Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 324/2025

Anfrage Claudia Frei, Uster, und Mitunterzeichnende betreffend Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) im Kanton Zürich, Beantwortung

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich KR-Nr. 21/2025

Sitzung vom 26. März 2025

324. Anfrage (Asiatische Hornisse [Vespa velutina nigrithorax] im Kanton Zürich) Kantonsrätin Claudia Frei, Uster, und Mitunterzeichnende haben am 27. Januar 2025 folgende Anfrage eingereicht: 2004 wurde in Südwestfrankreich erstmals die aus China stammende Asiatische Hornisse Vespa velutina nigrithorax nachgewiesen. Sie hat sich trotz Bekämpfungsmassnahmen in Europa ausgebreitet und 2023 wurde die erste Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) im Kanton Zürich gesichtet. Im letzten Jahr kam es zu weiteren Sichtungen und Entfernungen von Primär- und Sekundärnestern. Es ist mit einem vermehrten Auftreten dieser invasiven Insektenart in diesem Jahr 2025 zu rechnen. Die Asiatischen Hornissen stellen eine grosse Gefahr für Wild- und Honigbienen dar. Sie können ganze Bienenvölker zerstören und haben ebenso auch Wildbienen auf ihrem Speiseplan. Es ist davon auszugehen, dass sich besonders die Imkerei in Zukunft verändern wird aufgrund dieses Schädlings. Die Folgen für die Biodiversität können heute noch nicht abgeschätzt werden. Auf der Homepage der Zürcher Bienenfachstelle wird die Asiatische Hornisse nicht erwähnt. Auf der Homepage des Kantons Zürich wird auf die nationale Meldeplattform verwiesen, in der Funde eingetragen werden können. Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse stellt eine Gemeinschaftsaufgabe dar, die gut koordiniert werden muss. In diesem Zusammenhang bitten wir den Regierungsrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

Erwägungen

1. Wie ist die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse im Kanton Zürich organisiert?

2. Welche Massnahmen werden nach bestätigter Sichtung von Asiatischen Hornissen und/oder ihren Nestern konkret getroffen (Sichtung bestätigen, Massnahmen ergreifen und Kostenfolgen,…)? Wie hoch werden die Kosten geschätzt?

3. Wie ist die Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden in Bezug auf die Asiatische Hornisse organisiert (Informationsaustausch und regelmässiges Update der Lage)?

4. Wie informiert und sensibilisiert der Kanton Zürich die Gemeindebehörden, Imkervereine und -verbände und die Bevölkerung auf die Asiatische Hornisse? Ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die Bevölkerung bereits ausreichend informiert ist?

5. Wer trägt schlussendlich die Kosten für die Sichtung und Entfernung der gefundenen Sekundär- und Primärnester? Sind Zusammenarbeiten wie beim Japankäfer mit dem Kanton und dem Strickhof denkbar?

6. Gehört die Auseinandersetzung mit der Asiatischen Hornisse auch zu den Aufgaben der Zürcher Bienenfachstelle? Falls ja: in welcher Form erfolgt diese, was sind die konkreten Aufgaben und wie erfolgt die Kommunikation beziehungsweise Zusammenarbeit mit den lokalen Imkervereinen?

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Die Anfrage Claudia Frei, Uster, und Mitunterzeichnende wird wie folgt beantwortet: Zu Fragen 1, 2 und 5: Die Asiatische Hornisse ist eine invasive gebietsfremde Insektenart. Sie ernährt sich von Honigbienen, Wildbienen und anderen Insekten. Da sie in der Schweiz keine natürlichen Feinde hat, kann sie sich rasch vermehren und ausbreiten. Die Bekämpfung der Asiatischen Hornisse erfolgt gestützt auf Art. 52 der Freisetzungsverordnung vom 10. September 2008 (SR 814.911). Zuständig dafür ist das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL). Solange sich die Asiatische Hornisse im Kanton Zürich noch nicht fest etabliert hat und nur wenige Nester vorhanden sind, wird eine Tilgungsstrategie verfolgt. Das bedeutet, dass sämtliche Nester aufgespürt und – sofern möglich – vernichtet werden. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Ausbreitung der Art zu verlangsamen und die Auswirkungen auf die Schutzgüter möglichst gering zu halten. In dieser Phase übernimmt der Kanton die Kosten für die Suche und Beseitigung der Nester. Da die Nester oft hoch in Bäumen oder in Wäldern angesiedelt sind, gestaltet sich die Bekämpfung aufwendig und erfordert den Einsatz kostenintensiver Hilfsmittel wie Hebebühnen, Teleskop-Lanzen oder spezialisierte Baumkletterer. Die Sektion Biosicherheit des AWEL arbeitet hierfür mit speziell ausgebildeten Fachkräften zusammen. Die Kosten für die Suche und Entfernung der Nester variieren je nach Standort bzw. Aufwand und können sich von wenigen hundert bis mehrere tausend Franken belaufen.

Sollte sich die Asiatische Hornisse im Kanton Zürich fest etablieren oder wenn die Bekämpfung jedes einzelnen Nestes nicht mehr zielführend ist, wird von der Tilgungs- zur Eindämmungsstrategie übergegangen. Diese richtet sich nach der nationalen Strategie des Cercle Exotique und erfolgt in Koordination mit den Nachbarkantonen. Die Eindämmungsstrategie verfolgt das Ziel, lokale Schäden und Beeinträchtigungen möglichst zu begrenzen. In diesem Fall werden die Gemeinden für die gezielte Suche und Bekämpfung von Nestern zuständig sein und die damit verbundenen Kosten selbst tragen. Der Kanton wird den Gemeinden beratend zur Seite stehen. Es liegt im Ermessen der einzelnen Gemeinden, in welchem Umfang sie Bekämpfungsmassnahmen, z. B. in der Nähe von Schulhäusern, ergreifen und welche finanziellen Mittel sie dafür einsetzen. Im Unterschied zur Asiatischen Hornisse handelt es sich beim Japankäfer um einen Quarantäneorganismus. Seine Bekämpfung erfolgt gestützt auf die Pflanzengesundheitsverordnung vom 31. Oktober 2018 (SR 916.20) sowie die Verordnung des WBF und des UVEK vom 14. November 2019 zur Pflanzengesundheitsverordnung (SR 916.201). Die Zuständigkeit für den Vollzug liegt beim Amt für Landschaft und Natur bei der Abteilung Strickhof. Eine Zusammenarbeit zwischen dem AWEL und dem Strickhof bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ist aufgrund der besonderen Fachkenntnisse bei der Suche und Beseitigung von Nestern kaum möglich. Zu Fragen 3 und 4: Der Kanton informiert die Gemeindebehörden regelmässig mit Rundbriefen über den aktuellen Stand zur Asiatischen Hornisse. Darüber hinaus wurde in jeder Gemeinde eine zuständige Kontaktperson für die Asiatische Hornisse ernannt. Diese ist als Schnittstelle zwischen Kanton und Gemeinde tätig und dient der Bevölkerung als erste Anlaufstelle. Seit 2023 führt die Sektion Biosicherheit des AWEL Schulungen für Imkerinnen und Imker durch und sensibilisiert die Bevölkerung im Rahmen von Veranstaltungen von Naturschutz- und Imkervereinen. Ziel dieser Massnahmen ist es, die Früherkennung zu verbessern und möglichst viele Funde zeitnah an die schweizerische Meldeplattform

(asiatischehornisse.ch) weiterzuleiten. Sichtungen von Asiatischen Hornissen oder deren Nester sollen von der Bevölkerung direkt auf der Meldeplattform mit Foto gemeldet werden. Nach Überprüfung der Meldungen werden die verifizierten Standortinformationen an den Kanton übermittelt, der die betroffenen Gemeinden über die nächsten Schritte zur Suche und Entfernung der Nester informiert.

Zur besseren Koordination und Vernetzung der beteiligten Akteurinnen und Akteure wurde eine kantonale Arbeitsgruppe «Asiatische Hornisse» eingerichtet. Dieser Arbeitsgruppe gehören Vertreterinnen und Vertreter der Wald-, Veterinär-, Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden, der Bienenfachstelle, des Imkerverbands sowie von Schädlingsbekämpfungsunternehmen an. Zurzeit wird die Information der Bevölkerung über die Asiatische Hornisse als ausreichend beurteilt, mit dem häufigeren Auftreten wird diese Information noch verstärkt werden müssen. Zu Frage 6: Die Zürcher Bienenfachstelle ist die kantonale Anlaufstelle für die Bienenförderung. Direkt zuständig für die Beratung zur Asiatischen Hornisse ist sie nicht, da es sich dabei um eine exotische Wespenart handelt. Da die Asiatische Hornisse jedoch Einfluss auf Wild- und Honigbienenbestände haben kann, ist die Bienenfachstelle in dieses Thema eingebunden. Sie ist Mitglied der Arbeitsgruppe Asiatische Hornisse. Um allfällige zukünftige Anfragen von Imkerinnen und Imkern sowie aus der Wildbienenförderung an die zuständigen Fachinstanzen weiterzuleiten, wird geprüft, auf der Webseite der Bienenfachstelle einen entsprechenden Hinweis mit den Kontaktangaben zu platzieren.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Kantonsrates und des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin: Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Ordinance on the Handling of Organisms in the Environment, Art. 52 — read in the version of September 1, 2024; the act was consolidated again on December 1, 2025.