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RRB Nr. 328/2024

Fachstelle für Schulbeurteilung, Jahresbericht 2022/2023, Kenntnisnahme

Rubrum

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. März 2024

328. Fachstelle für Schulbeurteilung (Jahresbericht 2022/2023, Kenntnisnahme)

Erwägungen

1. Ausgangslage Gemäss § 48 Abs. 1 des Volksschulgesetzes vom 7. Februar 2005 (VSG, LS 412.100) überprüft die Fachstelle für Schulbeurteilung mindestens alle fünf Jahre die Qualität der Schulen in pädagogischer und organisatorischer Hinsicht. Sie erstattet der Schule und der Schulpflege Bericht. Gemäss § 49 VSG erstattet sie dem Regierungsrat jährlich einen Gesamtbericht über den Stand der Schulen. Die Gesamtbeurteilung stützt sich auf die Auswertung der Einzelschulberichte sowie auf die Daten aus den schriftlichen Umfragen. Der vorliegende fünfzehnte Gesamtbericht 2022/2023 bezieht sich auf das zweite Jahr des Evaluationszyklus 2021– 2026. Der Bildungsrat hat den Gesamtbericht an seiner Sitzung vom 5. Februar 2024 zur Kenntnis genommen.

2. Zusammenfassende Ergebnisse Die Fachstelle für Schulbeurteilung (FSB) hat im Berichtsjahr 2022/2023 110 Regelschulen und 10 Sonderschulen evaluiert. Der Gesamtbericht enthält die Kernaussagen der Auswertung der Einzelschulberichte sowie Erläuterungen zu den Kernaussagen und zur zusammengefassten Bewertung von neun schulspezifischen Qualitätsbereichen. In jeder Schule wird der Erfüllungsgrad dieser anhand der im Zürcher Handbuch Schulqualität formulierten Qualitätsansprüche entlang der Bewertungsstufen «Exzellente Praxis», «Fortgeschrittene Praxis», «Funktionsfähige Praxis» und «Ungenügende Praxis» beurteilt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Beurteilung für alle im Berichtsjahr evaluierten Regelschulen. Im Schuljahr 2022/2023 attestierte die FSB den evaluierten Schulen gesamthaft betrachtet eine hohe Qualität ihrer Arbeit. Der zusammengezählte Anteil der Stufen «Exzellente Praxis» und «Fortgeschrittene Praxis» beträgt in den Bereichen Schulgemeinschaft sowie Zusammenarbeit mit den Eltern jeweils über 80%. Im Bereich Unterrichtsgestaltung übersteigt dieser Anteil 90%. Klar angestiegen ist der Anteil im Bereich Individuelle Förderung: Der entsprechende Wert ist um 19 Prozentpunkte höher als im vorangehenden Schuljahr.

In drei Bereichen macht der Anteil der beiden höchsten Bewertungsstufen weniger als 40% aus (Beurteilungspraxis, Digitalisierung im Unterricht sowie Qualitätssicherung und -entwicklung). Es gibt allerdings keinen Wert unter 30%, was im Vorjahr noch bei allen drei erwähnten Qualitätsbereichen der Fall war. Eine «Ungenügende Praxis» wurde im Berichtsjahr an drei Schulen festgestellt, die Beurteilung «Exzellente Praxis» an 22 Schulen. Bewertung der Qualitätsbereiche (alle Schulen) Schuljahr 2022/2023

Schulgemeinschaft

Unterrichtsgestaltung

Individuelle Förderung

Beurteilungspraxis

Digitalisierung im Unterricht

Zusammenarbeit im Schulteam

Schulführung

Schul- und Unterrichtsentwicklung

Zusammenarbeit mit den Eltern

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% Exzellente Praxis Fortgeschrittene Praxis Funktionsfähige Praxis Ungenügende Praxis Keine Beurteilung

Verteilung Verteilung der Bewertung der Bewertung in denQualitätsbereichen, in den beurteilten beurteilten Qualitätsbereichen, Schuljahr

Der inhaltliche Schwerpunkt des Gesamtberichts 2022/2023 liegt auf der Unterrichtsqualität. Seit Beginn des laufenden Evaluationszyklus 2021–2026 teilt die FSB den Schulen ihre gesamthaften Einschätzungen der besuchten Unterrichtssequenzen mit. Sie verwendet dabei das Beobachtungsinstrument INSULA, das an der Universität Zürich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Externe Evaluation 1 von Schulen entwickelt wurde. Die Unterrichtsqualität steht im Rahmen der externen Evaluation insbesondere in den Qualitätsbereichen Unterrichtsgestaltung und Individuelle Förderung im Zentrum. In den beiden für den inhaltlichen Schwerpunkt des Gesamtberichts betrachteten Schuljahren 2021/2022 und 2022/2023 wurde die Unterrichtsgestaltung in fast 90% aller Schulen als «Fortgeschrittene Praxis» eingeschätzt. Die Schulen erhielten wenig kritische Rückmeldungen. Die Individuelle Förderung wurde in 63% der Schulen als «Fortgeschrittene Praxis» und in zwei Schulen als «Exzellente Praxis» beurteilt. 35% der Schulen haben die Bewertung «Funktionsfähige Praxis» erhalten. Die Fachstelle für Schulbeurteilung meldet die Evaluationsergebnisse den einzelnen Schulen mündlich und schriftlich zurück. Auf Systemebene werden die Erkenntnisse aus einer Berichtsperiode nach der Kenntnisnahme durch den Regierungsrat mit Verantwortlichen der Bildungsdirektion sowie mit Vertretungen der Pädagogischen Hochschule Zürich und von Berufs- und Fachverbänden vertieft.

Dispositiv

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Regierungsrat:

I. Vom Jahresbericht der Fachstelle für Schulbeurteilung über die Evaluationen des Schuljahres 2022/2023 wird Kenntnis genommen.

II. Mitteilung an die Bildungsdirektion.

Vor dem Regierungsrat Die Staatsschreiberin:

Kathrin Arioli

Provisions amended since

This decision construes provisions whose act has since been consolidated again. Whether the article itself changed is not recorded.

  • Volksschulgesetz, Art. 48 and Art. 49 — read in the version of January 1, 2023; the act was consolidated again on August 1, 2024.

Cited in