RRB Nr. 319/2024
Anfrage Christoph Fischbach, Kloten, betreffend Japankäfer – Wie weiter?, Beantwortung
Rubrum
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 34/2024
Sitzung vom 27. März 2024
319. Anfrage (Japankäfer – Wie weiter?) Kantonsrat Christoph Fischbach, Kloten, hat am 29. Januar 2024 folgende Anfrage eingereicht: Beim Japankäfer handelt es um einen gebietsfremden Käfer, der grosse Schäden an Kulturpflanzen und Grünflächen anrichtet. Im Juli 2023 wurde der Japankäfer in Kloten entdeckt. Es handelte sich um den ersten Fund nördlich der Alpen. Die Baudirektion ordnete weitreichende Massnahmen an, um eine Tilgung der noch überschaubaren Population zu erreichen. So wurde u. a. ein grosser Insektizideinsatz durchgeführt und für das Gebiet von Kloten ein Bewässerungsverbot bis am 30. September 2023 verfügt. Zudem wurde es verboten bis zum gleichen Zeitpunkt Pflanzenmaterial aus Grünpflege aus dem Befallsherd abzutransportieren. Im September 2023 wurde versucht unter Anwendung eines Fadenwürmer-Präparats den Japankäfer in Kloten zu eliminieren. Um eine Verschleppung des Japankäfers und dessen Eier sowie Larven zu verhindern, verfügte der Kanton weiter, dass kein Oberbodenmaterial aus der Stadt Kloten weggeführt werden darf. Da in Kloten viele Grossbaustellen vorhanden sind, hat der Kanton einen privaten Anbieter damit beauftragt, einen Ort zur Verfügung zu stellen, an welchem dieses Oberbodenmaterial zwischengelagert werden kann (vgl. Zürcher Unterländer vom 12.12.2023). Den Bauherren entstünden dadurch keine Kosten. Ob all diese Massnahmen wirksam waren, wird sich erst im Sommer 2024 zeigen, wenn die Flugsaison des Japankäfers wieder beginnt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Japankäfer in Kloten nicht getilgt werden konnte, ist jedoch gross. In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:
Erwägungen
1. Wie hoch waren die Kosten für den Kanton bisher, die durch die Bekämpfung des Japankäfers entstanden sind?
2. Hat der Kanton Geschädigte, welche durch die vom Kanton angeordneten Massnahmen finanzielle Einbussen erlitten haben, entschädigt? Wenn ja, wie hoch waren die ausbezahlten Entschädigungen? Wenn nein, warum wurden keine Entschädigungen entrichtet?
3. Wie sieht das weitere Vorgehen im Jahr 2024 aus? Mit was für Massnahmen ist zu rechnen?
4. Bestehen bereits Pläne für die weitere Bekämpfung des Japankäfers im Jahr 2024? Was sind die Lehren aus den Massnahmen 2023? Was wird im Jahr 2024 voraussichtlich gleich gemacht wie im Vorjahr und was wird anders gemacht?
Dispositiv
Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:
I. Die Anfrage Christoph Fischbach, Kloten, wird wie folgt beantwortet:
Der Japankäfer ist aufgrund seines grossen Schadenpotenzials für Kulturpflanzen und Grünflächen in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Denn die Schäden, die der Japankäfer verursacht, entstehen an über 400 Wirtspflanzen, viele davon mit einer grossen Wichtigkeit für die Nahrungsmittelproduktion und -sicherheit. Ausserdem sind Rasenflächen von Schäden betroffen. Es ist heute noch unklar, wie stark die einheimische Biodiversität durch die starke Frasstätigkeit des Japankäfers bedroht ist. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf bis zu 350 Mio. Franken geschätzt. Beispiele aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Schädlings schwierig ist, wenn er sich einmal etabliert hat. Sie geht in der Regel einher mit einem stark zunehmenden Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Solche Szenarien gilt es in Kloten zu verhindern. Der Bund bestimmt gestützt auf Art. 13 Abs. 1 der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV, SR 916.20), welche Massnahmen zur Tilgung eines auftretenden Quarantäneorganismus geeignet sind. Der Kanton setzt die Massnahmen anschliessend so rasch als möglich um (Abs. 2). Im Falle des Japankäfers in der Gemeinde Kloten waren die getroffenen Bekämpfungsmassnahmen die Folgenden: – Insektizideinsatz: Um zu verhindern, dass die adulten Japankäfer Eier ablegen, wurde die Zone, in der Japankäfer nachgewiesen wurden, mit einem Insektizid behandelt. Dadurch konnten die Japankäfer, die an den behandelten Pflanzen gefressen haben, abgetötet werden. – Long lasting insecticide nets: Um weitere Japankäfer zu eliminieren, wurden Fallen aufgestellt, die neben dem Lockstoff auch mit einem insektizidimprägnierten Netz umwickelt waren. Diese funktionieren wie Moskitonetze, die man in tropischen Ländern gegen Malariamü- cken über die Betten hängt. In Kloten wurden die Japankäfer durch den Lockstoff angezogen und mittels Insektizid auf den Netzen abgetötet. – Verbot der Grüngutausfuhr aus Kloten: Um zu verhindern, dass versehentlich Japankäfer aus Kloten hinaus transportiert und so verschleppt werden, wurde die Grüngutausfuhr während des Japankäferfluges verboten. – Überwachungsfallen: In und um Kloten wurden insgesamt über 70 Überwachungsfallen aufgestellt. Diese hatten zum Ziel, die Japankäferpopulation und deren Verbreitung zu überwachen. Zusätzlich verendeten die gefangenen Käfer in den Fallen.
– Bewässerungsverbot: Da Japankäfer ihre Eier am liebsten in feuchte Böden ablegen, wurde im ganzen Befallsherd (Gemeindegebiet Kloten) ein Bewässerungsverbot erlassen. So konnte verhindert werden, dass die Japankäferlarven optimale Bodenbedingungen für ihr Wachstum vorfanden. – Problematik Oberboden: Aufgrund der Gefahr, dass Eier und Larven von Japankäfern mittels Transports von Erde verschleppt werden, ist es vorerst nicht mehr erlaubt, Erde in Blumentöpfen aus Kloten hinaus zu transportieren. Weiter müssen Bodenbearbeitungsmaschinen sauber gereinigt werden, bevor sie Kloten verlassen und Oberboden von Baustellen muss auf einem Zwischenlager in der Steinackerstrasse in Kloten zwischengelagert werden. Die Erde im Zwischenlager wird mit schwarzer Folie abgedeckt, damit die Larven, die sich von Graswurzeln ernähren, keine Nahrung finden und sich allenfalls entwickelnde Käfer nicht ausfliegen können. – Kompost: Da auch im Kompost potenziell Eier abgelegt werden können, darf der Kompost, der nicht professionell produziert und somit nicht genügend stark erhitzt wurde, vorerst nicht aus Kloten hinaustransportiert werden. – Nematodeneinsatz: Da davon ausgegangen werden muss, dass bereits vor dem Erlass von Massnahmen Eiablagen stattgefunden haben, wurde ein Grossteil der Böden im befallenen Gebiet mit Nematoden zur Bekämpfung der Japankäferlarven behandelt. Für ein möglichst gutes Resultat wurden auf den Fussballplätzen zwei Mal Nematoden ausgebracht.
Zu Frage 1: Folgende Kosten sind bei der Japankäferbekämpfung in Kloten im Jahr 2023 angefallen: in Franken Insektizideinsatz 50 000 Überwachung und Bekämpfung mit Fallen 10 000 Nematodenausbringung 340 000 Zivilschutz 90 000 Zwischenlager 90 000 Personalkosten des Kantons 120 000 Total 700 000 Rückvergütung durch den Bund 525 000 Von den entstandenen Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Japankäfers wird dem Kanton Zürich gestützt auf Art. 97 Abs. 2 PGesV insgesamt 75% vom Bund rückvergütet. Die verbleibenden 25% trägt der Kanton. Für die Gemeinde Kloten sind keine direkten Kosten entstanden, auch nicht durch den Einsatz des Zivilschutzes oder der Feuerwehr, die bei der Bekämpfung im Einsatz standen. Zu Frage 2: Gemäss Art. 96 Abs. 1 PGesV kann der Bund nur Entschädigungen für Schäden leisten, die der Landwirtschaft oder dem produzierenden Gartenbau im Zusammenhang mit den Bekämpfungsmassnahmen des Japankäfers entstehen. Für Gemeinden, Privatpersonen oder Vereine sind gesetzlich keine Zahlungen vorgesehen. Da weder landwirtschaftliche Flächen noch der produzierende Gartenbau von den Massnahmen betroffen waren, wurden im Zuge der Bekämpfungsmassnahmen keine Entschädigungen ausbezahlt. Zu Fragen 3 und 4: Da davon ausgegangen werden muss, dass der Japankäfer nicht vollständig getilgt wurde, werden auch im Jahr 2024 sowohl in Kloten als auch in den umliegenden Gemeinden Überwachungsfallen aufgestellt. Je nach Entwicklung des Befalls sollen anschliessend entsprechende Massnahmen ergriffen werden. Einige Massnahmen wie das Bewässerungsverbot oder das Transportverbot von Grüngut sind bei weiteren Käferfunden auch 2024 wieder vorgesehen. Weiter wird das Verbot des Wegtransports des Oberbodens und des Komposts vorerst bestehen bleiben. Je nach Befallsgrösse, die mit den Überwachungsfallen eruiert wird, fällt auch eine weitere Nematodenausbringung in Betracht, da dies die einzige effektive Massnahme gegen die Japankäferlarven ist. Weiter dürfte das Aufstellen von Fallen, die mit einem Lockstoff und insektizidimprägnierten Netzen ausgestat- tet sind, auch 2024 zielführend sein. Diese dienen nicht der Überwachung, sondern der Tilgung der herumfliegenden Japankäfer. Zusätzlich ist für den Sommer 2024 geplant, neue Massnahmen zu testen. Eine davon sieht
vor, die Eiablage gezielt an einen bestimmten Ort zu lenken und die Larven anschliessend zu vernichten. Dazu soll ein Feld in der Nähe der Fussballplätze mit einer Wiese angesät und regelmässig bewässert werden. So soll für die Japankäfer, die ihre Eier hauptsächlich in feuchte Grasflächen legen, ein günstiger Ort für die Eiablage geschaffen werden. Anschliessend würde die Fläche im Herbst, nachdem alle Japankäfer ihre Eier abgelegt haben, regelmässig bearbeitet und je nach Situation mehrfach mit Nematoden behandelt werden, um sämtliche geschlüpften Japankäferlarven zu tilgen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Japankäfer überall in Kloten nach Eiablageorten suchen und in einem grossen Radius ihre Eier ablegen. Der Kanton Zürich ist bei den Entscheidungen über sämtliche Massnahmen in einem engen Austausch mit dem Bund und befindet sich hinsichtlich der weiteren Schritte zudem mit dem Stadtrat von Kloten im Dialog. Die Bevölkerung von Kloten wird über die geplanten Massnahmen am 6. Mai 2024 anlässlich eines Online-Events informiert.
II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.
Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli