RRB Nr. 291/2022
Strassen, Uster, 748 See-/Wilstrasse, 337 Pfäffikerstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen, Radfahrerschutzmassnahmen, Projektfestsetzung, gebundene und neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 23. Februar 2022
291. Strassen (Uster, 748 See-/Wilstrasse, 337 Pfäffikerstrasse, hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen, Radfahrerschutzmassnahmen, Projektfestsetzung und Ausgabenbewilligung)
Erwägungen
A. Ausgangslage und Projekt Die See-/Wilstrasse und die Pfäffikerstrasse auf dem Gebiet der Stadt Uster zählen zum Strassennetz des Kantons Zürich und werden im Kataster als regionale Verbindungsstrasse (Seestrasse) bzw. Hauptverkehrsstrasse (Wilstrasse) Nr. 748 und Hauptverkehrsstrasse (Pfäffikerstrasse) Nr. 337 geführt. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere für Radfahrerinnen und Radfahrer, werden in vier Teilbereichen Massnahmen umgesetzt. Die Bushaltestellen Niederuster, Wil und Ledi sollen gesetzeskonform umgebaut werden. Im Einvernehmen mit der Stadt Uster sieht das Tiefbauamt folgende Massnahmen vor: – Instandsetzung der Seestrasse und der bestehenden Gehwege in den Abschnitten km 0.035–0.125 und km 0.435–0.545; – Erstellung eines Mehrzweckstreifens auf der Seestrasse im Bereich der Einmündung Bühlstrasse und im Bereich der Einmündung Unterbühlenstrasse; – Beidseitige Markierung von Radstreifen auf der Seestrasse in den Abschnitten km 0.035–0.125 und km 0.435–0.545; – Ausgestaltung als Fahrbahnhaltestellen sowie hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Niederuster und Wil auf der Seestrasse; – Erstellung eines Gehwegs westlich entlang der Wilstrasse im Abschnitt km 0.595–0.680; – Erstellung einer Querungshilfe und einer Abfahrtsrampe für Velofahrerinnen und Velofahrer auf der Wilstrasse; – Instandsetzung der Pfäffikerstrasse und der bestehenden Gehwege im Abschnitt km 2.720–2.850; – Ausgestaltung als Busbuchten sowie hindernisfreier Ausbau der Bushaltestellen Ledi auf der Pfäffikerstrasse; – Anpassung und Erneuerung der öffentlichen Beleuchtung und Strassenentwässerung; – Wiederinstandstellung der privaten und öffentlichen Grundstücke im Projektperimeter.
Der Stadtrat Uster hat das Projekt im Sinne von § 12 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) mit Beschluss Nr. 336 / S4.05 vom 27. August 2019 zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Projekt wurde gemäss § 13 StrG vom 5. Juli bis 5. August 2019 der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet. Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind im überarbeiteten Projekt soweit möglich berücksichtigt worden.
B. Einspracheverfahren Die öffentliche Auflage des Bauprojekts gemäss § 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 StrG erfolgte vom 17. Januar bis 17. Februar 2020. Innerhalb der Auflagefrist wurden fünf Einsprachen eingereicht, die projektbezogene und teilweise auch enteignungsrechtliche Begehren enthielten. Mit allen Einsprechenden konnte im Rahmen der Einigungsverhandlungen eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Die jeweilige Zustimmung liegt mit der Unterzeichnung des Abtretungsvertrages für den Landerwerb sowie der Anpassungsprotokolle vor, womit auch die Einsprachen zurückgezogen wurden. Diese sind als erledigt abgeschrieben worden.
C. Finanzierung und Ausgabenbewilligung Die Gesamtkosten sind gemäss Kostenvoranschlag vom 14. Januar 2022 wie folgt veranschlagt: in Franken Erwerb von Grund und Rechten 40 000 Bauarbeiten 1 700 000 Nebenarbeiten 350 000 Technische Arbeiten 335 000 Total 2 425 000
Die Stadt Uster hat mit Beschluss vom 27. August 2019 eine Kostenbeteiligung von Fr. 25 000 an die Kosten des Projekts bestätigt. Dieser Betrag wird der Stadt Uster nach Fertigstellung in Rechnung gestellt. Die Einnahme ist dem Konto 8400.63200 8000, Investitionsbeiträge von Gemeinden Staatstrassen, für das Objekt Nr. 84S-81279 gutzuschreiben. Der Kostenverleger gestaltet sich demnach wie folgt: Kanton Stadt Uster Total in Franken in Franken in Franken Staatsstrassen Anteil öV 744 000 744 000 Fussgängeranlagen 422 000 25 000 447 000 Fahrradanlagen 466 000 466 000 Erneuerung Staatsstrassen 768 000 768 000 Total 2 400 000 25 000 2 425 000
Für die Verwirklichung des Bauvorhabens ist eine Bruttoausgabe von Fr. 2 425 000 zu bewilligen, wovon Fr. 768 000 als gebundene Ausgabe gemäss § 37 Abs. 2 lit. b des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611) sowie Fr. 1 657 000 als neue Ausgabe gemäss § 37 Abs. 1 CRG in die Investitionsrechnung zulasten der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, aufzunehmen sind. In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 2 425 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Ausgaben Neue Ausgaben Total in Franken in Franken in Franken
Investitionsrechnung Konto 8400.50110 80020 31% 744 000 744 000 Staatsstrassen Anteil öV Konto 8400.50100 00000 18% 447 000 447 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50130 00000 19% 466 000 466 000 Fahrradanlagen Konto 8400.50111 00000 32% 768 000 768 000 Erneuerung Staatsstrassen Total 100% 768 000 1 657 000 2 425 000
In der vorliegenden Ausgabenbewilligung ist die mit Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2443/2021 bewilligte Ausgabe von Fr. 220 000 enthalten. Diese Verfügung ist bezüglich der Ausgabe aufzuheben. Das Vorhaben verursacht, unter der Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen von Fr. 25 000, jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 70 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Baukosten Zinsen (0,75%) Abschreibungssatz Betrag Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen Anteil öV 31% 744 000 3 000 2,5% 19 000 Fussgängeranlagen 18% 422 000 1 500 2,5% 11 000 Fahrradanlagen 19% 466 000 1 500 2,5% 12 000 Erneuerung Staatsstrassen 32% 768 000 3 000 2,5% 19 000 Zwischentotal 9 000 61 000 Total 100% 2 400 000 70 000
Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt Nr. 84S-81279, Stadt Uster, 748 See-/Wilstrasse und 337 Pfäffikerstrasse, aufzunehmen. Der Betrag ist im Budget 2022 enthalten sowie im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2022–2025 eingestellt.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Das Projekt für den hindernisfreien Ausbau der Bushaltestellen und die Radfahrerschutzmassnahmen sowie die weiteren damit verbundenen Massnahmen an der 748 See-/Wilstrasse und 337 Pfäffikerstrasse in der Stadt Uster wird gemäss den bei den Akten liegenden Plänen festgesetzt.
II. Für die Bauausführung werden eine gebundene Ausgabe von Fr. 768 000 und eine neue Ausgabe von Fr. 1 657 000, insgesamt Fr. 2 425 000, zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.
III. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand Oktober 2021)
IV. Die Verfügung des Tiefbauamtes Nr. 2443/2021 wird aufgehoben.
V. Die Baudirektion, Immobilienamt, Landerwerb, wird beauftragt, den Landerwerb nach §§ 18 ff. des Strassengesetzes durchzuführen. Sie wird weiter ermächtigt, das für die Ausführung des Projekts erforderliche Land nötigenfalls auf dem Weg der Expropriation zu erwerben und Anstösserbeiträge zu erheben, allfällige Prozesse zu führen, Vergleiche zu treffen oder auf gütlicher Basis im Rahmen der bewilligten Kosten zum Erwerb von Grund und Rechten Verträge abzuschliessen.
VI. Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
VII. Mitteilung an den Stadtrat Uster, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster (unter Beilage eines mit dem Festsetzungsvermerk versehenen Projekts [ES]), sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli