonst das Pariser Klimaziel deutlich verfehlt wird. Hinzu kommt, dass die Notwendigkeit dieser fossilen Kraftwerke bereits von diversen Seiten in Frage gestellt wurde3. Der Erreichung der Klimaziele stehen fossile Kraftwerke in der Schweiz möglicherweise entgegen.
1 https://www.carbonbrief.org/new-fossil-fuels-incompatible-with-1-5c-goal-comprehensive-analysis-finds/ 2 AXPO Nachhaltigkeitsbericht 2022/23: https://www.axpo.com/content/dam/axpo19/
Deutsch.pdf 3 Rohrer, J. et al (2023): Gibt es bessere Alternativen zu fossilen Kraftwerken für die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Strom? https://www.zhaw.ch/de/medien/medienmitteilungen/detailansicht-medienmitteilung/event-news/es-geht-auch-ohne-gaskraftwerke/
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
Erwägungen
1. Wie beurteilt der Regierungsrat die oben erwähnten Untersuchungen, dass zur Erreichung der Klimaziele grundsätzlich keine neuen Investitionen in fossile Infrastrukturen getätigt werden dürfen und bestehende Infrastrukturen möglichst bald ausser Betrieb genommen werden sollen?
2. Welche nennenswerten Anteile und Investitionen an fossilen Infrastrukturen halten die AXPO und ihre Tochterunternehmen aktuell?
3. In welchem Umfang übernehmen die AXPO und ihre Tochterunternehmen den Handel von fossilen Brennstoffen im In- und Ausland?
4. Wie beurteilt der Regierungsrat eine geplante Investition in fossile Reservekraftwerke durch die AXPO?
5. Welche Standorte für mögliche fossile Reservekraftwerke werden durch die AXPO geprüft?
6. Wie will sich der Regierungsrat im Rahmen der kantonalen Beteiligung (Kanton & EKZ) für die Ausserbetriebnahme bestehender fossiler Infrastrukturen in der Schweiz und im Ausland einsetzen und geplante Investitionen in Reservekraftwerke stoppen?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Nicola Siegrist und Benjamin Krähenmann, Zürich, wird wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Feststellungen des Weltklimarates beruhen auf einem breit abgestützten wissenschaftlichen Konsens. Damit die Ziele des Pariser Übereinkommens erreicht und die weltweiten CO2 -Emissionen wirksam verringert werden können, ist eine deutliche Verminderung der Nutzung fossiler Energieträger unumgänglich. Parallel zur Ausserbetriebnahme fossiler Kraftwerke müssen entsprechende Ersatzkapazitäten geschaffen sowie grössere Investitionen ins Netz wie auch zur Speicherung der aus erneuerbaren Energien erzeugten Überschüsse getätigt werden. Investitionen in neue fossile Infrastrukturen sind möglichst zu vermeiden. Zu Frage 2: Der Axpo-Konzern ist an Gas-Kombikraftwerken in Rizziconi (100%), Sparanise (85%) und Ferrara (49%) beteiligt. Mit einer installierten Leistung von rund 1800 Megawatt leisten die Anlagen einen Beitrag zur Stromversorgung von Italien, das seit 1987 auf die Nutzung von Kernenergie verzichtet und nur über einen vergleichsweise kleinen Anteil an Wasserkraft verfügt. Die Beteiligung von 5% an der Erdgas-Transportleitung Trans Adriatic Pipeline AG hat der Axpo-Konzern 2023 verkauft. Zu Frage 3: Der Axpo-Konzern ist insbesondere im Handel mit Gas und Flüssiggas (Liquified Natural Gas) aktiv. Mit ihrer Expertise und ihren Aktivitäten im Handel von Gas und Flüssiggas hat die Axpo seit 2022 dazu beigetragen, die Abhängigkeit Europas von russischem Erdgas zu verringern. Zudem unterstützt das Unternehmen den Bund und verschiedene Schweizer Marktteilnehmer bei ihren Bemühungen, die Gasversorgung der Schweiz zu gewährleisten – auch in beratender Funktion. Zu Frage 4: Die vom Bund ausgeschriebenen Reservekraftwerke werden nicht zur Stromerzeugung für den Markt eingesetzt. Ihr Einsatz erfolgt auf Anordnung der nationalen Übertragungsnetzbetreiberin Swissgrid nur, wenn unmittelbar eine Strommangellage droht. Die Reservekraftwerke werden somit im Normalfall die CO2 -Emissionen der Schweiz nicht beeinflussen. Bei Eintreten einer Mangellage würden sie aber mit Blick auf Kosten und Folgen einen existenziellen Beitrag zur sicheren Stromversorgung leisten können. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) hat in verschiedenen Berichten dargelegt, dass für die zukünftige Versorgungssicherheit der Schweiz Reservekraftwerke notwendig sind. Die Axpo verfügt
als eines der wenigen Unternehmen in der Schweiz über die umfassende Expertise, um den Bund bei diesem Vorhaben zu unterstützen. Zudem ist nicht ausgeschlossen, dass die benötigten Reservekapazitäten in Zukunft mit emissionsarmem Brennstoff betrieben werden können. Zu Frage 5: Während der laufenden Ausschreibung des Bundes kann der Axpo- Konzern keine Angaben zu möglichen Projekten machen. Zu Frage 6: Der Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Element der Strategie des Axpo-Konzerns. Der Regierungsrat unterstützt diese Stossrichtung. Der Ausbau der erneuerbaren Stromerzeugung soll insbesondere auch in der Schweiz vorangetrieben werden. Bis ausreichende Ersatzkapazitäten aus erneuerbaren Energien zur Verfügung stehen, ist hingegen die Ausserbetriebnahme von Gas-Kombikraftwerken nicht anzustreben. Gemäss den aktuellen Berechnungen der ElCom und des Bundesamtes für Energie sind Reservekraftwerke mit einer elektrischen Leistung von insgesamt rund 400 Megawatt für die Gewährleistung der sicheren, ausreichenden Stromversorgung in der Schweiz erforderlich. Der Regierungsrat erwartet, dass der Axpo-Konzern die Teilnahme an der diesbezüglichen Ausschreibung prüft und – sofern die der Ausschreibung zugrunde liegenden Rahmenbedingungen annehmbar sind – ein marktgerechtes Angebot abgibt und so einen Beitrag für die sichere Stromversorgung leistet.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli