RRB Nr. 302/2025
Anfrage Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, Jonas Erni, Wädenswil, und Edith Häusler, Kilchberg, betreffend Umweltziele Landwirtschaft, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 395/2024
Sitzung vom 19. März 2025
302. Anfrage (Umweltziele Landwirtschaft) Die Kantonsräte Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, und Jonas Erni, Wädenswil, sowie Kantonsrätin Edith Häusler, Kilchberg, haben am 2. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: 2014 wurde eine Interpellation eingereicht (KR-Nr. 274/2014), die sich nach dem Umsetzungsstand der nationalen Umweltziele Landwirtschaft (UZL) im Kanton Zürich erkundigte. Auch sollte dargelegt werden, wie, bis wann und mit welchen Mitteln der Kanton die vorhandenen Ziellücken schliessen will. In seiner Antwort führte der Regierungsrat aus, dass er nicht über ein den UZL entsprechendes Monitoring verfüge; Daten seien aber aus anderweitigen kantonalen Projekten verfügbar. Konkret umfasste die Antwort zum Umsetzungsstand die Mehrheit der 13 Umweltzielthemen, diejenige zu den Ziellücken die Minderheit. In der Antwort wurde verschiedentlich auf laufende oder kommende Entwicklungen hingewiesen. Nach 10 Jahren ist es Zeit, diese Entwicklungen zu beleuchten und den damaligen Überblick zu aktualisieren. Wir bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen, wobei jeweils alle 13 UZL beleuchtet werden sollen:
Erwägungen
1. Wie ist der Zielerfüllungsgrad der 13 UZL im Kanton Zürich heute? Welche Fortschritte wurden in den letzten 10 Jahren gemacht, wo gab es wenig/keine Entwicklung oder sogar Rückschritte?
2. Wie, bis wann und mit welchen Mitteln will der Kanton Zürich die Ziellücken schliessen? Ist dafür eine Anpassung kantonaler gesetzlicher Grundlagen angezeigt?
3. Wie beurteilt der Regierungsrat die Auswirkungen einerseits auf die Biodiversität, andererseits auf die kantonale Volkswirtschaft, wenn die UZL längerfristig nicht eingehalten werden?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Andreas Hasler, Illnau-Effretikon, Jonas Erni, Wädenswil, und Edith Häusler, Kilchberg, wird wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung: Umfassende Ausführungen zu jedem Umweltziel Landwirtschaft (UZL) würde den Rahmen einer Anfragebeantwortung überschreiten. Für einen umfassenden Bericht stellt ein Postulat das geeignetere Instrument dar. Zu Fragen 1 und 2: Umweltziel 1 – Biodiversität Der Umfang der Biodiversitätsförderflächen (BFF) im Kanton Zürich machte 2023 15% der landwirtschaftlichen Nutzfläche aus (kantonaler Agrarbericht 2023). Der Anteil hat in den letzten zehn Jahren leicht zugenommen (2014: 13,9%) und übersteigt den nötigen Umfang von 10– 14% im Schweizer Mittelland (vgl. Forschungsstelle Agroscope Reckenholz-Tänikon [ART] [Hrsg.], Operationalisierung der Umweltziele Landwirtschaft: Bereich Ziel- und Leitarten, Lebensräume, ART-Schriftenreihe 18 | Januar 2013). Die Anforderungen im Berggebiet mit dem Zielwert von 20–30% werden hingegen mit den vorhandenen BFF im Umfang von 19% (2014: 16%) weiterhin nicht erfüllt. Allerdings ist die stetige Zunahme der Qualität der BFF positiv hervorzuheben: Von den im Kanton Zürich von Landwirtinnen und Landwirten angemeldeten BFF sind 29% überkommunale Naturschutzgebiete. Von den restlichen BFF erfüllen mittlerweile 33% das Qualitätsniveau QII (2014: 14%), das gemäss dem erwähnten Bericht das erforderliche Mindestqualitätsniveau darstellt. Die Daten des Avimonitorings von 2013 bis 2021 zeigen, dass sich im Kulturland die Brutvogelbestände weiterhin tendenziell negativ entwickelt haben (z. B. Grauammer, Turteltaube). Verschiedene nationale Publikationen aus jüngerer Zeit (z. B. Bundesamt für Umwelt, Biodiversität in der Schweiz, 2023) zeigen, dass der Biodiversitätsverlust trotz punktueller Erfolge weiter fortschreitet und dass auch bei den Biotopen von nationaler Bedeutung tendenziell eine Verschlechterung der Qualität festgestellt wird. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt der einheimischen wildlebenden Arten kann so nicht gewährleistet werden. Mit den vom Kantonsrat im Rahmen des Gegenvorschlags zur Natur-Initiative bewilligten zusätzlichen finanziellen (und personellen) Mitteln können die dringenden Erhaltungs- und Fördermassnahmen für gefährdete Lebensräume und Arten gezielter angegangen werden.
