Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 287/2025

Anfrage Wilma Willi, Stadel, Barbara Franzen, Niederweningen, und Nadia Koch, Rümlang, betreffend Pädagogische Hochschule Zürich: Ist die 3-Standort-Strategie wirklich nötig und sinnvoll?, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 404/2024

Sitzung vom 19. März 2025

287. Anfrage (Pädagogische Hochschule Zürich: Ist die 3-Standort- Strategie wirklich nötig und sinnvoll?) Die Kantonsrätinnen Wilma Willi, Stadel, Barbara Franzen, Niederweningen, und Nadia Koch, Rümlang, haben am 9. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Pädagogische Hochschule Zürich PHZH hat 2024 Räumlichkeiten im Leutschentower in Oerlikon bezogen. Dort wurden u. a. Büroflächen für rund 100 Mitarbeitende sowie Raum für ein Collaborative Learning Lab geschaffen. Damit verfügt die PHZH über drei Standorte (Europaallee, Halbinsel Au, Leutschentower). Der 2012 bezogene Campus an der Europaallee wurde mit der Vereinigung von Ausbildung, Weiterbildung und Forschung unter einem Dach begründet. Es kann nicht beurteilt werden, wie nötig der Bezug des dritten Standorts ist. Unklar ist auch, auf welcher Basis der Regierungsrat sich für den weiteren Standort ausgesprochen hat. Sind beim Bedarfsnachweis das Ausmass der Vermietung der Campus-Räumlichkeiten an Dritte Trends wie vermehrtes Online- und Combined Learning und Homeoffice, semesterweise Reservationen von Räumen, die nicht das ganze Semester benutzt werden, und das eingeführte Desksharing-Konzept für alle Mitarbeitenden gebührend berücksichtigt worden? Auch die Kostenfolgen dieser Vergrösserung der PHZH sind nicht bekannt. Die Bedarfsfrage stellt sich auch angesichts folgender Zahlen: 2023 verfügte die PHZH über 633 Vollzeitstellen, 2028 sollen es 667 Vollzeitstellen sein. 2023 verfügte sie über 3820 Studierende, 2024 sind es 3808 Auszubildende. 2028 sollen es 4474 Studierende sein. Zudem rechnet das Bundesamt für Statistik neuerdings für die obligatorische Schule mit weniger stark steigenden Schülerzahlen. Wir bitten den Regierungsrat deshalb um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Was haben der Fachhochschulrat und die PHZH in den vergangenen Jahren konkret unternommen, um die Nutzung der Räumlichkeiten am Campus an der Lagerstrasse bzw. Europaallee (Einmiete bei der HWZ) zu optimieren? Bitte um detaillierte Auflistung der getroffenen Massnahmen.

2. Auf Basis welcher Datengrundlage hat sich der Regierungsrat für den Bedarf an einem dritten Standort ausgesprochen? Wie wurden dabei das Desksharing-Konzept, Homeoffice, die Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte sowie das Online-/Combined-Learning und die semesterweise Reservation von Räumen für Module, die dann teilweise gar nicht benötigt werden, berücksichtigt? Bitte den genauen Bedarfsnachweis unter Berücksichtigung der erwähnten Einflussfaktoren offenlegen.

3. Wie lange dauert der Leutschentower-Mietvertrag? Sind darin eine vorzeitige Ausstiegsklausel und/oder eine Option auf Verlängerung vorgesehen?

4. Wie hoch fällt die Miete pro Jahr für die Räumlichkeiten im Leutschentower aus?

5. Falls die Mehrkosten für die Leutschentower-Miete über das ordentliche Globalbudget der PHZH beglichen werden, wo und wie spart die PHZH diese zusätzlichen Ausgaben ein? In welchem Umfang bzw. wie sind davon Personal- und/oder Sachkosten betroffen?

6. Falls die zusätzlichen Mietkosten im Leutschentower zu keinen Einsparungen führen, worin liegt dann der 2%-Spar-Auftrag, den die PHZH aktuell durchführt, begründet? Wie wird dieser Sparauftrag konkret umgesetzt und mit welchen Folgen?

7. Falls es Mitarbeitende gibt, die zwischen den verschiedenen Standorten der PHZH hin- und herpendeln, werden diese für die Wegzeiten entschädigt?

8. Welche Vor- und Nachteile sieht der Fachhochschulrat in der 3-Standort-Strategie?

9. Unternimmt der Fachhochschulrat konkret etwas, um mittel- bis langfristig wieder zu einer 2-Standort-Strategie zurückzukehren? Falls ja, was genau?

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Wilma Willi, Stadel, Barbara Franzen, Niederweningen, und Nadia Koch, Rümlang, wird wie folgt beantwortet:

Die Beantwortung der Fragen erfolgt zuständigkeitshalber gemäss den Angaben der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Zu Frage 1: Für die PHZH gilt bezüglich Immobilien das «Mietermodell». Die Direktionen und die öffentlich-rechtlichen Anstalten legen ihre Raumbedürfnisse fest und melden diese im Rahmen der langfristigen, strategischen Planung dem Immobilienamt der Baudirektion (§ 40a Abs. 4

Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung vom 6. Juni 2005 [LS 172.1] in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Immobilienverordnung vom 20. Juni 2018 [ImV, LS 721.1]). Neue Nutzungsflächen werden nur mit dem Nachweis zugesprochen, dass der Bedarf nicht durch eigene organisatorische Massnahmen oder eine Nutzungsoptimierung gedeckt werden kann (vgl. § 12 ImV). Die kontinuierliche Betriebsoptimierung ist eine zentrale Aufgabe der PHZH. Sie verfolgt eine quantitative und qualitative Wachstumsstrategie, um einen wichtigen und nachhaltigen Beitrag zur ausreichenden Versorgung der Schulen des Kantons Zürich mit qualifizierten Lehrpersonen zu leisten. Die bestehende Infrastruktur wurde seinerzeit für 2700 Studierende und 700 Mitarbeitende gebaut und wird bereits heute von rund 3800 Studierenden und 950 Mitarbeitenden genutzt. Das Wachstum wird durch Binnenverdichtungen und durch zusätzlich zur Verfügung stehende Flächen aufgefangen (siehe Beantwortung der Frage 2). Die Binnenverdichtung wurde mit dem Projekt «Neue Bürowelten» umgesetzt. In diesem Zuge wurden die personalisierten Arbeitsplätze weitestgehend abgeschafft und durch ein umfassendes Desksharing-Konzept ersetzt. Ein Teil des Wachstums bei Studierenden und Mitarbeitenden kann so aufgefangen werden. Die durch den Umzug von Mitarbeitenden in den Leutschentower am Campus Europaallee frei gewordenen Büroflächen werden in Seminarräume umgewidmet. Auf diese Weise werden sieben zusätzliche Seminarräume für die Aus- und Weiterbildung gewonnen. Vorgängig zum Projekt «Neue Bürowelten» und zum Bezug des Leutschentowers hat die PHZH 2022 Untermietverträge mit der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) im Gebäude Sihlhof gekündigt. Somit können vier zusätzliche Seminarräume durch die PHZH genutzt werden. Zu Frage 2: Im Rahmen der langfristigen, strategischen Immobilienplanung LSI 2024 des Regierungsrates (vgl. RRB Nr. 902/2024) wird eine 2-Standort- Strategie bezüglich Lehr-, Lern- und Forschungsflächen für die PHZH und keine 3-Standort-Strategie verfolgt. Die PHZH ist an der Europaallee mit dem Hauptstandort für die Lehre und Forschung verortet. Desksharing und Homeoffice wurden über die kantonalen Flächenbenchmarks berücksichtigt. Teile der Lehre laufen bereits online und

hybrid. Verschiedene Projekte zur Weiterentwicklung des Studienangebots nehmen Fragestellungen von Online-Lehre oder auch Selbststudium auf. Dennoch ist festzuhalten, dass aufgrund der Besonderheiten des Berufsbildes von Lehrpersonen (z. B. Vermittlung von sozialen Kompetenzen, Förderung von «echten Beziehungen» von Kindern und Jugendlichen zueinander usw.) in deren Ausbildung auch zukünftig ein vergleichsweise hoher Anteil von Präsenzunterricht notwendig sein wird.

Das Schloss Au befindet sich seit 1989 im Eigentum des Kantons Zürich. 1995 haben Regierungsrat und Kantonsrat beschlossen, das Schloss Au als Fortbildungszentrum mit der Trägerschaft durch das Pestalozzianum (damaliges Institut für Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung) zu führen. Seit 2002 ist die PHZH für die Betriebsführung verantwortlich. Das Schloss Au und die dazugehörigen Gebäude werden durch die PHZH als Aus- und Weiterbildungsstätte für die Mitarbeitenden und Dritte genutzt. Zudem steht das Schloss Au für vielfältige Veranstaltungen durch Externe zur Verfügung. Die Räumlichkeiten auf der Halbinsel Au dienen somit nicht als Ausbildungsstätte der Studierenden für den Lehrberuf. Zu Frage 3: Der Mietvertrag ist befristet und endet ohne Kündigung im Sommer 2034. Eine vorzeitige Ausstiegsmöglichkeit besteht während dieser befristeten Dauer nicht. Zusätzlich wurden zwei Optionen von jeweils fünf Jahren vereinbart. Nach Ausübung der beiden Optionsrechte besteht ein einseitiges Kündigungsrecht. Zu Frage 4: Das Mietverhältnis unterliegt dem wirtschaftlichen Wettbewerb, weshalb die Höhe des Mietzinses von der Auskunftspflicht ausgenommen ist (vgl. § 2c Abs. 1 Gesetz über die Information und den Datenschutz [LS 170.4]). Die Miete entspricht dem üblichen Marktniveau. Zu Fragen 5 und 6: Die PHZH hat keine Möglichkeit, den Mehraufwand für die Miete Leutschentower anderweitig vollständig zu kompensieren. Die angestrebten Einsparungen der PHZH sind nicht durch die mit der Anmietung des Leutschentowers verbundenen Mietkosten begründet. Vielmehr geht es um grundsätzliche Anstrengungen zur finanziellen Konsolidierung. Die PHZH hatte 2023 einen Verlust von rund 1 Mio. Franken zu verzeichnen und erwartet für 2024 ebenfalls einen Verlust. Dieser dürfte leicht höher ausfallen als 2023. Dies veranlasste die Hochschulleitung 2024 dazu, Gegenmassnahmen einzuleiten. Die im Sommer 2024 beschlossene Budgetkürzung für die Hochschulleitungsbereiche um 2% auf die Höhe des Staatsbeitrages der jeweiligen Bereiche gilt mindestens für die Jahre 2025 und 2026 und soll rund 2,4 Mio. Franken pro Jahr einsparen. Weiter wurde im Frühjahr 2024 eine Überprüfung aller Hochschulleitungsbereiche auf Optimierungs- und Effizienzsteigerungspotenziale eingeleitet. Diese wird 2025 fortgesetzt und soll Empfehlungen zur Verbesserung von Organisation, Prozessen und Instrumenten aufzeigen,

deren Umsetzung mittel- und langfristig die finanzielle Stabilität der PHZH verbessern wird.

Zu Frage 7: Einige Hochschulangehörige pendeln zwischen den verschiedenen Standorten der PHZH. Die betrieblich bedingte Pendelzeit gilt als Arbeitszeit. Die Reisekosten werden gemäss Spesenreglement der PHZH vergütet. Zu Fragen 8 und 9: Es gibt für die PHZH keine 3-Standort-Strategie.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli