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RRB Nr. 30/2017

Strassen, Wangen-Brüttisellen, 1 Zürichstrasse, Instandsetzung, gebundene Ausgabe

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 11. Januar 2017

30. Strassen (Wangen-Brüttisellen, 1 Zürichstrasse, Sanierung, Ausgabenbewilligung)

Erwägungen

A. Ausgangslage Mit Beschluss vom 11. Januar 2017 (Vorlage 5329) beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, für den Ausbau der Zürichstrasse und des Autobahnanschlusses A1 / A53, den Neubau des Rad- / Gehwegs entlang der Zürichstrasse, die Anpassung und Erneuerung der Beleuchtung sowie die Anpassung des Anschlusses der Stationsstrasse mit dem Neubau der Lichtsignalanlagen, einen Objektkredit von Fr. 8 200 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, zu bewilligen. Bezüglich Beschreibung der Ausgangslage und des Projekts sowie der Kostenaufteilung und der Finanzierung kann darauf verwiesen werden.

B. Finanzierung und Bewilligung gebundene Ausgaben Neben diesen Ausbauarbeiten, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates für eine neue Ausgabe sind, werden auch Sanierungsarbeiten ausgeführt. Dafür fallen Ausgaben von Fr. 4 200 000 für die Instandsetzung des Strassenkörpers und der Entwässerung im gesamten Projektperimeter an. Die Aufwendungen hierfür sind gebunden, weshalb für deren Bewilligung der Regierungsrat (§ 36 lit. b in Verbindung mit § 37 Abs. 2 lit. b Gesetz über Controlling und Rechnungslegung, CRG, LS 611) zuständig ist. Unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der Investitionskosten durch den Kantonsrat ist mit dem vorliegenden Beschluss eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 200 000 zu bewilligen. Für das gesamte Bauvorhaben sind Ausgaben von Fr. 15 450 000 notwendig. Davon entfallen Fr. 3 050 000 auf die Gemeinde Wangen-Brüttisellen. Der Gemeinderat Wangen-Brüttisellen hat am 13. Juni 2016 den Gemeindeanteil als gebundene Ausgabe bewilligt. Die Finanzierung des Bauvorhabens, einschliesslich jener Teile, die Gegenstand der Kreditbewilligung des Kantonsrates sind, erfolgt über die Investitions- und die Erfolgsrechnung.

In der Staatsbuchhaltung wird der Gesamtbetrag von Fr. 12 400 000 auf die einzelnen Projektbestandteile mit folgendem Kostenteiler verbucht: Budgetierung Gebundene Neue Total Ausgabe Ausgaben Fr. Fr. Fr. Erfolgsrechnung Konto 8400.31410 80050 34% 4 200 000 4 200 000 Staatsstrassen, Baulicher Unterhalt (federführend) Investitionsrechnung Konto 8400.50110 00000 33% 4 100 000 4 100 000 Staatsstrassen Konto 8400.50100 00000 7% 800 000 800 000 Fussgängeranlagen Konto 8400.50110 80010 3% 400 000 400 000 Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen Konto 8400.50120 00000 17% 2 200 000 2 200 000 Verkehrseinrichtungen Konto 8400.50130 00000 6% 700 000 700 000 Fahrradanlagen Total 4 200 000 8 200 000 12 400 000 Nach den Einigungsverhandlungen mit den Einsprechenden wird der Regierungsrat das Projekt nach § 15 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) festsetzen. In der vorliegenden Ausgabenbewilligung sind die mit Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 821/2004, 861/2005 und 5318/2006 und der Verfügung der Baudirektion Nr. 1342/2009 bewilligten Ausgaben von insgesamt Fr. 935 000 enthalten. Diese Verfügungen sind bezüglich der Ausgaben aufzuheben.

Das Vorhaben verursacht jährliche Kapitalfolgekosten von Fr. 333 000. Sie berechnen sich nach IPSAS wie folgt: Baukosten Kapitalfolgekosten Kontierung Anteil Zinsen Abschreibungssatz Betrag Baukosten (1,5%) Fr. Fr. Fr. Staatsstrassen 50% 4 100 000 31 000 2,5 % 103 000 Fussgängeranlagen 10% 800 000 6 000 2,5 % 20 000 Staatsstrassen 5% 400 000 3 000 5,0 % 20 000 Beleuchtungsanlagen Verkehrseinrichtungen 26% 2 200 000 17 000 5,0 % 110 000 Fahrradanlagen 9% 700 000 5 000 2,5 % 18 000 Zwischentotal 62 000 271 000 Total 100% 8 200 000 333 000 Den gesamten Rechnungsverkehr hat das Objekt 84S-10140, Wangen- Brüttisellen, 1 Zürichstrasse aufzunehmen. Die Kostenanteile für Fussgängeranlagen, Staatsstrassen Beleuchtungsanlagen, Verkehrseinrichtungen, Fahrradanlagen und Staatsstrassen sind umzubuchen. Der Betrag ist im KEF 2017–2020 eingestellt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Für die Instandsetzung der Fahrbahn an der 1 Zürichstrasse in Wangen-Brüttisellen wird unter Vorbehalt der Kreditbewilligung der neuen Ausgaben durch den Kantonsrat eine gebundene Ausgabe von Fr. 4 200 000 zulasten der Erfolgsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8400, Tiefbauamt, bewilligt.

II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Schweizerischen Baupreisindexes gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Stand 30. April 2016)

III. Die Verfügung der Baudirektion Nr. 1342/2009 sowie die Verfügungen des Tiefbauamts Nrn. 821/2004, 861/2005 und 5318/2006 werden unter Vorbehalt der Wirksamkeit der Ausgabenbewilligung gemäss Dispositiv I aufgehoben.

IV. Mitteilung an den Gemeinderat Wangen-Brüttisellen, Stationsstrasse 10, 8306 Brüttisellen, sowie an die Finanzdirektion, die Volkswirtschaftsdirektion und die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Der Staatsschreiber:

Husi

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Strassengesetz (StrG) 24, Art. 15 — read in the version of April 1, 2016; the act was consolidated again on January 1, 2018, February 1, 2019, August 1, 2020, July 1, 2021, June 1, 2022, and June 1, 2026.

Cited in