Umweltziel 2 – Landschaft Die Anzahl der Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone steigt weiter an, insbesondere wegen landwirtschaftlicher und damit zonenkonformer Bauten und Anlagen. Diese nehmen durch grössere Tierbestände und Maschinenparks auch flächenmässig zu. Seit 2014 wurden jedoch auch Fortschritte erzielt, darunter mit den kantonsweit ausgearbeiteten Landschaftsqualitätsprojekten und dem Ausbau an laufenden Vernetzungsprojekten im Kanton Zürich auf 103 im Jahr 2024, woran insgesamt 2042 Betriebe beteiligt sind. Weiter wurden mehrere kantonale Natur- und Landschaftsschutzverordnungen festgesetzt und 2021 wurde das Konzept für grossräumige Vernetzung in Landschaftsverbindungen und Wildtierkorridoren entwickelt. Die sich seit 2024 in Erarbeitung befindende kantonale Landschaftskonzeption dient als Leitlinie für die qualitätsorientierte Erhaltung und Gestaltung der Landschaft und bildet eine fachliche Grundlage für die Richtplanung. Zu erwähnen ist überdies die Revision der Raumplanungsgesetzgebung. Umweltziel 3 – Gewässerraum Aufgrund der prioritären Festlegung von Gewässerräumen in Siedlungsgebieten sind im Landwirtschaftsgebiet erst 39 km Gewässerraum an Fliessgewässern (von insgesamt 1438 km Fliessgewässer) rechtskräftig festgelegt. An den Stehgewässern ist der Gewässerraum erst an 2 km Uferlinie (von insgesamt 129 km Uferlinie) rechtskräftig festgelegt. Die Gewässerraumfestlegung im Landwirtschaftsgebiet soll bis 2032 abgeschlossen sein. Umweltziel 4 – Treibhausgase Seit 1990 sind die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft im Kanton Zürich insgesamt um 20% (Stand 2022, letzter verfügbarer Datenstand) gesunken (Ziel bis 2040: 45%). Anreize für eine standortangepasste Produktion müssen insbesondere über die Bundesagrarpolitik gesetzt werden, können aber durch kantonale Massnahmen ergänzt werden. Umweltziel 5 – Stickstoffhaltige Luftschadstoffe (Ammoniak, Stickoxide) 2015 bis 2021 haben sich die Ammoniakemissionen aus dem Landwirtschaftssektor nur geringfügig (rund 2%) verringert. Emissionsmindernde Massnahmen, wie der Einsatz des Schleppschlauchs oder die Abdeckung von Güllegruben (seit 2022 bzw. 2024 in der Luftreinhalte- Verordnung verankert), wurden innerhalb des Ressourcenprojektes Ammoniak des Kantons Zürich von 2012 bis 2017 gefördert. Die angestrebten 15% gegenüber 2009 konnten mit einer Reduktionswirkung
von 7% nicht erreicht werden (Jahresbericht 2017 und Schlussbericht Ressourcenprojekt Ammoniak). Die Landwirtschaft trägt mit rund 5% nur wenig zu den gesamten NO x-Emissionen im Kanton Zürich bei, überdies konnten diese zwischen 2015 und 2021 um 13% gesenkt werden. Derzeit ist ein kantonaler Massnahmenplan Ammoniak bei der Baudirektion in Erarbeitung (vgl. Bericht zum Postulat KR-Nr. 381/2019 betreffend Überhöhte Stickstoffeinträge reduzieren, Vorlage KR- Umweltziel 6 – Dieselruss Ein Grossteil der Black-Carbon-Emissionen (BC-Emissionen) wird durch die dieselbetriebenen Maschinen aus der Landwirtschaft verursacht. 2015 bis 2021 konnten diese Emissionen fast halbiert werden (rund 65%), was auch der allgemeinen Entwicklung der BC-Emission über alle Sektoren entspricht. Der Bund fördert seit 2024 die Anschaffung von Feldrobotern und elektrobetriebenen Traktoren über Strukturverbesserungsbeiträge. Umweltziel 7 – Nitrat Das Grundwassermonitoring des Kantons Zürich zeigt, dass nur bei zwei Dritteln aller Trinkwasserfassungen der Anforderungswert eingehalten wird. Für einige Trinkwasserfassungen, deren Nitratwerte regelmässig den zulässigen Höchstwert überschreiten, wurden z. B. bereits die hydrogeologischen Fassungseinzugsgebiete als Vorstufe für die nötigen Zuströmbereiche ausgeschieden. Nachdem die Nitratgehalte im Grundwasser seit den 1990er-Jahren deutlich gesunken sind, stiegen sie in den letzten zehn Jahren bei vielen Trinkwasserfassungen wieder an. Die Resultate der Messungen der Stickstofffrachten in Fliessgewässern zeigen, dass diese in den letzten 30 Jahren um 28% auf rund 6000 Tonnen Stickstoff pro Jahr gesenkt werden konnten (trotz Bevölkerungszunahme um 35%). Voraussetzung für die Reduktion der Stickstofffrachten war eine verbesserte Abwasserreinigung mit Stickstoffelimination (Denitrifikation). Umweltziel 8 – Phosphor Heute erfüllen bei den grossen Seen der Zürich- und der Pfäffikersee die Zielvorgaben für Phosphor. Der Greifensee weist noch eine deutlich zu hohe Phosphorbelastung auf, die zu etwa einem Drittel aus natürlichen Quellen und von landwirtschaftlichen Nutzflächen, von wo er abgeschwemmt wird, und zu etwa zwei Dritteln aus der Siedlungsentwässerung stammt. In fünf von acht Kleinseen liegt die Belastung innerhalb der Vorgaben, wobei die Phosphorbelastung nahezu vollständig durch
Abschwemmungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen verursacht wird.
Umweltziel 9 – Pflanzenschutzmittel Untersuchungen im Kanton Zürich belegen, dass in den letzten Jahren die Pestizidbelastung der Gewässer deutlich verringert werden konnte. Nach wie vor treten aber insbesondere bei den besonders schädlichen Insektiziden lokal und zeitlich beschränkt kritische Konzentrationen auf. Die Analysen des Grundwassermonitorings des Kantons Zürich weisen nur vereinzelt erhöhte Konzentrationen an Pestiziden und relevanten Abbauprodukten nach. Gemäss dem Gewässerbericht 2022 hat sich die Situation seit 2006 leicht verbessert. Sowohl in der Verringerung der Umwelt- als auch der Gesundheitsrisiken leistet der Strickhof mit seiner Aus- und Weiterbildung sowie mit Beratungen einen wertvollen Beitrag. Umweltziel 10 – Arzneimittel Da Tierarzneimittel aus Anwendungen in der Landwirtschaft im Gewässermonitoring selten nachgewiesen werden, gelten sie als unproblematisch für die Gewässer. Umweltziel 11 – Schadstoffe im Boden Im Kontext der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung sind bei den Schwermetallen insbesondere Kupfer, Zink, Cadmium und Uran relevant. Im vergangenen Jahrzehnt wurden weiterhin steigende Gehalte von Kupfer und Zink in Böden unter Dauergrünland und Spezialkulturen (Gemüse-, Reb- und Obstbau) beobachtet. In Bezug auf organische Schadstoffe bestehen nach wie vor grosse Wissenslücken bezüglich deren Verhalten im Boden und deren Schädlichkeit sowie bezüglich der im Boden vorhandenen Konzentrationen. In den kommenden Jahren sollen Datengrundlagen zu bisher wenig untersuchten Substanzgruppen erarbeitet und bei Bedarf in das langfristige Monitoring der Kantonalen Bodenüberwachung integriert werden (insbesondere Pflanzenschutzmittel sowie per- und polyfluorierten Alkylverbindungen). Umweltziel 12 – Bodenerosion Da es keine Datengrundlage dazu gibt, wie sich die Situation bezüglich Bodenerosion über das vergangene Jahrzehnt tatsächlich entwickelte, hat das Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Bodenschutz, im Frühling 2024 ein langfristiges Erosionsmonitoring für Ackerflächen in einem begrenzten Pilotgebiet in einer ausgewählten Zürcher Gemeinde gestartet. Positiv zu bewerten sind Beratung und Hilfsmittel zur Erosionsminderung, die verbessert und ergänzt wurden. Es stehen zudem schweizweite Erosionsrisikokarten für Acker- und Dauergrünland zur Verfügung.
Umweltziel 13 – Bodenverdichtung Es fehlen verlässliche Messdaten, wie sich die Böden bezüglich Verdichtung über die letzten zehn Jahre entwickelt haben, sowohl schweizweit als auch im Kanton Zürich. Landwirtinnen und Landwirte werden durch Ausbildung und landwirtschaftliche Beratungen vom Strickhof für die Problematik sensibilisiert und auf Massnahmen zur Vermeidung von Bodenverdichtungen geschult. Im Rahmen der Neuorganisation des Bodenmonitorings auf nationaler Ebene ist ein Konzept zur systematischen Erfassung und Beurteilung von Bodenverdichtung geplant. Zu Frage 3: Ein längerfristiges Nichteinhalten der Umweltziele würde bedeuten, dass die Biodiversität weiter abnimmt. Eine Verschlechterung der Umweltbedingungen wirkt sich ungünstig auf den Wohlstand, die Gesundheit der Bevölkerung sowie auf die Standortattraktivität des Kantons aus, was letztlich volkswirtschaftlich relevant ist. Angesichts dieser Risiken unternimmt der Kanton Zürich grosse Anstrengungen, um in den unterschiedlichen Umweltbereichen Verbesserungen zu erzielen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Im Bereich verschiedener Umweltziele sind Erfolge und Fortschritte zu verzeichnen, und es sind – wie aufgezeigt – weitere Verbesserungsmassnahmen vorgesehen.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli