RRB Nr. 318/2024
Parkschulcampus Kantonsschule Uster, Provisorium, zusätzliche gebundene Ausgabe, Übertragung des Grundstückes, neue Ausgabe
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2024
318. Parkschulcampus Kantonsschule Uster, Provisorium (zusätzliche gebundene Ausgabe, Übertragung des Grundstücks, neue Ausgabe)
Erwägungen
A. Ausgangslage Die Bevölkerung des Kantons Zürich wächst gemäss Prognose des Statistischen Amtes bis 2050 um rund 29% auf rund 2 Mio. an. Bereits in den letzten zehn Jahren gab es ein Wachstum von über 12%. Das Bevölkerungswachstum führt zu einer steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Die steigende Anzahl Schülerinnen und Schüler sowie die aufzuholende Bedarfsdeckung sind im Rahmen des Flächenbedarfs zu berücksichtigen. Mit der Erweiterung des Parkschulcampus soll ein vergrössertes Schulraumprovisorium bis Ende der Frühlingsferien 2024 bereitstehen. Mit Beschluss Nr. 303/2023 bewilligte der Regierungsrat eine gebundene Ausgabe von insgesamt Fr. 6 675 000 für die provisorische Erweiterung des Parkschulcampus, da das Provisorium unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dient. Misserfolge bei Vergaben, zusätzliche Kosten infolge der Beschaffenheit des Baugrundes sowie die Erfüllung von Auflagen erfordern zusätzliche finanzielle Mittel.
B. Projektentwicklung Misserfolge bei der Vergabe Zur Ausschreibung für die Baumeisterarbeiten ging lediglich ein Angebot ein. Mit dem Kostenvoranschlag wurden für die Baumeisterarbeiten mit Fr. 711 500 kalkuliert. Das Angebot des beauftragten Unternehmers liegt bei rund Fr. 1 137 000 und damit rund 60% über dem Kostenvoranschlag. Die Mehrkosten betragen somit rund Fr. 425 500. Aufgrund der Rahmenbedingungen war es nicht möglich, die Baumeisterarbeiten erneut auszuschreiben. Zusatzkosten Bereits zu Beginn der Aushubarbeiten wurde ein ausserordentlich hoher Grundwasserspiegel festgestellt, weswegen der Kanalisationsanschluss nicht plangemäss umgesetzt werden kann. Die dadurch nötigen Mehraufwendungen für Baugrundverstärkung und Fundation führen zu Mehrkosten sowohl beim Baumeister als auch bei der Planung. Auflagen aus dem Bauentscheid sowie Anpassungen des bestehenden Mobilitäts- konzepts verursachten weitere Kosten. Rund die Hälfte der zusätzlichen Ausgaben kann mit den Reserven aus der bestehenden Ausgabenbewilligung gedeckt werden. Da aufgrund der Marktsituation bei der Vergabe für die Umgebungsarbeiten ebenfalls mit Mehrkosten zu rechnen ist, muss die Ausgabenbewilligung dennoch erhöht werden.
C. Finanzielles Damit die bauliche Massnahme für das Schulraumprovisorium auf dem Parkschulcampus Uster weitergeführt werden kann, ist ein zusätzlicher Betrag von Fr. 370 000 notwendig. Die Kosten belaufen sich gemäss Kostenvoranschlag neu auf insgesamt Fr. 7 045 000 (Stand Kostenschätzung vom 8. Dezember 2023; Preisstand 1. April 2022, 1128,6 Punkte, Basis 1939, Zürcher Index der Wohnbaupreise) und weisen eine Genauigkeit von ±10% auf. Sie setzen sich wie folgt zusammen: Tabelle 1: Baukostenplan (BKP) BKP-Nr. Arbeitsgattung Bewilligte Zusätzliche Total Kosten Kosten in Franken in Franken in Franken 1 Vorbereitungsarbeiten 163 000 9 000 172 000 2 Gebäude 4 657 000 960 000 5 617 000 3 Betriebseinrichtungen 42 000 0 42 000 4 Umgebung 287 000 0 287 000 5 Baunebenkosten 93 000 48 000 141 000 6 Reserve 785 000 –647 000 138 000 9 Ausstattung, Kunst am Bau 53 000 0 53 000 1–9 Baukosten 6 080 000 370 000 6 450 000 Ausstattung Mobilien, einschliesslich Reserve 595 000 0 595 000 Total (einschliesslich MWSt) 6 675 000 370 000 7 045 000 Gemäss kantonaler Praxis handelt es sich bei der Erstellung von Bauprovisorien, die für die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemässen Schul-, Forschungs- bzw. Spitalbetriebs erforderlich sind, grundsätzlich um gebundene Ausgaben im Sinne von § 37 Abs. 2 lit. a des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG, LS 611), sofern dabei keine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit besteht. Bei der Beurteilung der Handlungsfreiheit ist gemäss Bundesgericht zu berücksichtigen, dass ein Provisorium aus betrieblichen und organisatorischen Gründen in der Nähe des eigentlichen Schulstandortes zu sein hat (Urteil 1C_17/2017 vom 23. August 2017, E. 4.3.2 und 5.2.2). Für das Vorhaben sind in der Leistungsgruppe Nr. 8750 im Budget 2024 finanzielle Mittel von Fr. 1 675 000 eingestellt.
Die Kapitalfolgekosten für die Investitionsausgabe von Fr. 7 045 000 betragen im ersten Jahr Fr. 778 420, danach jährlich Fr. 725 420. Die Abschreibungsdauer richtet sich gemäss Handbuch für Rechnungslegung 2024, Ziff. 3.2.13.8.2 nach der Dauer der voraussichtlichen Nutzung für das entsprechende Objekt und beträgt demzufolge zehn Jahre. Tabelle 2: Kapitalfolgekosten Investitionskategorie Kostenanteil Nutzungsdauer Kapitalfolgekosten/Jahr (in Franken) (Bauteilgruppe) in Franken in % Jahre Abschreibung kalk. Zinsen Total Hochbauten Rohbau 1 3 167 222 45,0 10 316 722 11 877 328 599 Hochbauten Rohbau 2 869 490 12,3 10 86 949 3 261 90 210 Hochbauten Ausbau 1 232 711 17,5 10 123 271 4 623 127 894 Hochbauten Installationen 1 127 577 16,0 10 112 758 4 228 116 986 Hochbauten Ausstattung, 595 000 8,4 10 59 500 2 231 61 731 Mobilien Hochbauten Kunst am Bau 53 000 0,8 0 53 000 0 53 000 Total 7 045 000 100 752 200 26 220 778 420
D. Übertragung Grundstück Die Pavillonbauten auf dem Parkschulcampus befinden sich auf dem Grundstück Kat.-Nr. 3370. Das Grundstück ist dem allgemeinen Finanzvermögen Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, zugeteilt, die Pavillonbauten hingegen der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Gemäss Praxis des Kantons Zürich und des Bundesgerichtes (BGE 123 I 78, E. 3d) können Grundstücke, die nur provisorisch für Verwaltungszwecke genutzt werden, im Finanzvermögen verbleiben. Aufgrund der durch den geltenden öffentlichen Gestaltungsplan Hohfuren festgelegten Zweckbestimmung für öffentliche Bauten und Anlagen sowie Erholung und Sport steht das betreffende Grundstück dauerhaft der kantonalen Aufgabenerfüllung zur Verfügung. Werden die Pavillonbauten einst – nach Ablauf ihrer Lebensdauer – zurückgebaut, ist aufgrund der direkten Nachbarschaft zum Bildungszentrum Uster davon auszugehen, dass das Grundstück Kat.-Nr. 3370 weiterhin dem Schulbetrieb dienen wird. Daher ist es gemäss Art. 49 Abs. 2 CRG vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt nicht aufgrund der provisorischen Nutzung, sondern aufgrund der längerfristigen Zweckausrichtung des Grundstücks. Die Umwandlung von Finanz- in Verwaltungsvermögen gilt gemäss § 29 Abs. 1 der Finanzcontrollingverordnung (LS 611.2) als Ausgabe im Sinne von § 34 CRG. Die Übertragung des Grundstücks von Fr. 3 330 250 hat gemäss § 11 Abs. 2 der Rechnungslegungsverordnung (LS 611.1) zum aktuellen Buchwert zu erfolgen (Stichtag 1. Januar 2024).
Die Kapitalfolgekosten für die Übertragung des Grundstücks bestehen aus den jährlich kalkulatorischen Zinsen von 0,75% und betragen jährlich Fr. 12 488. Die Kosten für die Übertragung des Grundstücks vom Finanz- in das Verwaltungsvermögen erfolgt über die Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen. Die Übertragung ist im Budget 2024 und im Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan 2024–2027 in der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, nicht eingestellt und muss kompensiert werden.
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion und der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Für die Bereitstellung des Schulraumprovisoriums der Kantonsschule Uster wird zur Ausgabenbewilligung gemäss RRB Nr. 303/2023 eine zusätzliche gebundene Ausgabe von Fr. 370 000 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt. Die gesamte zur Verfügung stehende Ausgabensumme beträgt Fr. 7 045 000.
II. Dieser Betrag wird nach Massgabe des Zürcher Indexes der Wohnbaupreise gemäss folgender Formel der Teuerung angepasst: Bewilligte Ausgabe × Zielindex ÷ Startindex (Indexstand April 2022)
III. Das Grundstück Kat.-Nr. 3370 an der Krämerackerstrasse 11, Uster, wird vom Finanzvermögen der Leistungsgruppe Nr. 8710, Liegenschaften Finanzvermögen, in das Verwaltungsvermögen der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, übertragen.
IV. Für die Übertragung wird eine neue Ausgabe von Fr. 3 330 250 zulasten der Investitionsrechnung der Leistungsgruppe Nr. 8750, Liegenschaften Verwaltungsvermögen, bewilligt.
V. Mitteilung an die Finanzdirektion, die Bildungsdirektion und die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:
Kathrin Arioli