Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 317/2025

Anfrage Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Markus Schaaf, Zell, betreffend Frühverbindungen zum Flughafen auch für Landgemeinden, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 418/2024

Sitzung vom 26. März 2025

317. Anfrage (Frühverbindungen zum Flughafen auch für Landgemeinden) Die Kantonsräte Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Markus Schaaf, Zell, haben am 16. Dezember 2024 folgende Anfrage eingereicht: Die Frühverbindungen des öffentlichen Verkehrs zum Flughafen Zürich aus Agglomerations- und Landgemeinden sind nach wie vor ungenügend. So erreicht man den Flughafen beispielsweise aus Pfäffikon ZH erst um 06:02 Uhr, aus Affoltern am Albis um 05:56 Uhr, aus Andelfingen um 06:02 Uhr und aus dem Tösstal um 06:06 Uhr. Das ist nicht nur viel zu spät für Flugreisende in den Morgenstunden mit hohem Passagieraufkommen und entsprechend frühen Check-in-Zeiten, sondern auch für die Tausenden von Flughafenmitarbeitenden im Schichtbetrieb. Auch wenn in den vergangenen Jahren punktuelle Verbesserungen bei Frühverbindungen aus den grossen Zentren erzielt wurden, sind Zubringer-Verbindungen und Anbindungen vieler Agglomerations- und Landgemeinden nach wie vor ungenügend. Unzählige Flugpassagiere und Flughafen-Mitarbeitende werden so gezwungen, mit dem motorisierten Individualverkehr anzureisen. Dies ist umso störender angesichts der Vorgaben von Bund und Kanton bezüglich des Anteils der mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegten Wege am gesamten Verkehr am Flughafen (Modalsplit). So fordert der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) des Bundes, dass bis 2030 mindestens 46% des landseitigen Verkehrs auf den öffentlichen Verkehr entfallen müssen und dass dafür die Erreichbarkeit des Flughafens für Personen, die mit dem öffentlichen Verkehr anreisen, zu verbessern sei. Wir bitten deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

Erwägungen

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Frühverbindungen des öffentlichen Verkehrs aus Agglomerations- und Landgemeinden zum Flughafen?

2. Welche Verbesserungen bezüglich der Frühverbindungen sind geplant, namentlich für das Zürcher Oberland, das Tösstal, das Weinland und das Knonauer Amt?

3. Welche weiteren Ausbaumassnahmen der Frühverbindungen zum Flughafen sind kantonsweit geplant?

4. Was unternimmt der Regierungsrat generell, um die An- und Abreise zum und vom Flughafen mit dem öffentlichen Verkehr zu fördern, insbesondere in den Randzeiten?

Dispositiv

Auf Antrag der Volkswirtschaftsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Hanspeter Hugentobler, Pfäffikon, Daniel Sommer, Affoltern a. A., und Markus Schaaf, Zell, wird wie folgt beantwortet:

Ein Erfolgsfaktor für den öffentlichen Verkehr ist eine hohe und durchgängige Servicequalität, die neben Kriterien wie beispielsweise Pünktlichkeit insbesondere auch einen dichten Fahrplan und lange Betriebszeiten anstrebt. Diese hohe und durchgängige Servicequalität muss dabei aber auch den Grundsätzen eines wirtschaftlichen öffentlichen Verkehrs genügen (§ 1 Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr [LS 740.1]). Die Betriebszeiten dauern grundsätzlich von 6.00 bis 24.00 Uhr, können jedoch auf einzelnen Linien verlängert oder verkürzt werden, namentlich auch aufgrund der Nachfragesituation (§ 8 Verordnung über das Angebot im öffentlichen Personenverkehr [LS 740.3]). Folglich können sehr lange Betriebszeiten ausserhalb des gesetzlich vorgesehenen Zeitfensters nicht per se flächendeckend eingeführt werden, sondern nur gestützt auf eine ausreichende Nachfrage. Zu Fragen 1–4: Der Bahnhof Zürich Flughafen stellt einen wichtigen Knotenpunkt im Netz des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) dar. Neben der unmittelbaren Bedeutung für das Erreichen des Flughafens und der umliegenden Nutzungen ist er ein wichtiger Umsteigepunkt zwischen dem Fernverkehr, dem S-Bahn-Verkehr der Glattalbahn und zahlreichen Buslinien. 2023 verzeichnete der Bahnhof Zürich Flughafen durchschnittlich 50 000 Ein- und Aussteigende pro Tag (Bahnverkehr). Dies ist der sechstgrösste Wert im Kanton Zürich. Die Bahnhöfe Zürich HB, Winterthur, Zürich Oerlikon, Zürich Stadelhofen und Zürich Hardbrücke sind (teilweise deutlich) stärker frequentiert. Die zahlreiche Nutzung spricht für die gute Qualität des öffentlichen Verkehrsangebots am Flughafen Zürich und auch die aktuelle Erreichbarkeit ist als gut zu bewerten. Trotz der hohen täglichen Frequenzen des Bahnhofs Zürich Flughafen stellen die Reisenden mit Endziel Zürich Flughafen nur einen kleinen Anteil aller Reisenden pro Linie im ZVV dar. Eine allgemeine Verlängerung der Betriebszeiten aller Linien im ZVV, nur um durchwegs eine noch frühere Erreichbarkeit des Flughafens zu ermöglichen, wäre daher offensichtlich nicht zweckmässig und auch wirtschaftlich nicht vertretbar. Ein Ausbau der Betriebszeiten ist hingegen dann zweckmässig und damit gesetzeskonform, wenn auf den bestehenden, ersten Verbindungen eine ausreichende Nachfrage vorhanden ist und mit einer solchen zusätzlichen Verbindung weitere Vorteile geschaffen werden können, wie

z. B. das Erreichen von Frühverbindungen des Fernverkehrs im Bahnhof Zürich HB. Mit der S-Bahn ab Zürich und ab Winterthur kann der Bahnhof Zürich Flughafen bereits um 4.46 Uhr (Ankunft Zürich Flughafen) erreicht werden. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens werden die Betriebszeiten aller Linien im ZVV regelmässig überprüft. Bei einer ausreichenden Nachfrage auf den ersten Verbindungen wird auch ein Angebotsausbau geprüft. Die aktuelle Auswertung der Nachfragezahlen zeigt, dass die Nachfrage aus dem Weinland und aus dem Knonaueramt auf den ersten Kursen noch tief ist. Aus dem Korridor Pfäffikon ist die Nachfrage höher. Im Rahmen des Fahrplanverfahrens 2027/2028 des ZVV wird daher geprüft werden, ob ein Ausbau der Betriebszeiten der S3 (Wetzikon – Zürich HB – Zürich Hardbrücke – Bülach) zweckmässig wäre und auch betrieblich erfolgen kann. Jüngst ausgebaut wurden beispielsweise die Betriebszeiten der S26 (Winterthur–Rüti), die seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 einen zusätzlichen Frühkurs aufweist (Bauma ab 4.40 Uhr). Entgegen den Ausführungen in der Anfrage kann durch diese Verbindung mit Umsteigen in Winterthur der Bahnhof Zürich Flughafen bereits um 5.36 Uhr erreicht werden, mithin auch rechtzeitig für einen Grossteil der Flüge der ersten Abflugwelle. Mit Blick auf die Angestellten des Flughafens und der angeschlossenen und umliegenden Nutzungen ist eine sehr frühe Erreichbarkeit von Zürich Flughafen mit den Buslinien aus der Umgebung von grösserer Bedeutung als die Bahnverbindungen, da sehr viele Werktätige in unmittelbarer Nähe wohnen. Das entsprechende Busangebot wurde in den letzten Jahren stetig erweitert und heute kann der Zürcher Flughafen beispielweise mit der Linie 520 (Embrach–Flughafen) bereits um 4.46 Uhr bzw. mit der Buslinie 531 (Bülach–Flughafen) schon um 4.45 Uhr erreicht werden. Für noch frühere Verbindungen wird das Nachfragepotenzial derzeit auch im Busbereich als zu gering eingeschätzt. Aus dem Gesagten erhellt, dass die Erreichbarkeit von Zürich Flughafen mit dem öffentlichen Verkehr als gut zu bewerten ist. Die Betriebszeiten in Randzeiten sollen dabei wie bis anhin auch künftig bei einer ausreichenden Nachfrage im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben schrittweise weiter ausgebaut werden.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Volkswirtschaftsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli