Standing: How later courts treated this decision has not been analysed.

RRB Nr. 325/2025

Sachplan Militär, Anpassung Programmteil, Helikopterlandestellen und militärische Mitbenützung ziviler Infrastrukturen, Stellungnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 26. März 2025

325. Sachplan Militär, Anpassung Programmteil, Helikopterlandestellen und militärische Mitbenützung ziviler Infrastrukturen

Erwägungen

(Stellungnahme) Mit Schreiben vom 31. Januar 2025 unterbreitete das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport den Kantonen eine Anpassung des Programmteils des Sachplans Militär betreffend Helikopterlandestellen und die militärische Mitbenützung ziviler Infrastrukturen zur Anhörung und Mitwirkung nach Art. 19 der Raumplanungsverordnung (RPV, SR 700.1) sowie zur Prüfung auf allenfalls vorhandene Widersprüche zum kantonalen Richtplan gemäss Art. 20 RPV. Der Sachplan Militär dient gestützt auf Art. 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700) der raumplanerischen Sicherung und räumlichen Abstimmung der militärischen Standorte, die nicht der Geheimhaltung unterliegen. Er ist von Bundesstellen, Kantonen und Gemeinden bei der Erarbeitung, Anwendung und Überprüfung ihrer Sach-, Richt- und Nutzungspläne zu berücksichtigen. Im Rahmen der vorliegenden Anhörung legt der Bund eine Anpassung des Programmteils des Sachplans Militär vor. Die Anpassung umfasst die Bezeichnung und Festlegung der bestehenden und regelmässig genutzten militärischen Helikopterlandestellen sowie die Präzisierung der mit der Dezentralisierung geplanten Mitbenützung von zivilen Infrastrukturen mit militärischen Luftfahrzeugen. Die vorgelegte Anpassung des Programmteils betrifft den Kanton Zürich nicht direkt.

Dispositiv

Auf Antrag der Baudirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Schreiben an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Zustelladresse: Generalsekretariat VBS, Raum und Umwelt VBS, Maulbeerstrasse 9, 3003 Bern): Mit Schreiben vom 31. Januar 2025 haben Sie uns die Anpassung des Programmteils des Sachplans Militär betreffend Helikopterlandestellen und die militärische Mitbenützung ziviler Infrastrukturen zur Anhörung unterbreitet. Wir danken für die Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die Anpassung des Programmteils des Sachplans Militär ist nachvollziehbar dargelegt und betrifft den Kanton Zürich nicht direkt. Wir haben keine Anmerkungen zur Anpassung.

II. Mitteilung an die Mitglieder des Regierungsrates sowie an die Baudirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Planungs- und Baugesetz (PBG) 48, Art. 19 and Art. 20 — read in the version of December 1, 2024; the act was consolidated again on August 1, 2025, September 1, 2025, November 1, 2025, June 1, 2026, and August 1, 2026.